FAQs

Haben Sie noch Fragen? Dann schauen Sie doch einfach mal in unsere FAQs.

Ihre FAQs - unsere Antworten:

Neue oder alte Promotionsordnung für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum.?

  • "Alte Promotionsordnung (PDF, 53 KB)": Alle Promotionsvorhaben für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum., die einschließlich bis zum 30.09.2018 angemeldet wurden, werden nach der geltenden Promotionsordnung in der 11. Änderungssatzung vom 15. September 2016 zuende geführt (siehe "Dr. med. (alt)").
  • "Neue Promotionsordnung (PDF, 487 KB):" Alle Promotionsvorhaben für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum. die ab dem 01.10.2018 angemeldet werden, müssen strukturiert durchgeführt werden und werden nach der neuen Promotionsordnung vom vom 27. September 2018 zu Ende geführt (siehe "Dr. med. (neu)").
  • "Neue Promotionsordnung, 1. Änderung (PDF, 306 KB):" Alle Promotionsvorhaben, für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum. die seit dem 01.02.2022 angemeldet werden, werden nach der geänderten Fassung der neuen Promotionsordnung vom vom 20. Januar 2022 zu Ende geführt (siehe "Dr. med. (neu)").

Ph.D. Medical Research
Für die Kandidaten im Ph.D. Medical Research gibt es nur eine gültige Promotionsordnung (PDF, 182 KB).

Doktor der Naturwissenschaften
Für die Kandidaten im Dr. rer. nat. gibt es nur eine gültige Promotionsordnung (PDF, 106 KB).

Fragen rund um die Betreuung:

Doktoranden der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie:
Ihr Promotionsvorhaben wird von einer dreiköpfigen Betreuungskommission – dem Thesis Advisory Committee (TAC) – begleitet. Das TAC muss folgende Kriterien erfüllen:

  • 3 Mitglieder
  • Das 1. TAC-Mitglied hat i.d.R. die Hauptbetreuung
  • alle TAC-Mitglieder müssen habilitiert sein, zur Habilitation angenommen sein oder eine Professur haben (mit wenigen Ausnahmen)
  • Mind. zwei TAC-Mitglieder müssen aktive, an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät bzw. des Klinikums der LMU beschäftigte Personen sein
  • Mind. ein TAC-Mitglied muss aus einer anderen Einrichtung als das 1. TAC-Mitglied kommen (Unabhängigkeit)
  • Ein TAC-Mitglied sollte einer klinischen Einrichtung angehören
  • Eine hilfreiche Liste mit den Mitgliedern der Fakultät finden Sie im Personen- und Einrichtungsverzeichnis der LMU. Bitte beachten Sie, dass nicht alle genannten Fakultätsmitglieder auch aktive, an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät bzw. des Klinikums der LMU beschäftigte Personen sind.

Doktoranden der Naturwissenschaften:
Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer muss mindestens habilitiert sein und in einer Naturwissenschaft promoviert haben (also selbst auch einen Dr. rer. nat. tragen).

Doktoranden im Ph.D. Medical Research:
Ihr Promotionsvorhaben wird von einer dreiköpfigen Betreuungskommission – dem Thesis Advisory Committee (TAC) – begleitet. Das TAC muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Das 1. TAC-Mitglied hat i.d.R. die Hauptbetreuung
  • Das 1. und 2. TAC-Mitglied müssen habilitiert sein, zur Habilitation angenommen sein oder eine Professur haben (mit wenigen Ausnahmen)
  • Das 3. TAC-Mitglied muss mindestens eine unabhängige Arbeitsgruppe leiten, also ein PI sein
  • Das 2. TAC-Mitglied muss einer anderen Einrichtung als das 1. TAC-Mitglied angehören (Unabhängigkeit).
  • Zwei von drei TAC-Mitgliedern müssen der Medizinischen Fakultät der LMU angehören
  • Für Kandidaten im individuellen PhD: Das 1. TAC-Mitglied muss der Medizinischen Fakultät der LMU angehören, TAC-Mitglied 2 ODER 3 können von außerhalb der Medizinischen Fakultät sein (z.B. einer anderen Fakultät der LMU oder einer anderen Universität)
  • Eine hilfreiche Liste mit den Mitgliedern der Fakultät, ihren Titeln und der Zuordnung zu den verschiedenen Instituten finden Sie im Personen- und Einrichtungsverzeichnis der LMU. Vorsicht, diese Liste ist nur als Richtwert zu verstehen.

Darf jemand der noch nicht zur Habilitation angenommen ist und kein Professor ist meine Arbeit betreuen?

  • Ja, Promovierte Forschende, die eine eigene Arbeitsgruppe leiten und über das Emmy Noether-Programm der DFG, das Max Eder Programm oder über einen eigenen ERC-Grant gefördert werden, dürfen Promovierende betreuen, auch wenn sie noch nicht zur Habilitation angemeldet sind

Brauche ich eine Betreuungskommission?

  • ja, wenn Sie eine Promotion in der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Humanbiologie nach dem 30. Sept. 2018 anmelden möchten (also nach der "neuen Ordnung" promovieren)
  • ja, wenn Sie für den Ph.D. Medical Research angenommen wurden
  • nein, wenn Sie den Doktor der Naturwissenschaften anstreben.

Wie viele Mitglieder muss meine Betreuungskommission haben?

  • Die Betreuungskommission muss mindestens 3 Mitglieder haben. Es können aber auch mehr Mitglieder bestimmt werden.
  • Promovierende, die den Dr. rer. nat. anstreben benötigen keine Betreuungskommission.

Wann muss ich die Zusammensetzung meiner Betreuungskommission wissen?

  • Promovierende in der Medizin, Zahnmedizin und Humanbiologie müssen schon bei der Anmeldung des Projektes einen Vorschlag für die Betreuungskommission vorlegen
  • Promovierende im Ph.D. Medical Research müssen die Zusammensetzung der Betreuungskommission innerhalb des 1. Semesters klären. Beim individuellen PhD sollten die Zusammensetzung des TACs bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung bekannt sein, da sich dies positiv im Auswahlverfahren auswirken kann.
  • Promovierende, die den Dr. rer. nat. anstreben benötigen keine Betreuungskommission.

Was ist eine "außergewöhnliche erfolgreiche Nachwuchswissenschaftlerin" oder ein „außergewöhnlich erfolgreicher Nachwuchswissenschaftler“?

  • Das sind Promovierte Forschende, die über das Emmy Noether-Programm der DFG, das Max Eder Programm oder über einen eigenen ERC-Grant gefördert werden.

Für Promovierende mit dem Abschlussziel Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum.:

  • sollte eines Ihrer TAC-Mitglieder längerfrist ausfallen, bestimmt der Promotionsausschuss einen Ersatz.
  • Bei der Auswahl eines Ersatzes hat der Promotionsausschuss die Möglichkeit, Vorschläge von Ihnen zu berücksichtigen

Für Promovierende mit dem Abschlussziel Dr. rer. nat.:

  • Sollte ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer längerfrist ausfallen, bestimmt der Promotionsausschuss einen Ersatz.
  • Bei der Auswahl eines Ersatzes hat der Promotionsausschuss die Möglichkeit, Vorschläge von Ihnen zu berücksichtigen

