Zuständigkeiten
Auf dieser Seite möchten wir Sie hinsichtlich unser Zuständigkeiten informieren:
Unsere Aufgabe ist es, Sie als Studierende im Rahmen der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Faches zu begleiten.
- Wir beraten Sie in allen Prüfungsangelegenheiten, d.h. Sie können uns alle Fragen, die die Prüfungs- und Studienordnung betrifft, stellen.
- Wir nehmen Härtefallanträge und Anträge auf Nachteilsausgleich für Sie an und leiten sie zur weiteren Bearbeitung weiter.
- Für die Masterstudiengänge: Wir registrieren sämtliche von Ihnen erbrachten Prüfungsleistungen und stellen alle dazugehörigen Dokumente aus, wie das Transcript of Records, Zeugnisse und Urkunden in deutscher und englischer Sprache sowie das Diploma Supplement.
- Für die Staatsexamensstudiengänge (Humanmedizin/Zahnmedizin): Wir verwalten die Leistungskonten.
Genauere Zuständigkeiten finden Sie auf den studiengangsspezifischen Seiten.
Das Akademische Prüfungsamt hat jedoch keine Zuständigkeit in folgenden Bereichen:
Aufgabengebiet | Wer ist dafür zuständig? |
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Studentenkanzlei der LMU |
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Zentrale Studienberatung der LMU |
Fachspezifische Studienberatung (für immatrikulierte Studierende) |
Studienfachberatungen |
Staatsexamensprüfungen Humanmedizin/Zahnmedizin
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Staatliche Prüfungsämter |
Promotionen |
Promotionsbüro (=Munich Medical Research School) |
Habilitationen |
Habilitationsbüro der Medizinischen Fakultät |
Beglaubigungen von Abschlussdokumenten, etc. |
Bitte informieren Sie sich im Internet hinsichtlich der Möglichkeiten |