Promotionsstipendium M6-KI der Medizinischen Fakultät der LMU
Das Promotionsstipendium M6-KI der Medizinischen Fakultät der LMU
Um die Promovierenden der Humanmedizin während des Modul 6-KI zu unterstützen, bietet die Fakultät die Möglichkeit ein 12-monatiges Promotionsstipendium zu beantragen.
- Berechtigte:
alle Promovierenden der Fakultät Medizin der LMU, die ihr Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie vom 27.09.2018 angemeldet haben und für das Modul 6-KI angenommen sind.
Promovierende, die bereits durch Programme der Medizinischen Fakultät der LMU gefördert werden oder wurden (z.B. FöFoLe), sind nicht antragsberechtigt.
- Betrag:
maximal 333 € monatlich für einen Zeitraum von 2 Semestern (=12 Monate) während des Modul 6-KI
- Bedingung:
- Während des Promotionsstipendiums M6-KI muss sich der/die Promovierende im Modul 6-KI befinden und sich voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben und die Lehrveranstaltungen des Modul 6-KI konzentrieren. Als Zeitraum der Vollzeitforschung geben Sie bitte die Dauer des Modul 6-KI an.
- Wird ein Zugang zur Infrastruktur am Klinikum der LMU und eine entsprechende Versicherung benötigt, stellt die Personalabteilung eine Hospitationsgestattung aus.
- Verträge als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft können parallel laufen, wenn diese eine Wochenstundenzahl von max. 10 Stunden nicht überschreiten und eine eindeutige zeitliche und räumliche Abgrenzbarkeit zwischen Promotionsstipendium M6-KI und Hilfskrafttätigkeit gegeben ist, d.h. dass die Hilfskrafttätigkeit idealerweise in einem anderen Bereich / Institut / Klinik als das Promotionsprojekt stattfindet. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten zu dieser Regelung im Vorfeld Ihrer Antragstellung bei Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner/in in der Personalabteilung.
- Der Antrag auf Erhalt des Stipendiums muss mindestens zwei Wochen vor Beginn des Modul 6-KI beim Promotionsbüro eingereicht werden. Die rückwirkende Antragsstellung ist nicht zulässig.
- Für die Bearbeitung ist das Vorliegen der unterschriebenen Zielvereinbarung und die Bestätigung der Annahme in das Modul 6-KI Voraussetzung.
- Um antragsberechtigt zu sein, muss ein Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie vom 27.09.2018 erfolgreich angemeldet sein. Anträge, die ohne erfolgreiche Anmeldung eines Promotionsvorhabens eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und nicht aufbewahrt.
- Die Datenerhebung muss an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät bzw. des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgen.
- Beantragen:
Der Stipendienantrag muss in 2-facher Ausfertigung (2 unterschriebene Originale) im Promotionsbüro eingereicht werden.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen an: Promotionsbüro, Dekanat der Medizinischen Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München, Bavariaring 19, 80336 München