Für Promovierende mit dem Abschlussziel Ph.D. Medical Research:
Sollte eines der Mitglieder des TACs längerfristig erkranken und nicht in der Lage sein, selbst eine Vertretung zu organisieren, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Wenn das 1. TAC-Mitglied krankheitsbedingt für mehr als zwei Monate ausfällt, so wird dessen Rolle bis zur Rückkehr, auf das 2. TAC-Mitglied übertragen.
    Bei Promovierenden im individuellen PhD wird die Rolle des 1. TAC-Mitglieds nur dann auf das 2. TAC-Mitglied übertragen, wenn das 2. TAC-Mitglied auch Mitglied der Medizinischen Fakultät ist. Sollte das 2. TAC-Mitglied extern sein, also kein Mitglied der Medizinischen Fakultät, so übernimmt das 3. TAC-Mitglied die Aufgaben des 1. TAC-Mitglieds.
  • Die Wahl eines Ersatzes, der als 2. oder 3. TAC-Mitglied eingesetzt wird, erfolgt in Abstimmung zwischen Promovierenden und den verbliebenen TAC-Mitgliedern
  • Sollten das 2. oder 3. TAC-Mitglied krankheitsbedingt für mehr als drei Monate ausfallen, so sollte, in Rücksprache mit den verbliebenen TAC-Mitgliedern, ein Ersatz für das erkrankte TAC-Mitglied gesucht werden.
  • Die MMRS wird umgehend über den Ausfall eines TAC-Mitglieds informiert. Bei der Auswahl eines neuen TAC-Mitglieds sind die geltenden Regelungen zur Zusammensetzung eines TACs zu berücksichtigen.
  • Alle Änderungen bei der Zusammensetzung des TACs werden in einem Target Amendment festgehalten und von allen Beteiligten (abgesehen vom erkrankten TAC-Mitglied), unterzeichnet.

Meine Doktormutter, mein Doktorvater oder eines meiner TAC-Mitglieder verlässt die LMU. Was muss ich tun?

  • Keine Sorge, Ihre Doktorandenbetreuungsvereinbarung bleibt weiter in Kraft.
  • Das Betreuungsverhältnis endet nicht.
  • Sie müssen die Zusammensetzung Ihres TACs nicht ändern
  • Ihre Betreuung bleibt unverändert, bis Sie Ihre Dissertation an der LMU abgeschlossen haben.

Wann werden Originalunterschriften benötigt?

Sie benötigen Originalunterschriften (handschriftlich) auf Ihrer:

  • Betreuungsvereinbarung
  • Zielvereinbarung

Wenn Sie aus logistischen Gründen zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihrer Arbeit nicht alle Unterschriften im Original vorlegen können, so können Sie die Originale bei der Abgabe Ihrer Dissertation nachreichen.
Achtung: spätestens zur Abgabe müssen die Originale vorliegen, da die Arbeit sonst nicht angenommen werden kann!

Für alle anderen Dokumente, die im Rahmen der Anmeldung und Betreuung Ihrer Dissertation anfallen, sind elektronische Unterschriften oder Scans der Unterschriften von den Mitgliedern Ihrer Betreuungskommission ausreichend.

Sie benötigen die Originalunterschrift Ihres 1. TAC-Mitglieds auf dem Antrag für das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät.

Fragen rund um das Campus Portal:

Neue oder alte Promotionsordnung für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum.?

  • "Alte Promotionsordnung": Alle Promotionsvorhaben für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum., die einschließlich bis zum 30.09.2018 angemeldet wurden, werden nach der geltenden Promotionsordnung in der 11. Änderungssatzung vom 15. September 2016 zuende geführt (siehe "Dr. med. (alt)").
  • "Neue Promotionsordnung:" Alle Promotionsvorhaben für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum. die ab dem 01.10.2018 angemeldet werden, müssen strukturiert durchgeführt werden und werden nach der neuen Promotionsordnung vom vom 27. September 2018 zu Ende geführt (siehe "Dr. med. (neu)").
  • "Neue Promotionsordnung, 1. Änderung:" Alle Promotionsvorhaben, für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum. die seit dem 01.02.2022 angemeldet werden, werden nach der geänderten Fassung der neuen Promotionsordnung vom vom 20. Januar 2022 zu Ende geführt (siehe "Dr. med. (neu)").

Ph.D. Medical Research
Für die Kandidaten im Ph.D. Medical Research gibt es nur eine gültige Promotionsordnung.

Doktor der Naturwissenschaften
Für die Kandidaten im Ph.D. Medical Research gibt es nur eine gültige Promotionsordnung.

Promovierende in der Medizin, Zahnmedizin und Humanbiologie haben wir die wichtigsten Schritte in einer Videoanleitungen zusammengestellt:

Wenn Sie in der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie promovieren möchten, machen folgendes:

  • Registrieren Sie sich bitte in unserem Online-Portal
  • Füllen Sie alle Felder im Bereich "Registrierung" aus.
  • Klicken Sie auf „Einreichen
  • Ihre Doktorandenbetreuungsvereinbarung wird automatisch generiert.
  • Alle Mitglieder der Betreuungskommission und Sie selbst unterzeichnen die Betreuungsvereinbarung.
  • Laden Sie die unterschriebene Betreuungsvereinbarung in Ihr Campus Portal hoch.
  • Schicken Sie die geforderten Originalunterlagen ans Promotionsbüro

Wenn Sie für den Ph.D. Medical Research durch einen der Schwerpunkte oder assoziierten Programme angenommen wurden:

  • Für den Ph.D. Medical Research können Sie sich erst anmelden, nachdem Sie sich erfolgreich bei einem der Core Areas oder affiliierten Programme beworben haben.
  • Ihre Programmkoordination oder die MMRS informieren Sie hier genauer.

Wenn Sie zum Doktor der Naturwissenschaften promovieren möchten, machen folgendes:

  • Registrieren Sie sich bitte in unserem Online-Portal
  • Füllen Sie alle Felder im Bereich "Registrierung" aus.
  • Klicken Sie auf „Einreichen
  • Ihre Doktorandenbetreuungsvereinbarung wird automatisch generiert.
  • Ihre Betreuungsperson und Sie selbst unterzeichnen die Betreuungsvereinbarung.
  • Laden Sie die unterschriebene Betreuungsvereinbarung und die geforderten Dokumente in Ihr Campus Portal hoch.
  • Schicken Sie die geforderten Originalunterlagen ans Promotionsbüro

Ich sehe keinen Fortschritt im Campus Portal. Ist trotzdem alles in Ordnung oder gibt es ein Problem?
Nein, es besteht kein Grund zur Besorgnis. Das Campus Portal bildet nicht alle Prozesse rund um die Anmeldung und Evaluation Ihrer Doktorarbeit in Echtzeit ab. Sollten noch Unterlagen fehlen oder es Probleme geben, setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen, die im Original benötigt werden, ans Promotionsbüro zu schicken.

Ich habe meine Unterlagen fristgemäß eingereicht, sehe aber keine Änderung des Status im Campus Portal. Muss ich mir Sorgen machen?
Nein, Sie müssen sich keine Sorgen machen. Das Campus Portal bildet nicht alle Prozesse rund um die Anmeldung und Evaluation Ihrer Doktorarbeit in Echtzeit ab. Sollten noch Unterlagen fehlen oder es Probleme geben, setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung.

  • Promovierende für den Dr. med., Dr. med. dent., Dr. rer. biol. hum.: Sie können Ihre Promotionsberechtigung aus Ihrem Campus Portal unter "Promotionsberechtigung" herunterladen.
  • Wenn Sie für den Ph.D. Medical Research angenommen wurden, erhalten Sie Ihren "letter of acceptance" zur Immatrikulation nach der erfolgreichen Registrierung Ihres Projektes im Campus Portal.
  • Wenn Sie für den Dr. rer. nat. angenommen wurden, erhalten Sie Ihre "Promotionsbescheinigung zur Immatrikulation" nach der erfolgreichen Registrierung Ihres Projektes im Campus Portal.

Fragen zum Verlauf einer Promotion:

Ich möchte meine Promotion an der LMU anmelden. Was muss ich tun?

