Medizinische Fakultät
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Zahnmedizin

Anmeldung zum Staatsexamen

Kann ich mich bei Ihnen zum Staatsexamen anmelden?

 

Das Akademische Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät ist nicht der Adressat für die Anmeldungen des Staatsexamens in der Human- oder Zahnmedizin, sondern das Staatliche Prüfungsamt der Regierung von Oberbayern.
Bitte erkundigen Sie sich auf deren Homepage hinsichtlich der Kontaktmöglichkeiten bei Ihren Rückfragen zum Thema Anmeldung, Ablauf, Eingangsbestätigung oder Ähnlichem.

Beratung für Studieninteressierte am Studiengang Zahnmedizin

Ich interessiere mich für einen Studienplatz in Medizin/Zahnmedizin und habe noch viele Fragen, an wen wende ich mich?

 

Das Akademische Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät der LMU ist nicht für Bewerbung, Zulassung und/oder Immatrikulation von Studierenden zuständig.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation immer ausschließlich an die Studentenkanzlei der LMU.

 Falls Sie Beratungsbedarf zu den Themenfeldern Studium, Eignung, Aufbau, etc. haben, so wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Zentrale Studienberatung der LMU.

Bewerbung

Wo muss ich mich für einen Studienplatz in Humanmedizin bzw. Zahnmedizin bewerben und wer ist für die Zulassung zum Studium an der LMU zuständig?

Die Bewerbung um einen Studienplatz in Humanmedizin und Zahnmedizin an der LMU München, ist grundsätzlich nur über Hochschulstart in Dortmund möglich. Bewerbungen, die beim Akademischen Prüfungsamt eingehen, werden nicht bearbeitet.

Für die Zulassung zum Humanmedizinstudium bzw. zum Studium der Zahnmedizin ist ausschließlich die Studentenkanzlei der LMU München zuständig.

Famulatur Zahnmedizin

Ich plane meine Famulatur in der Zahnmedizin, können Sie mir Informationen geben?

Sie finden den Famulaturvertrag im Campusportal abrufbar
(="Vereinbarung zur Famulatur"), außerdem gibt es ein Info-Schreiben
des Akademischen Prüfungsamtes (="Informationen zur Famulatur"),
das Ihnen viele wichtige Informationen liefert, u.a. zu den Themen:

  • bis wann muss ich den vom Zahnarzt/der Zahnärztin unterschriebenen Vertrag einreichen?
  • wo muss ich ihn einreichen?


Falls Sie Beratungsbedarf zur Durchführung und den Anforderungen der Famulatur in der Zahnmedizin haben,
so hilft Ihnen die Studiengangskoordination gerne weiter.

Gesamtbescheinigung

Ich benötige für die Anmeldung zum zahnmedizinischen Staatsexamen eine Gesamtbescheinigung, können Sie mir diese bitte ausstellen?

 

Für Studierende nach alter Prüfungs- und Studienordnung Zahnmedizin gibt es keine Gesamtbescheinigungen,
Sie melden sich bitte unter Vorlage Ihrer Papierscheine beim Staatlichen Prüfungsamt an (nicht bei uns!).

 


Neuerung ab Anfang 2024:

Studierende nach der neuen Prüfungs- und Studienordnung Zahnmedizin melden sich bitte fristgerecht ohne
Gesamtbescheinigung oder Papierscheine beim Staatlichen Prüfungsamt an (nicht bei uns!) .

Das Staatliche Prüfungsamt möchte alle Gesamtbescheinigungen für das 1. und 2. Staatsexamen gesammelt
zur Nachreichfrist erhalten.

 

Studierende im 1. Studienabschnitt Zahnmedizin: Bitte stellen Sie selbst sicher, dass dem Akademischen Prüfungsamt für das Sommersemester 2024 bis zum 15.07.2024 bzw. für das Wintersemester 24/25 bis zum 03.02.2025 (Ausschlussfrist 1. Studienabschnitt Zahnmedizin) alle Ihre Leistungsnachweise vorliegen. Wenn Ihre Leistungsübersicht dann vollständig ist, wird Ihre Gesamtbescheinigung gedruckt und dem Staatlichen Prüfungsamt fristgerecht übermittelt.

 

Studierende im 2. Studienabschnitt Zahnmedizin: Bitte stellen Sie selbst sicher, dass dem Akademischen Prüfungsamt für das Sommersemester 2024 bis zum 22.07.2024 bzw. für das Wintersemester 24/25 bis zum 10.02.2025 (Ausschlussfrist 2. Studienabschnitt Zahnmedizin) alle Ihre Leistungsnachweise vorliegen. Wenn Ihre Leistungsübersicht dann vollständig ist, wird Ihre Gesamtbescheinigung gedruckt und dem Staatlichen Prüfungsamt fristgerecht übermittelt.

 

Sollten Sie noch Prüfungen aus vorherigen Semestern nachholen müssen, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass
der Leistungsnachweis das Akademische Prüfungsamt vor Fristende erreicht. Wenn Ihre Leistungsübersicht dann vollständig ist,
wird Ihre Gesamtbescheinigung gedruckt und dem Staatlichen Prüfungsamt fristgerecht übermittelt.


 

Krankenpflegepraktikum / Erste Hilfe

Wo und was kann ich das/als Krankenpflegepraktikum bzw. Erste Hilfe Bescheinigung anerkennen lassen?

