FAQs
Haben Sie noch Fragen? Dann schauen Sie doch einfach mal in unsere FAQs.
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Neue oder alte Promotionsordnung für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum.?
Ph.D. Medical Research
Für die Kandidaten im Ph.D. Medical Research gibt es nur eine gültige Promotionsordnung (PDF, 182 KB).
Doktor der Naturwissenschaften
Für die Kandidaten im Dr. rer. nat. gibt es nur eine gültige Promotionsordnung (PDF, 106 KB).
Doktoranden der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie:
Ihr Promotionsvorhaben wird von einer dreiköpfigen Betreuungskommission – dem Thesis Advisory Committee (TAC) – begleitet. Das TAC muss folgende Kriterien erfüllen:
Doktoranden der Naturwissenschaften:
Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer muss mindestens habilitiert sein und in einer Naturwissenschaft promoviert haben (also selbst auch einen Dr. rer. nat. tragen).
Doktoranden im Ph.D. Medical Research:
Ihr Promotionsvorhaben wird von einer dreiköpfigen Betreuungskommission – dem Thesis Advisory Committee (TAC) – begleitet. Das TAC muss folgende Kriterien erfüllen:
Darf jemand der noch nicht zur Habilitation angenommen ist und kein Professor ist meine Arbeit betreuen?
Brauche ich eine Betreuungskommission?
Wie viele Mitglieder muss meine Betreuungskommission haben?
Wann muss ich die Zusammensetzung meiner Betreuungskommission wissen?
Was ist eine "außergewöhnliche erfolgreiche Nachwuchswissenschaftlerin" oder ein „außergewöhnlich erfolgreicher Nachwuchswissenschaftler“?
Für Promovierende mit dem Abschlussziel Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum.:
Für Promovierende mit dem Abschlussziel Dr. rer. nat.:
Für Promovierende mit dem Abschlussziel Ph.D. Medical Research:
Sollte eines der Mitglieder des TACs längerfristig erkranken und nicht in der Lage sein, selbst eine Vertretung zu organisieren, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Meine Doktormutter, mein Doktorvater oder eines meiner TAC-Mitglieder verlässt die LMU. Was muss ich tun?
Wann werden Originalunterschriften benötigt?
Sie benötigen Originalunterschriften (handschriftlich) auf Ihrer:
Wenn Sie aus logistischen Gründen zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihrer Arbeit nicht alle Unterschriften im Original vorlegen können, so können Sie die Originale bei der Abgabe Ihrer Dissertation nachreichen.
Achtung: spätestens zur Abgabe müssen die Originale vorliegen, da die Arbeit sonst nicht angenommen werden kann!
Für alle anderen Dokumente, die im Rahmen der Anmeldung und Betreuung Ihrer Dissertation anfallen, sind elektronische Unterschriften oder Scans der Unterschriften von den Mitgliedern Ihrer Betreuungskommission ausreichend.
Sie benötigen die Originalunterschrift Ihres 1. TAC-Mitglieds auf dem Antrag für das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät.
Neue oder alte Promotionsordnung für den Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. biol. hum.?
Ph.D. Medical Research
Für die Kandidaten im Ph.D. Medical Research gibt es nur eine gültige Promotionsordnung.
Doktor der Naturwissenschaften
Für die Kandidaten im Ph.D. Medical Research gibt es nur eine gültige Promotionsordnung.
Promovierende in der Medizin, Zahnmedizin und Humanbiologie haben wir die wichtigsten Schritte in einer Videoanleitungen zusammengestellt:
Wenn Sie in der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie promovieren möchten, machen folgendes:
Wenn Sie für den Ph.D. Medical Research durch einen der Schwerpunkte oder assoziierten Programme angenommen wurden:
Wenn Sie zum Doktor der Naturwissenschaften promovieren möchten, machen folgendes:
Ich sehe keinen Fortschritt im Campus Portal. Ist trotzdem alles in Ordnung oder gibt es ein Problem?
Nein, es besteht kein Grund zur Besorgnis. Das Campus Portal bildet nicht alle Prozesse rund um die Anmeldung und Evaluation Ihrer Doktorarbeit in Echtzeit ab. Sollten noch Unterlagen fehlen oder es Probleme geben, setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen, die im Original benötigt werden, ans Promotionsbüro zu schicken.
Ich habe meine Unterlagen fristgemäß eingereicht, sehe aber keine Änderung des Status im Campus Portal. Muss ich mir Sorgen machen?
Nein, Sie müssen sich keine Sorgen machen. Das Campus Portal bildet nicht alle Prozesse rund um die Anmeldung und Evaluation Ihrer Doktorarbeit in Echtzeit ab. Sollten noch Unterlagen fehlen oder es Probleme geben, setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Ich möchte meine Promotion an der LMU anmelden. Was muss ich tun?
Wenn Sie in der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie promovieren möchten, machen folgendes:
Wenn Sie für den Ph.D. Medical Research durch einen der Schwerpunkte oder assoziierten Programme angenommen wurden:
Wenn Sie zum Doktor der Naturwissenschaften promovieren möchten, machen folgendes:
Was ist die Vollzeitforschung und für wen gilt sie?
Kann ich mir als Promovierender oder Promovierende in der Medizin, Zahnmedizin oder Humanbiologie einen bereits vor der offiziellen Anmeldung absolvierten Teil der Vollzeitforschung anrechnen lassen?
Muss ich die Vollzeitforschung am Stück absolvieren?