Wenn Sie in der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie promovieren möchten, machen folgendes:

  • Registrieren Sie sich bitte in unserem Online-Portal
  • Füllen Sie alle Felder im Bereich "Registrierung" aus.
  • Klicken Sie auf „Einreichen
  • Ihre Doktorandenbetreuungsvereinbarung wird automatisch generiert.
  • Alle Mitglieder der Betreuungskommission und Sie selbst unterzeichnen die Betreuungsvereinbarung.
  • Laden Sie die unterschriebene Betreuungsvereinbarung in Ihr Campus Portal hoch.
  • Schicken Sie die geforderten Originalunterlagen ans Promotionsbüro

Wenn Sie für den Ph.D. Medical Research durch einen der Schwerpunkte oder assoziierten Programme angenommen wurden:

  • Für den Ph.D. Medical Research können Sie sich erst anmelden, nachdem Sie sich erfolgreich bei einem der Core Areas oder affiliierten Programme beworben haben.
  • Ihre Programmkoordination oder die MMRS informieren Sie hier genauer.

Wenn Sie zum Doktor der Naturwissenschaften promovieren möchten, machen folgendes:

  • Registrieren Sie sich bitte in unserem Online-Portal
  • Füllen Sie alle Felder im Bereich "Registrierung" aus.
  • Klicken Sie auf „Einreichen
  • Ihre Doktorandenbetreuungsvereinbarung wird automatisch generiert.
  • Ihre Betreuungsperson und Sie selbst unterzeichnen die Betreuungsvereinbarung.
  • Laden Sie die unterschriebene Betreuungsvereinbarung und die geforderten Dokumente in Ihr Campus Portal hoch.
  • Schicken Sie die geforderten Originalunterlagen ans Promotionsbüro

Was ist die Vollzeitforschung und für wen gilt sie?

  • Wenn Sie in der Medizin oder Zahnmedizin promovieren und Ihre Betreuungsvereinbarung nach dem 30. September 2018 im Promotionsbüro eingereicht haben, müssen Sie eine Forschungszeit von mindestens 8 Monaten oder eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung (die Bestätigung muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden) absolvieren.
  • Wann Sie diese Vollzeitforschung absolvieren, wird sowohl in Ihrer Zielvereinbarung als auch in Ihrem Logbuch festgehalten.
  • Wenn Sie in der zum Doktor der Humanbiologie promovieren und Ihre Betreuungsvereinbarung nach dem 30. September 2018 im Promotionsbüro eingereicht haben, müssen Sie eine Forschungszeit von mindestens 2 Jahren absolvieren.
  • Wenn Sie in der zum Doktor der Naturwissenschaften promovieren, müssen Sie eine Forschungszeit von mindestens 2 Jahren absolvieren.
  • Wenn Sie in der zum Ph.D. Medical Research promovieren, müssen Sie eine Forschungszeit von mindestens 3 Jahren und maximal 5 Jahren absolvieren.

Kann ich mir als Promovierender oder Promovierende in der Medizin, Zahnmedizin oder Humanbiologie einen bereits vor der offiziellen Anmeldung absolvierten Teil der Vollzeitforschung anrechnen lassen?

  • Es können Ihnen maximal 3 Monate vor Anmeldung der Dissertation rückwirkend auf die Vollzeitforschung angerechnet werden.

Muss ich die Vollzeitforschung am Stück absolvieren?

  • Wenn Sie als Promovierende in der Medizin oder Zahnmedizin das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät erhalten möchten, müssen Sie die Vollzeitforschung am Stück absolvieren.
  • Für eine mögliche Aufteilung der Vollzeitforschung kontaktieren Sie bitte das Promotionsbüro.
  • Stückelungen in einzelne Tage oder Abschnitte von nur wenigen Wochen Dauer sind nicht zulässig. Eine Kontinuität der Forschungsleistung sollte erkennbar sein.
  • Promovierende in der Humanbiologie, den Naturwissenschaften und beim Ph.D. Medical Research sind angehalten, Ihre Forschungszeit am Stück zu absolvieren.

Kann ich die Vollzeitforschung aufteilen, um einer anderen Tätigkeit (z.B. als approbierter Arzt mit Studienabschluss im Ausland) nachzugehen?

  • Bei den Abschlusszielen Dr. med. und Dr. med. dent. kann die Vollzeitforschung als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbracht werden.
  • Die Bestätigung muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden.

Würden Bei den Abschlusszielen Dr. med. und Dr. med. dent. eine Tätigkeiten neben der Vollzeitforschung die Forschungszeit verlängern?

  • Sie sollten sich während der Vollzeitforschung voll auf Ihr Forschungsvorhaben konzentrieren. Daraus ergibt sich, dass eine Nebentätigkeit, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang möglich ist.
  • Der Besuch von studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise den L-Kursen, während der Vollzeitforschung ist nicht leider nicht möglich.
  • Die Vollzeitforschung können Sie auch als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbringen. Die Bestätigung müssen Sie vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholen.

Wie sieht das bei den Abschlusszielen Dr. med. und Dr. med. dent. mit der Äquivalenzleistung anstatt der 8 Monate Vollzeitforschung aus? Gleiche Stundenanzahl wie 8 Monate Vollzeit, also 1280 Stunden?

  • Sie können Ihre Vollzeitforschung als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbringen.
  • Sie müssen die Bestätigung vor Abschluss der Zielvereinbarung einholen. Bitte wenden Sie sich an das Promotionsbüro.
  • Stückelungen in einzelne Tage oder Abschnitte von wenigen Wochen Dauer sind nicht zulässig, da eine Kontinuität der Forschungsleistung erkennbar sein sollte.

Kann ich bei den Abschlusszielen Dr. med. und Dr. med. dent. nach Anmeldung der Promotion selbst entscheiden, wann ich die Vollzeitforschung/Modul 6 antrete oder muss das sofort nach Anmeldung sein?

  • Sie sollten den Beginn Ihrer Vollzeitforschung in Ihrer Zielvereinbarung, die spätestens 2 Monate nach der Anmeldung der Arbeit eingereicht werden muss, festhalten.
  • Ihre Vollzeitforschung können Sie auch mit einiger Verzögerung nach der Anmeldung beginnen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Zwischenevaluierung spätestens 12 Monate nach der Anmeldung Ihrer Arbeit erfolgen muss unabhängig davon, wann Sie mit der Vollzeitforschung begonnen haben.

Kann ich bei den Abschlusszielen Dr. med. und Dr. med. dent. die 8 Monate Vollzeitforschung komplett im Ausland absolvieren, wenn 2 Betreuende von der LMU sind?

  • Ja, Sie können Ihre Vollzeitforschung auch komplett im Ausland absolvieren.

Wer bescheinigt mir die Vollzeitforschung?

  • Die geplante und abgeleistete Vollzeitforschung wird durch die Unterschrift Ihres 1. TAC-Mitglieds auf Ihrer Zielvereinbarung und in Ihrem Logbuch bestätigt.

Wer bestimmt, welche Leistungen für meine Vollzeitforschung angerechnet werden?

  • Wenn Sie bei den Abschlüssen Dr. med. und Dr. med. dent. Ihre Vollzeitforschung nicht am Stück absolvieren können, können Sie auch eine vom Promotionsausschuss bestätigte äquivalente Leistung erbringen.
  • Die Bestätigung durch den Promotionsausschuss müssen Sie vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholen. Bitte wenden Sie sich ans Promotionsbüro.

Muss das genaue Anfangs- und Enddatum der Vollzeitforschung angegeben werden?

  • Ja, bitte geben Sie das genaue Anfangs- und Enddatum der Vollzeitforschung an.

Darf ich während der Vollzeitforschung an Blockpraktika, die man in Modul 6 absolvieren darf, wie z.B. das Praktikum Allgemeinmedizin teilnehmen? Gibt es für dafür „Urlaubstage“ im Labor?