Bei Fragen zum Krankenpflegepraktikum und zur Erste Hilfe Bescheinigung bitten wir Sie, sich an das staatliche Prüfungsamt zu wenden.

 

Ranking

Ich benötige ein Ranking meiner Semesterleistung bzw. Studienleistungen, können Sie mir ein solches Dokument erstellen?

Rankings der Semesterleistungen können nicht erstellt werden, für Rankings Ihrer Examensleistung vergleichen Sie sich bitte selbstständig mit den Ergebnissen des IMPP (auffindbar auf der Homepage des IMPP) oder wenden sich dorthin mit Ihrer Anfrage.

Danke für Ihr Verständnis.

Rentenversicherung

Ich benötige eine Bestätigung meiner Universität hinsichtlich meiner Ausbildungszeiten für die Rentenversicherung,
an wen darf ich mich wenden?

 

Die Studentenkanzlei ist Ihr Ansprechpartner hierfür und hilft Ihnen gerne weiter, auch über den Self-Service-Bereich der
Homepage.

Die Fakultät (Akademisches Prüfungsamt oder auch Studiendekanat) hat hier keine Zuständigkeit.

Semesteranrechnungsbescheid

Ich habe auf der LMU-Homepage gelesen, dass man sich an Sie für einen Semesteranrechnungsbescheid wenden soll, können Sie mir diesen bitte ausstellen?

 

Das Akademische Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät ist ausschließlich für interne universitäre Prüfungsangelegenheiten zuständig.

In den Staatsexamensstudiengängen Human- und Zahnmedizin müssen Sie sich für einen Semesteranrechnungsbescheid an das Staatliche Prüfungsamt der Regierung von Oberbayern wenden.

Studienverlaufsbescheinigungen

Wo erhalte ich eine Studienverlaufsbescheinigung?

Studienverlaufsbescheinigungen können Sie sich über die Selbstbedienungsfunktion in LSF online abrufen und ausdrucken.


In der Regel genügen zur Vorlage bei Behörden und sonstigen Stellen diese automatisiert erstellten Bescheinigungen. Sollten Sie jedoch in einem besonderen Fall einmal eine Studienzeitbescheinigung in Form einer öffentlichen Urkunde mit Unterschrift und Dienstsiegel der Universität benötigen, erhalten Sie diese auf schriftlichen Antrag in der Studentenkanzlei (SG 2).

Ehemalige Studierende der LMU können eine Studienverlaufsbescheinigungen auch schriftlich in der Studentenkanzlei (SG 2) beantragen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ich möchte an eine andere Universität wechseln und benötige daher von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, an wen darf ich mich dafür wenden?

 

Kontaktieren Sie das Akademische Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät mit dem Kontaktformular und fragen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung unter Nennung von Name, Matrikelnummer und Studienbeginn an.

Wichtig: Die Bearbeitung eingegangener Anträge dauert i.d. Regel mind. 14 Tage, bitte planen Sie dies bei Ihren Anfragen ein und kümmern Sie sich rechtzeitig im Ihre Unterlagen.

Übergangsfrist alte ZApprO zu neuer ZApprO

Ich studiere noch nach alter ZApprO Zahnmedizin, was bedeutet das Inkrafttreten der neuen ZApprO für mich?

 

Seit 01. Oktober 2021 gilt für die Studierenden eine neue ZApprO und hieraus ergibt sich für Sie eine Besonderheit gemäß §134 ZApprO auf die wir Sie hinweisen möchten:

• Sie haben bis zum 10. Februar 2025 Zeit, die beiden Vorprüfungen (naturwissenschaftliche und zahnärztliche) abzulegen und zu bestehen, ansonsten müssen Sie nach den Regeln der neuen ZApprO weiterstudieren.

• Nach Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung besteht zusätzlich noch die Frist: Sie müssen bis spätestens 30. März 2028 zur zahnärztlichen Prüfung angemeldet sein, ansonsten würden Sie auch dann in die neue ZApprO wechseln.

Falls Sie Probleme haben sollten, die bei Ihnen noch ausstehenden Scheine zu erlangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns (akadpa07@dek.med.uni-muenchen.de) unter Vorlage Ihrer bisherigen Scheine.

Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und stellen einen Plan für Sie auf, wie Sie zeitnah die ausstehenden Scheine absolvieren zu können.

Vorleistungen

Ich habe bereits xy studiert und möchte mir hier Leistungen auf mein Studium der Zahnmedizin anrechnen lassen, wie gehe ich vor?

Bitte vergleichen Sie zunächst die Module in der für Sie gültigen Prüfungs- und Studienordnung und verschaffen sich zunächst einen Eindruck
davon, was im Studiengang Zahnmedizin gelehrt wird.

Wenn Sie der Meinung sind, dass für bestimmte Module Ihre Vorleistungen geeignet sind,
so kontaktieren Sie bitte das Akademische Prüfungsamt (akadpa07@dek.med.uni-muenchen.de). Dort erhalten Sie dann Auskunft, wie Sie weiter vorgehen müssen.

Wenn Sie Zahn- oder Humanmedizin (LMU bzw. an einer anderen Universität) studiert haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Akademische Prüfungsamt (akadpa07@dek.med.uni-muenchen.de)