Medizinische Fakultät
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Zuständigkeiten

Auf dieser Seite möchten wir Sie hinsichtlich unser Zuständigkeiten informieren:

Unsere Aufgabe ist es, Sie als Studierende im Rahmen der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Faches zu begleiten.

  • Wir beraten Sie in allen Prüfungsangelegenheiten, d.h. Sie können uns alle Fragen, die die Prüfungs- und Studienordnung betrifft, stellen.
  • Wir nehmen Härtefallanträge und Anträge auf Nachteilsausgleich für Sie an und leiten sie zur weiteren Bearbeitung weiter.
  • Für die Masterstudiengänge: Wir registrieren sämtliche von Ihnen erbrachten Prüfungsleistungen und stellen alle dazugehörigen Dokumente aus, wie das Transcript of Records, Zeugnisse und Urkunden in deutscher und englischer Sprache sowie das Diploma Supplement.
  • Für die Staatsexamensstudiengänge (Humanmedizin/Zahnmedizin): Wir verwalten die Leistungskonten.

Genauere Zuständigkeiten finden Sie auf den studiengangsspezifischen Seiten.

 

Das Akademische Prüfungsamt hat jedoch keine Zuständigkeit in folgenden Bereichen:

Aufgabengebiet Wer ist dafür zuständig?
  • Bewerbung
  • Zulassung
  • Immatrikulation/Exmatrikulation
  • Bescheinigungen für Rentenversicherung
  • Studierendenausweise
  • Übernahme nach dem 1. Staatsexamen
  • Losverfahren für Studienplätze
  • Bewerbungen für das Studium als beruflich Qualifizierte/r (=ohne Hochschulzugangsberechtigung)

 

Studentenkanzlei der LMU

  • Allgemeine Fragen zum Studium
  • Studienberatung (für Studieninteressierte)

Zentrale Studienberatung der LMU

Fachspezifische Studienberatung (für immatrikulierte Studierende)

Studienfachberatungen

Staatsexamensprüfungen Humanmedizin/Zahnmedizin

  • Anmeldung
  • Eingangsbestätigungen
  • Ergebnisse
  • Fragen

 

Staatliche Prüfungsämter

Promotionen

Promotionsbüro (=Munich Medical Research School)

Habilitationen

Habilitationsbüro der Medizinischen Fakultät

Beglaubigungen von Abschlussdokumenten, etc.

Bitte informieren Sie sich im Internet hinsichtlich der Möglichkeiten
z.B. Kreisverwaltungsreferat, Rathäuser, etc.