  • Sie sollen sich während der Vollzeitforschung voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren.
  • Der Besuch von studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise den L-Kursen oder Blockpraktika ist während der Vollzeitforschung nicht vorgesehen.
  • Sollten Sie dennoch ein Blockpraktikum besuchen wollen, so können Sie, das Einverständnis Ihres Betreuers vorausgesetzt, die entsprechende Zeit am Ende Ihrer Vollzeitforschung anhängen.
  • Falls Sie das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät beziehen, sollten Sie Ihre Vollzeitforschung am Stück absolvieren.

Wie streng ist das mit den 8 Monaten Vollzeitforschung bei den Promovierenden der Zahnmedizin im Hinblick auf die Assistenzzeit?

  • Sie können Ihre Vollzeitforschung als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbringen.
  • Die Bestätigung müssen Sie vor Abschluss der Zielvereinbarung einholen.
  • Bitte wenden Sie sich an das Promotionsbüro.
  • Stückelungen in einzelne Tage oder Abschnitte von wenigen Wochen Dauer sind nicht zulässig, da eine Kontinuität der Forschungsleistung erkennbar sein sollte.

Sind die 8 Monate Vollzeitforschung bei Promovierenden in der Medizin und Zahnmedizin als Monate im Rechtssinne zu verstehen oder kann man sich einfach an den regulären Semesterzeiten orientieren?

  • Die 8 Monate entsprechen 8 Kalendermonaten.

Darf ich während der Vollzeitforschung auch das 2. Staatsexamen ablegen?

  • Sie sollten sich während der Vollzeitforschung voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren.
  • Die Prüfungsvorbereitung, die für das 2. Staatsexamen notwendig ist, ist normalerweise ausgesprochen umfangreich und lässt sich nur schwerlich mit konstruktiver Vollzeitforschung vereinbaren.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann berechtigt sind, dass Promotionsstipendium zu empfangen, wenn Sie das 2. Staatsexamen noch nicht abgeschlossen haben.

Wann brauche ich einen Ethikantrag?

  • Wenn Sie im Rahmen Ihrer Promotion Forschung am Menschen (klinische Studien, biomedizinische Forschung) planen, so brauchen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens ein positives Ethikvotum.
  • Das Ethikvotum beantragen Sie bei der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Ethikvotum benötigt wird, fragen Sie bitte direkt dort an.

Wann muss ich einen Ethikantrag vorlegen?

  • Die Stellungnahme der Ethikkommission muss schon bei der Anmeldung der Doktorarbeit mit vorgelegt werden.

Achtung: Die Ethikkommission votiert nicht rückwirkend, so dass unter Umständen die Dissertation bzw. Publikationen nicht angenommen werden können.

Wann muss ich meine Arbeit anmelden?

  • Sie müssen Ihre Promotion spätestens 3 Monate nach Beginn des Projektes anmelden.
  • Registrieren Sie Ihr Projekt online und senden Sie die im Original benötigten Dokumente ans Promotionsbüro.

Was passiert bei der Zwischenevaluierung?

  • Die Zwischenevaluierung, auch bekannt als TAC-Meeting oder Thesis Advisory Committee Meeting ist ein Treffen mit Ihnen und Ihrer Betreuungskommission.
  • Sie halten einem kleinen Vortrag zum Fortschritt Ihres Projektes. Ihre Betreuungskommission sollte Ihnen Feedback geben und sicherstellen, dass Ihr Projekt planmäßig verläuft.
  • Die erste Zwischenevaluierung muss innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung des Promotionsvorhabens stattfinden.
  • Die Ergebnisse der Zwischenevaluierung werden in einem Bericht protokolliert
  • Wenn sich die in der Zielvereinbarung festgelegten Ziele oder Meilensteine in Ihrem Projekt ändern, halten Sie das in einer Änderungsvereinbarung fest.

Wann muss ich meine Zwischenevaluierung haben?

  • Ihre erste Zwischenevaluierung muss innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung des Promotionsvorhabens stattfinden.

Wann muss ich meine Endevaluierung haben?

  • Ihre Endevaluierung muss kurz vor der geplanten Abgabe der Dissertation stattfinden.

Brauche ich eine Verlängerung für mein Promotionsverhältniss?

  • Die Dauer Ihres Promotionsverfahren beim Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum. nach neuer Promotionsordnung wird, falls nicht anders in der Zielvereinbarung festgelegt, mit 3 Jahren veranschlagt.
  • Nach Beschluss des Promotionsausschusses verlängern sich Promotionsverfahren, bei denen Sie und Ihre Betreuungskommission eine hinreichende Aussicht auf einen erfolgreichen Projektabschluss sehen, automatisch um je ein weiteres Jahr bis zur Endevaluierung und der anschließenden Einreichung der Dissertation.
  • Sollten Sie oder Ihre Betreuungskommission begründete Zweifel an einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens haben, müssen Sie einen Verlängerungsantrag beim Promotionsausschuss eingereichen.
  • In diesem Antrag berichtet Sie schriftlich über den Fortschritt der Dissertation und/oder der Veröffentlichung und Ihre Betreuungskommission nimmt dazu schriftlich Stellung. Der Promotionsausschuss entscheidet dann über den Fortgang des Verfahrens.
  • Ohne die Vorlage des Antrags wird in solchen Fällen das Promotionsverfahren abgebrochen.

Curriculum für den Dr. med., Dr. med. dent und Dr. rer. biol. hum. (neue Promotionsordnung):

Wie oft muss ich die Ringvorlesung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis besuchen?

  • Sie müssen mindestens 80% der Termine der Ringvorlesung eines Semesters besuchen.
  • Es zählt die Anzahl der Veranstaltungen, in dem Semester, in dem Sie mit dem Besuch der Ringvorlesung begonnen haben.
  • Es ist problemlos möglich Termine in späteren Semestern nachzuholen, die Auswahl geeigneter Themen und Termine liegt bei Ihnen.

Was ist mit „fachübergreifenden“ Themen im Curriculum gemeint?

  • Sie müssen mind. 25 Stunden fachübergreifende Veranstaltungen besuchen
  • dazu gehören: Vorlesungen, Seminare, Workshops etc. zum Themen wie: „Gute Wissenschaftliche Praxis“, Statistik, korrektes Zitieren, wissenschaftliches Schreiben, Techniken der Literatursuche, Presentation Skills und ähnliches
  • Der Besuch der Ringvorlesung zur guten wissenschaftlichen Praxis ist verpflichtend.
  • Zusätzliche thematisch passende Veranstlatungen:
    • Kurse des MeCuM Wissenschaftscurriculums (v.a. fakultative Kurse des Modul 6)
    • Veranstaltungen des Center for Leadership und People Management der LMU
    • die Veranstaltungsreihe "Kurz und Bündig" des Graduate Centers, u.v.m.

Wann kann/soll ich das Curriculum absolvieren?

  • Sie können das Curriculum praktisch jederzeit vor dem Einreichen der Dissertation absolvieren.

Wie lasse ich mir Kurse/Workshops anrechnen, wenn ich noch nicht bei der MMRS angemeldet bin?

  • Sie können schon vor Beginn Ihrer Dissertation das Logbuch herunterladen und dort Kurse und Workshops eintragen und unterschreiben lassen.

Gibt es Kriterien für die fachübergreifenden Veranstaltungen des begleitenden Curriculums?

  • Eine Vielzahl verschiedener Kurse ist möglich.
  • Möglich sind u.a.: Vorlesungen, Seminare oder ähnliches zum Thema „Gute Wissenschaftliche Praxis“, Statistik, Zitieren, wissenschaftliches Schreiben, Techniken der Literatursuche, Presentation Skills und ähnliches
  • Das Niveau muss einer Promotion angemessen!

Zählt die MMRS Ringvorlesung zur fächerübergreifenden Weiterbildung im Logbuch?

  • Ja, die MMRS Ringvorlesung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis ist Teil des fachübergreifenden Curriculums.

Was ist "fachübergreifend" und was ist "fachspezifisch" im Sinne des Curriculums?

