Rechtliche Grundlagen
Der Studiengang Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München ist gesetzlich durch eine Prüfungs- und Studienordnung geregelt.
Ärztliche Approbationsordnung: Die Ausbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin ist bundesweit durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt. Die ÄAppO in der jeweils gültigen Fassung reguliert die Abwicklung des Studiums der Humanmedizin, sowie die Ärztlichen Prüfungen, die Blockpraktika und die Famulaturen.
Prüfungs- und Studienordnungen des Studiengangs Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München