  • Fachübergreifend:
    • Veranstaltungen, die Ihnen auf Ihrem Weg in der Wissenschaft weiterhelfen werden, unabhängig davon, auf welchem Fachgebiet Sie forschen werden.
    • Dazu gehören: Vorlesungen, Seminare oder ähnliches zum Thema „Gute Wissenschaftliche Praxis“, Statistik, Zitieren, wissenschaftliches Schreiben, Techniken der Literatursuche, Presentation Skills., computational skills, etc.
  • Fachspezifisch:
    • Veranstaltungen, die in einem fachlichen Zusammenhang zu Ihrem Forschungsthema stehen und wissenschaftliche Themen behandeln.
    • Dazu gehören: Journal Clubs, Konferenzen, Methodenkurse, usw.

Müssen die Kurse von der Medizinischen Fakultät oder von der LMU sein?

  • Nein, Sie können auch externe Kurse besuchen und sich anrechnen lassen, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Fragen zu Vollzeitforschung und Promotionsstipendium

Was ist die Vollzeitforschung und für wen gilt sie?

  • Wenn Sie in der Medizin oder Zahnmedizin promovieren und Ihre Betreuungsvereinbarung nach dem 30. September 2018 im Promotionsbüro eingereicht haben, müssen Sie eine Forschungszeit von mindestens 8 Monaten oder eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung (die Bestätigung muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden) absolvieren.
  • Wann Sie diese Vollzeitforschung absolvieren, wird sowohl in Ihrer Zielvereinbarung als auch in Ihrem Logbuch festgehalten.

Kann ich mir einen bereits vor der offiziellen Anmeldung absolvierten Teil der Vollzeitforschung anrechnen lassen?

  • Es können Ihnen maximal 3 Monate vor Anmeldung der Dissertation rückwirkend auf die Vollzeitforschung angerechnet werden.

Muss ich die 8 Monate Vollzeitforschung am Stück absolvieren?

  • Wenn Sie das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät erhalten möchten, müssen Sie die Vollzeitforschung am Stück absolvieren.
  • Für eine mögliche Aufteilung der Vollzeitforschung kontaktieren Sie bitte das Promotionsbüro.
  • Stückelungen in einzelne Tage oder Abschnitte von nur wenigen Wochen Dauer sind nicht zulässig. Eine Kontinuität der Forschungsleistung sollte erkennbar sein.

Kann ich die Vollzeitforschung aufteilen, um einer anderen Tätigkeit (z.B. als approbierter Arzt mit Studienabschluss im Ausland) nachzugehen?

  • Die Vollzeitforschung kann als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbracht werden.
  • Die Bestätigung muss vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholt werden.

Würden Tätigkeiten neben der Vollzeitforschung die Forschungszeit verlängern?

  • Sie sollten sich während der Vollzeitforschung voll auf Ihr Forschungsvorhaben konzentrieren. Daraus ergibt sich, dass eine Nebentätigkeit, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang möglich ist.
  • Der Besuch von studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise den L-Kursen, während der Vollzeitforschung ist nicht zulässig.
  • Die Vollzeitforschung können Sie auch als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbringen. Die Bestätigung müssen Sie vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholen.

Wie sieht das mit der Äquivalenzleistung anstatt der 8 Monate Vollzeitforschung aus? Gleiche Stundenanzahl wie 8 Monate Vollzeit, also 1280 Stunden?

  • Sie können Ihre Vollzeitforschung als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbringen.
  • Sie müssen die Bestätigung vor Abschluss der Zielvereinbarung einholen. Bitte wenden Sie sich an das Promotionsbüro.
  • Stückelungen in einzelne Tage oder Abschnitte von wenigen Wochen Dauer sind nicht zulässig, da eine Kontinuität der Forschungsleistung erkennbar sein sollte.

Kann ich nach Anmeldung der Promotion selbst entscheiden, wann ich die Vollzeitforschung/Modul 6 antrete oder muss das sofort nach Anmeldung sein?

  • Sie sollten den Beginn Ihrer Vollzeitforschung in Ihrer Zielvereinbarung, die spätestens 2 Monate nach der Anmeldung der Arbeit eingereicht werden muss, festgehalten.
  • Ihre Vollzeitforschung können Sie auch mit einiger Verzögerung nach der Anmeldung beginnen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Zwischenevaluierung spätestens 12 Monate nach der Anmeldung Ihrer Arbeit erfolgen muss unabhängig davon, wann Sie mit der Vollzeitforschung begonnen haben.

Kann ich 8 Monate Vollzeitforschung komplett im Ausland absolvieren, wenn 2 Betreuer von der LMU sind?

  • Ja, Sie können Ihre Vollzeitforschung auch komplett im Ausland absolvieren.

Wer bescheinigt mir die 8 Monate Vollzeitforschung?

  • Die geplante und abgeleistete Vollzeitforschung wird durch die Unterschrift Ihres 1. TAC-Mitglieds auf Ihrer Zielvereinbarung und in Ihrem Logbuch bestätigt.

Wer bestimmt, welche Leistungen für meine Vollzeitforschung angerechnet werden?

  • Wenn Sie Ihre Vollzeitforschung nicht am Stück absolvieren können, können Sie auch eine vom Promotionsausschuss bestätigte äquivalente Leistung erbringen.
  • Die Bestätigung durch den Promotionsausschuss müssen Sie vor Abschluss der Zielvereinbarung eingeholen. Bitte wenden Sie sich ans Promotionsbüro.

Muss das genaue Anfangs- und Enddatum der 8 Monate Vollzeitforschung angegeben werden?

  • Ja, bitte geben Sie das genaue Anfangs- und Enddatum der Vollzeitforschung an.

Darf ich während der Vollzeitforschung an Blockpraktika, die man in Modul 6 absolvieren darf, wie z.B. das Praktikum Allgemeinmedizin teilnehmen? Gibt es für dafür „Urlaubstage“ im Labor?

  • Sie sollen sich während der Vollzeitforschung voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren.
  • Der Besuch von studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise den L-Kursen oder Blockpraktika ist während der Vollzeitforschung nicht vorgesehen.
  • Sollten Sie dennoch ein Blockpraktikum besuchen wollen, so können Sie, das Einverständnis Ihres Betreuers vorausgesetzt, die entsprechende Zeit am Ende Ihrer Vollzeitforschung anhängen.
  • Falls Sie das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät beziehen müssen Sie Ihre Vollzeitforschung am Stück absolvieren.

Wie streng ist das mit den 8 Monaten Vollzeitforschung bei den Zahnmedizinern im Hinblick auf die Assistenzzeit?

  • Sie können Ihre Vollzeitforschung als eine vom Promotionsausschuss zu bestätigende äquivalente Leistung erbringen.
  • Die Bestätigung müssen Sie vor Abschluss der Zielvereinbarung einholen.
  • Bitte wenden Sie sich an das Promotionsbüro.
  • Stückelungen in einzelne Tage oder Abschnitte von wenigen Wochen Dauer sind nicht zulässig, da eine Kontinuität der Forschungsleistung erkennbar sein sollte.

Sind die 8 Monate Vollzeitforschung als Monate im Rechtssinne zu verstehen oder kann man sich einfach an den regulären Semesterzeiten orientieren?

  • Die 8 Monate entsprechen 8 Kalendermonaten.

Darf ich während der Vollzeitforschung auch das 2. Staatsexamen ablegen?

  • Sie sollten sich während der Vollzeitforschung voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren.
  • Die Prüfungsvorbereitung, die für das 2. Staatsexamen notwendig ist, ist normalerweise ausgesprochen umfangreich und lässt sich nur schwerlich mit konstruktiver Vollzeitforschung vereinbaren.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann berechtigt sind, dass Promotionsstipendium zu empfangen, wenn Sie das 2. Staatsexamen noch nicht abgeschlossen haben.

Für das LMU Klinikum und seine Beschäftigten besteht eine Betriebs-Haftpflichtversicherung. Mitversichert ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht für Promovierende aus dienstlichen Tätigkeiten.

Bin ich berechtigt das Promotionsstipendium zu erhalten?

  • Ja, wenn Sie:
    • Ihr Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der neuen Promotionsordnung angemeldet haben und
    • das 2. Staatsexamen noch nicht abgelegt haben und
    • Ihre 8-monatige Forschung in Vollzeit absolvieren und
    • während des Erhalts des Stipendiums an der LMU immatrikuliert sind und
    • Ihre Daten an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät oder des Klinikums der LMU erheben und
    • Ihr Promotionsprojekt nicht bereits durch andere Förderungen der medizinischen Fakultät unterstützt wird.

Ab wann kann ich das Promotionsstipendium bekommen?

  • Sie können das Promotionsstipendium beantragen, sobald Ihre unterschriebene Zielvereinbarung vorliegt
  • Sie müssen das Stipendium mindestens 2 Wochen vor Beginn der Vollzeitforschung beantragen.
  • Die Auszahlung erfolgt i.d.R. innerhalb von 2 bis 3 Monaten nach Eingang des Antrags zur Monatsmitte.

Wann muss ich das Promotionsstipendium spätestens beantragen?

  • Sie müssen das Stipendium mindestens 2 Wochen vor Beginn der Vollzeitforschung beantragen.

Was muss ich beim Beantragen des Promotionsstipendiums beachten?

  • Während des Erhalts des Promotionsstipendiums müssen Sie sich voll Ihr Forschungsvorhaben konzentrieren.
  • Es ergibt sich, dass eine Nebentätigkeit, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang zulässig ist.
  • Das Beschäftigungsverhältnis muss inhaltlich klar vom Forschungsvorhaben abzugrenzen sein und im Promotionsbüro angezeigt werden.
  • Der Besuch von studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise den L-Kursen, während der Vollzeitforschung ist nicht zulässig.

Ist das Promotionsstipendium mit anderen Stipendien kombinierbar?

  • Ja, die zusätzliche Förderung einer Dissertation durch Stipendien oder ähnliches, die nicht aus Mitteln der Medizinischen Fakultät der LMU finanziert werden, ist möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass die Gewährung weiterer Stipendien, Bafög oder ähnlicher Förderungen, aufgrund der jeweiligen Förderbedingungen, durch das Promotionsstipendium beeinflusst werden kann.
  • Bitte informieren Sie sich über die jeweilig geltenden Bestimmungen.
  • Es gelten die Richtlinien der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Vergabe von Drittmittelstipendien.

Kann ich ein Original und eine Kopie des Antrags auf das Promotionsstipendium abgeben oder müssen es 2 Originale sein?

  • Sie müssen 2 Originale einreichen!

Kann ich das Promotionsstipendium auch nach der Anmeldung der Doktorarbeit beantragen, wenn ich die Zielvereinbarung noch nicht eingereicht habe? Werden in diesem Fall trotzdem 8 Monate ausgezahlt?

  • Nein, das Promotionsstipendium kann erst beantragt werden, wenn Sie die unterschriebene Zielvereinbarung im Promotionsbüro eingereicht haben.

Promovierende, die bereits durch Programme der Medizinischen Fakultät der LMU gefördert werden (z.B. FöFoLe), sind nicht antragsberechtigt.

Fragen rund um das Curriculum

Curriculum für den Dr. med., Dr. med. dent und Dr. rer. biol. hum. (neue Promotionsordnung):

Wie oft muss ich die Ringvorlesung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis besuchen?

  • Sie müssen mindestens 80% der Termine der Ringvorlesung eines Semesters besuchen.
  • Es zählt die Anzahl der Veranstaltungen, in dem Semester, in dem Sie mit dem Besuch der Ringvorlesung begonnen haben.
  • Es ist problemlos möglich Termine in späteren Semestern nachzuholen, die Auswahl geeigneter Themen und Termine liegt bei Ihnen.

Was ist mit „fachübergreifenden“ Themen im Curriculum gemeint?

  • Sie müssen mind. 25 Stunden fachübergreifende Veranstaltungen besuchen
  • dazu gehören: Vorlesungen, Seminare, Workshops etc. zum Themen wie: „Gute Wissenschaftliche Praxis“, Statistik, korrektes Zitieren, wissenschaftliches Schreiben, Techniken der Literatursuche, Presentation Skills und ähnliches
  • Der Besuch der Ringvorlesung zur guten wissenschaftlichen Praxis ist verpflichtend.
  • Zusätzliche thematisch passende Veranstlatungen:
    • Kurse des MeCuM Wissenschaftscurriculums (v.a. fakultative Kurse des Modul 6)
    • Veranstaltungen des Center for Leadership und People Management der LMU
    • die Veranstaltungsreihe "Kurz und Bündig" des Graduate Centers, u.v.m.

Wann kann/soll ich das Curriculum absolvieren?

  • Sie können das Curriculum praktisch jederzeit vor dem Einreichen der Dissertation absolvieren.

Wie lasse ich mir Kurse/Workshops anrechnen, wenn ich noch nicht bei der MMRS angemeldet bin?

  • Sie können schon vor Beginn Ihrer Dissertation das Logbuch herunterladen und dort Kurse und Workshops eintragen und unterschreiben lassen.

Gibt es Kriterien für die fachübergreifenden Veranstaltungen des begleitenden Curriculums?

  • Eine Vielzahl verschiedener Kurse ist möglich.
  • Möglich sind u.a.: Vorlesungen, Seminare oder ähnliches zum Thema „Gute Wissenschaftliche Praxis“, Statistik, Zitieren, wissenschaftliches Schreiben, Techniken der Literatursuche, Presentation Skills und ähnliches
  • Das Niveau muss einer Promotion angemessen!

Zählt die MMRS Ringvorlesung zur fächerübergreifenden Weiterbildung im Logbuch?

  • Ja, die MMRS Ringvorlesung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis ist Teil des fachübergreifenden Curriculums.

Was ist "fachübergreifend" und was ist "fachspezifisch" im Sinne des Curriculums?

  • Fachübergreifend:
    • Veranstaltungen, die Ihnen auf Ihrem Weg in der Wissenschaft weiterhelfen werden, unabhängig davon, auf welchem Fachgebiet Sie forschen werden.
    • Dazu gehören: Vorlesungen, Seminare oder ähnliches zum Thema „Gute Wissenschaftliche Praxis“, Statistik, Zitieren, wissenschaftliches Schreiben, Techniken der Literatursuche, Presentation Skills., computational skills, etc.
  • Fachspezifisch:
    • Veranstaltungen, die in einem fachlichen Zusammenhang zu Ihrem Forschungsthema stehen und wissenschaftliche Themen behandeln.
    • Dazu gehören: Journal Clubs, Konferenzen, Methodenkurse, usw.

Müssen die Kurse von der Medizinischen Fakultät oder von der LMU sein?

  • Nein, Sie können auch externe Kurse besuchen und sich anrechnen lassen, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Promovierende im Ph.D. Medical Research finden alle Informationen rund um das Curriculum auf unserer Homepage.

Fragen zur Immatrikulation und Campus Kennung:

Wie bekomme ich die Promotionsberechtigung, um mich immatrikulieren zu können?

  • Promovierende für den Dr. med., Dr. med. dent., Dr. rer. biol. hum.: Sie können Ihre Promotionsberechtigung aus Ihrem Campus Portal unter "Promotionsbescheinigung zur Immatrikulation" herunterladen.
  • Wenn Sie für den Ph.D. Medical Research angenommen wurden, erhalten Sie Ihren "letter of acceptance" zur Immatrikulation nach der erfolgreichen Registrierung Ihres Projektes im Campus Portal.
  • Wenn Sie für den Dr. rer. nat. angenommen wurden, erhalten Sie Ihre "Promotionsbescheinigung zur Immatrikulation" nach der erfolgreichen Registrierung Ihres Projektes im Campus Portal.

Muss ich während meiner Promotion an der LMU immatrikuliert sein?

  • Sie müssen für eine Promotion an der LMU nicht eingeschrieben sein, wenn sie Doktorand der Humanmedizin, Zahnmedizin, Humanbiologie oder Naturwissenschaften sind.
  • Es ist aber möglich, sich nach dem Studienabschluss als Promotionsstudierende weiterhin zu immatrikulieren. Hierfür stellen wir Ihnen gern die Promotionsberechtigung aus.

Achtung: Doktoranden für den Ph.D. Medical Research müssen für mindestens 6 Semester als Promotionsstudenten immatrikuliert sein.

Ich möchte mich nicht immatrikulieren, benötige aber die LMU-Campuskennung, für Zugriff auf die E-Medien der Universitätsbücherei. Was muss ich tun?

  • Bitte füllen Sie das Formblatt für die LMU-Benutzerkennung vom IT-Servicedesk aus und senden Sie uns ein PDF per E-Mail sowie Ihre Doktorandenbetreuungsvereinbarung zu.

Fragen zur Formatierung der Begutachtungsexemplare und Pflichtexemplare der Dissertation:

Begutachtungsexemplare:

  • Je nach Promotionsordnung müssen Sie ein bzw. zwei gedruckte und gebundene Versionen Ihrer Dissertation und eine elektronische Version im Promotionsbüro einreichen. Diese Version Ihrer Dissertation ist das "Begutachtungsexemplar" und wird an die Begutachtenden zur Bewertung übergeben. Diese Version Ihrer Dissertation wird vertraulich behandelt und ausschließlich an die Begutachtenden und ggf. an den Promotionsausschuss weitergegeben. Auf dem Titelblatt des Begutachtungsexemplars müssen Sie das Datum der mündlichen Prüfung und die Namen der weiteren Gutachter frei lassen, da Ihnen diese zum Zeitpunkt des Einreichens der Arbeit noch nicht bekannt sind.

Pflichtexemplare:

  • Nachdem Sie Ihre Dissertation erfolgreich verteidigt haben, müssen Sie Ihre Arbeit veröffentlichen. Dafür müssen Sie 2 gedruckte und gebundene Exemplare Ihrer Arbeit in der Universitätsbibliothek einreichen. Außerdem wählen die meisten Promovierenden auch das Einreichen einer elektronischen Fassung in der Universitätsbibliothek, um die Veröffentlichung abzuschließen.
  • Die gedruckte und die elektronische Fassung Ihrer Dissertation für die Universitätsbibliothek heißen auch "Pflichtexemplare". Die Pflichtexemplare sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Sie sollten daher persönliche Informationen, wie z.B. Ihre Adresse oder persönliche Details aus dem Lebenslauf entfernen. Sie enthalten auf dem Titelblatt das Datum der mündlichen Prüfung sowie die Namen aller Begutachtenden. Außerdem sind hier ggf. die in den Gutachten angeforderten Korrekturen vor Druck enthalten.

Fazit: Sie müssen Ihre Dissertation auf jeden Fall in zweimal drucken lassen - zunächst als Begutachtungsexemplar und nach der erfolgreichen Verteidigung noch als Pflichtexemplar. In beiden Fällen genügt eine preiswerte Klebebindung mit Softcover!

Wie muss meine Dissertation formatiert sein, wenn ich eine Monografie schreibe?

  • Für eine Monographie gibt es keine Vorschrift, wie genau die Arbeit formatiert sein muss!
  • Das bleibt alles Ihnen überlassen:
    • Schriftgröße
    • Schriftart
    • Zeilenabstand
    • einseitiger oder beidseitiger Druck
    • Breite des Korrekturrandes

In Ihre Arbeit müssen Sie folgendes mit einbinden:

    • unser Muster für das Titel- und Innentitelblatt,
    • ein Inhaltsverzeichnis,
    • eine Zusammenfassung
    • die Eidesstattliche Versicherung
    • ein Lebenslauf von Ihnen.
    • eine Übereinstimmungserklärung
  • Eine Übersicht zur klassischen Struktur von Monografien finden Sie auf unserer Webseite.
  • Die Arbeit wird normalerweise in Din A4 angefertigt.
  • Als Hilfestellung finden Sie auf unserer Website für jeden Abschluss im Unterpunkt "Einreichen Ihrer Dissertation" und im Download-Center eine Formatvorlage, die Sie gern nutzen können.

  • Zur Vorbeugung von Plagiaten stellt die Medizinische Fakultät einen Leitfaden für korrektes Zitieren als Hilfestellung für die Erstellung einer Dissertation zur Verfügung.
  • Für Ihr Literaturverzeichnis empfehlen wir das Programm Endnote, welches Sie kostenlos von der UB erhalten können.
  • Falls Sie sich gern andere Dissertationen anschauen möchten, finden Sie diese auf dem Server der UB. Sie können hierzu sowohl nach Autor als auch nach Erstgutachter filtern.

Wie muss meine Dissertation formatiert sein, wenn ich eine kumulative Arbeit schreibe?

  • Die Dissertation kann auf Deutsch oder auf Englisch eingereicht werden. Bitte beachten: beim Ph.D. dürfen nur Arbeiten in englischer Sprache eingereicht werden!

Formaler Aufbau:
  • Deckblatt (Titel, Name, Geburtsort, Jahr)
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Publikationsliste
  • Einleitung
    Den Veröffentlichungen muss eine Einleitung (5 – 10 Seiten, deutsch oder englisch) mit der Darstellung des Forschungsvorhabens vorausgehen, die deutlich macht welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Veröffentlichungen miteinander verbindet und welche Aspekte durch die einzelnen Veröffentlichungen jeweils abgedeckt werden.
  • Bei einer Ko-Autorenschaft muss in der Einleitung der Eigenanteil der Arbeit für jede Originalarbeit und alle zusätzlichen Beiträge deutlich dargestellt werden. Dies gilt auch für Artikel, in denen Sie Erstautor ist.
  • Es wird dringend empfohlen, den Eigenanteil in einem eigenen Kapitel darzustellen.
  • Bestätigung der Ko-Autoren (nicht mit in die Arbeit einbinden!)
    Der Arbeitsanteil aller Ko-Autoren muss separat bestätigt und eingereicht werden. Dies gilt auch für alle zusätzlichen Beiträge. Die Formulare für die Bestätigung der Ko-Autoren, werden für Sie in Ihrem Campus Portal Account generiert. Bitte nutzen Sie diese Vorlagen.
    Bitte binden Sie die Bestätigung der Ko-Autoren nicht mit in die Arbeit ein, sondern reichen sie gemeinsam mit allen anderen Unterlagen zusammen mit Ihrer Arbeit ein und laden sie vollständig unterschrieben in Ihren Campus Portal Account hoch.

Welche Bindung und Papierqualität brauche ich für meine Dissertation?

  • Die gedruckten Exemplare Ihrer Dissertation, die Sie im Promotionsbüro einreichen, müssen mit einer permanenten Klebebindung gebunden sein. Eine Ringbindung o.ä. ist nicht zulässig.
  • Der Großteil der Dissertationen, die an unserer Fakultät eingereicht werden, wird inzwischen in digitaler Form an die Gutachter versendet. Daher ist es vollkommen ausreichend, wenn Sie für die gedruckte Version Ihrer Dissertation ein einfaches Softcover wählen. Auch bei der Qualität und Schwere des Papiers können Sie sich problemlos für die preiswerte Variante entscheiden.

Die Version der Dissertation, die Sie im Dekanat einreichen, ist nur für die Begutachtung Ihrer Arbeit und wird nicht veröffentlicht!
Sie veröffentlichen eine Version Ihrer Dissertation, die sogenannten Pflichtexemplare, erst im Anschluss an Ihre Verteidigung über die Universitätsbibliothek. Die Pflichtexemplare können ggf. korrigiert werden und sollten ohne persönliche Daten in Lebenslauf oder Anschrift erstellt werden.

Die maximale Dateigröße für eine Dissertation, die über das Campus-Portal eingereicht wird, beträgt 10 MB. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Dateigröße bei Bedarf zu verringern.

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Dateigröße eines PDFs beim Speichern des Dokuments zu verringern. Mehr darüber erfahren Sie hier.
  • Sie können die Dateigröße auch nach der Erstellung Ihres PDF-Dokuments mit verschiedenen Online-Tools reduzieren. Eine Auswahl finden Sie hier.

Beide Websites zeigen nur eine kleine Auswahl an Optionen, und es gibt noch mehrere andere Online-Tools.

Wenn Sie PDFs von Publikationen in Ihre Arbeit einbinden wollen, speichern Sie bitte alle Teile individuell als PDF und fügen Sie diese anschließend zu einer PDF-Datei zusammen. Fügen Sie Publikationen nicht als Ganzseitenbilder in eine Word-Datei ein, bevor Sie die Word-Datei in eine PDF-Datei umwandeln. Dateien, die auf diese Weise erstellt werden, sind viel zu groß, um sie hochzuladen. Außerdem wird der Text Ihrer Veröffentlichung in ein Bild umgewandelt und ist dann nicht mehr durchsuchbar, was für die Gutachter sehr umständlich ist!

Welche Bindung und Papierqualität brauche ich für meine Dissertation?

  • Die gedruckten Exemplare Ihrer Dissertation, die Sie im Promotionsbüro einreichen (Begutachtungsexemplar), müssen mit einer permanenten Klebebindung gebunden sein. Eine Ringbindung o.ä. ist nicht zulässig.
  • Der Großteil der Dissertationen, die an unserer Fakultät eingereicht werden, wird inzwischen in digitaler Form an die Gutachter versendet. Daher ist es vollkommen ausreichend, wenn Sie für die gedruckte Version Ihrer Dissertation ein einfaches Softcover mit Klebebindung wählen. Auch bei der Qualität und Schwere des Papiers können Sie sich problemlos für die preiswerte Variante entscheiden.
  • Die Dissertation sollte in Din-A4 gedruckt werden.
  • Die gleichen Vorgaben bzw. Bindung, Druck und Format gelten für die Pflichtexemplare, die Sie bei der Universitätsbibliothek einreichen.

Wo muss meine Betreuerin oder mein Betreuer bzw. mein 1. TAC-Mitglied im Pflichtexemplar unterschreiben?

  • Bitte neben/unter/über dem Namen, der auf dem Innentitelblatt als „Berichterstatter“ eingetragen ist.
  • Bei Dissertationen im PhD Medical Research ist keine Unterschrift vom 1. TAC-Mitglied nötig.

Was trage ich bei „Mitberichterstatter“ und „Tag der mündlichen Prüfung“ ein?

  • Hier bitte nichts eintragen, diese Informationen erhalten Sie vom Promotionsbüro im Anschluss an Ihre Verteidigung.

Muss in der elektronischen Fassung der Dissertation, die als PDF eingereicht wird, die Eidesstattliche Versicherung unterschrieben sein?

  • Nein, nur in den 2 gedruckten Dissertationsexemplaren muss die Eidesstattliche Versicherung unterschrieben werden.

Soll ich den Affidavit und die Übereinstimmungserklärung aus den Begutachtungsexemplaren übernehmen oder muss ich sie aktualisieren?

  • Bitte fügen Sie Affidavit und Übereinstimmungserklärung mit dem gleichen Wortlaut, wie in den Begutachtungsexemplaren auch in die Pflichtexemplare ein. Bitte aktualisieren Sie jeweils das Datum.
  • Bitte geben Sie nicht Ihre private Wohnanschrift an, sondern nutzen Sie Ihre Institutsadresse!

Muss ich meinen Lebenslauf in den Pflichtexemplaren belassen?

  • Nein, der Lebenslauf muss nicht in den Pflichtexemplaren beinhaltet sein.
  • Sie können ihn wahlweise ganz enfernen oder beispielsweise auf Ihre berufliche Ausbildung beschränken, so dass keine persönlichen Informationen mehr enthalten sind.

Welches Format sollen meine Pflichtexemplare haben?

  • Bitte reichen Sie Ihre Pflichtexemplare im Format Din A4 bei der Dissertationsstelle ein.
  • Das gilt sowohl für die elektronische als auch die gedruckte Fassung.

Gibt es Vorschriften zur Schriftform und Schriftfarbe bei den Pflichtexemplaren?

  • Nein, hier gibt es keine Vorschriften. Wie bei den Begutachtungsexemplaren haben Sie freie Wahl bei Schrifttyp, Schriftgröße, Schriftfarbe, einseitigem oder doppelseitigem Druck.
  • Es bietet sich an, die Formatierung der Pflichtexemplare gegenüber den Begutachtungsexemplaren nicht maßgeblich zu ändern, da hier nur unnötige Fehler eingefügt werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch Ihre Betreuungsperson oder eines der Gutachten gefordert.

Wie soll das Pflichtexemplar gebunden sein?

  • Die Pflichtexemplare sollten auf holz- und säurefreiem, alterungsbeständigem Papier gedruckt werden und dauerhaft haltbar gebunden sein (Klebebindung). Ring- oder Spiralbindungen sind nicht zulässig!
  • Wir empfehlen aus Kostengründen Softcover (mit Klebebindung), der Einband sollte ohne Plastikfolien o.ä. gewählt werden.

Die Universitätsbibliothek informiert Promovierende auch regelmäßig in kleinen Schulung zu Fragen rund um die Publikation von Dissertationen.
Für Rückfragen zu den Pflichtexemplaren wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Dissertationsstelle.

Fragen zur Urkunde

Das Erstellen der Urkunden dauert i.d.R. 6 Wochen, kann aber unter Umständen auch länger dauern. Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung per E-Mail sobald Ihre Dokumente fertiggestellt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Nachfragen, wie lange es noch bis zur Fertigstellung der Urkunde dauern wird, nicht beantworten können.

Was muss ich tun, damit ich meine Urkunde erhalten kann?

  • Ihre Urkunde wird erstellt, nachdem wir die Information über die Veröffentlichung Ihrer Dissertation erhalten haben.
  • Die Meldung erfolgt automatisch, wenn Sie über die Universitätsbibliothek der LMU veröffentlichen.
  • Wenn Sie Ihre Arbeit anderweitig veröffentlichen, senden Sie bitte eine entsprechende Bestätigung per Email an das Promotionsbüro.

Wie bekomme ich meine Urkunde ausgehändigt?

  • Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihre Urkunde fertig gestellt wurde.
  • Wir übersenden Ihnen die Urkunde per Einwurfeinschreiben an die von Ihnen in Ihrem Campus Portal Account hinterlegte Adresse.
  • Sie können Ihre Urkunde auch nach Terminvereinbarung persönlich im Promotionsbüro abholen oder eine bevollmächtigte Person für die Abholung beauftragen.

Kann ich meine Zeugniskopien im Promotionsbüro beglaubigen lassen?

  • Nein, das Promotionsbüro ist nicht befugt Beglaubigungen durchzuführen. Für amtliche Beglaubigungen wenden Sie sich bitte an eine siegelführende Behörde, wie z.B. die Stadtverwaltung München.

Ich benötige eine Abschlussbescheinigung bevor ich meine finalen Abschlussdokumente erhalte, was muss ich tun?

  • Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Promotion kann nach der Veröffentlichung der Pflichtexemplare erstellt werden.
  • Bitte wenden Sie sich hierfür an das Promotionsbüro.