Kann ich die Vollzeitforschung aufteilen, um einer anderen Tätigkeit (z.B. als approbierter Arzt mit Studienabschluss im Ausland) nachzugehen?
Würden Bei den Abschlusszielen Dr. med. und Dr. med. dent. eine Tätigkeiten neben der Vollzeitforschung die Forschungszeit verlängern?
Wie sieht das bei den Abschlusszielen Dr. med. und Dr. med. dent. mit der Äquivalenzleistung anstatt der 8 Monate Vollzeitforschung aus? Gleiche Stundenanzahl wie 8 Monate Vollzeit, also 1280 Stunden?
Kann ich bei den Abschlusszielen Dr. med. und Dr. med. dent. nach Anmeldung der Promotion selbst entscheiden, wann ich die Vollzeitforschung/Modul 6 antrete oder muss das sofort nach Anmeldung sein?
Kann ich bei den Abschlusszielen Dr. med. und Dr. med. dent. die 8 Monate Vollzeitforschung komplett im Ausland absolvieren, wenn 2 Betreuende von der LMU sind?
Wer bescheinigt mir die Vollzeitforschung?
Wer bestimmt, welche Leistungen für meine Vollzeitforschung angerechnet werden?
Muss das genaue Anfangs- und Enddatum der Vollzeitforschung angegeben werden?
Darf ich während der Vollzeitforschung an Blockpraktika, die man in Modul 6 absolvieren darf, wie z.B. das Praktikum Allgemeinmedizin teilnehmen? Gibt es für dafür „Urlaubstage“ im Labor?
Wie streng ist das mit den 8 Monaten Vollzeitforschung bei den Promovierenden der Zahnmedizin im Hinblick auf die Assistenzzeit?
Sind die 8 Monate Vollzeitforschung bei Promovierenden in der Medizin und Zahnmedizin als Monate im Rechtssinne zu verstehen oder kann man sich einfach an den regulären Semesterzeiten orientieren?
Darf ich während der Vollzeitforschung auch das 2. Staatsexamen ablegen?
Wann brauche ich einen Ethikantrag?
Wann muss ich einen Ethikantrag vorlegen?
Achtung: Die Ethikkommission votiert nicht rückwirkend, so dass unter Umständen die Dissertation bzw. Publikationen nicht angenommen werden können.
Wann muss ich meine Arbeit anmelden?
Was passiert bei der Zwischenevaluierung?
Wann muss ich meine Zwischenevaluierung haben?
Wann muss ich meine Endevaluierung haben?
Brauche ich eine Verlängerung für mein Promotionsverhältniss?
Curriculum für den Dr. med., Dr. med. dent und Dr. rer. biol. hum. (neue Promotionsordnung):
Wie oft muss ich die Ringvorlesung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis besuchen?
Was ist mit „fachübergreifenden“ Themen im Curriculum gemeint?
Wann kann/soll ich das Curriculum absolvieren?
Wie lasse ich mir Kurse/Workshops anrechnen, wenn ich noch nicht bei der MMRS angemeldet bin?
Gibt es Kriterien für die fachübergreifenden Veranstaltungen des begleitenden Curriculums?
Zählt die MMRS Ringvorlesung zur fächerübergreifenden Weiterbildung im Logbuch?
Was ist "fachübergreifend" und was ist "fachspezifisch" im Sinne des Curriculums?
Müssen die Kurse von der Medizinischen Fakultät oder von der LMU sein?
Was ist die Vollzeitforschung und für wen gilt sie?
Kann ich mir einen bereits vor der offiziellen Anmeldung absolvierten Teil der Vollzeitforschung anrechnen lassen?
Muss ich die 8 Monate Vollzeitforschung am Stück absolvieren?
Kann ich die Vollzeitforschung aufteilen, um einer anderen Tätigkeit (z.B. als approbierter Arzt mit Studienabschluss im Ausland) nachzugehen?
Würden Tätigkeiten neben der Vollzeitforschung die Forschungszeit verlängern?
Wie sieht das mit der Äquivalenzleistung anstatt der 8 Monate Vollzeitforschung aus? Gleiche Stundenanzahl wie 8 Monate Vollzeit, also 1280 Stunden?
Kann ich nach Anmeldung der Promotion selbst entscheiden, wann ich die Vollzeitforschung/Modul 6 antrete oder muss das sofort nach Anmeldung sein?
Kann ich 8 Monate Vollzeitforschung komplett im Ausland absolvieren, wenn 2 Betreuer von der LMU sind?
Wer bescheinigt mir die 8 Monate Vollzeitforschung?
Wer bestimmt, welche Leistungen für meine Vollzeitforschung angerechnet werden?
Muss das genaue Anfangs- und Enddatum der 8 Monate Vollzeitforschung angegeben werden?
Darf ich während der Vollzeitforschung an Blockpraktika, die man in Modul 6 absolvieren darf, wie z.B. das Praktikum Allgemeinmedizin teilnehmen? Gibt es für dafür „Urlaubstage“ im Labor?
Wie streng ist das mit den 8 Monaten Vollzeitforschung bei den Zahnmedizinern im Hinblick auf die Assistenzzeit?
Sind die 8 Monate Vollzeitforschung als Monate im Rechtssinne zu verstehen oder kann man sich einfach an den regulären Semesterzeiten orientieren?
Darf ich während der Vollzeitforschung auch das 2. Staatsexamen ablegen?
Für das LMU Klinikum und seine Beschäftigten besteht eine Betriebs-Haftpflichtversicherung. Mitversichert ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht für Promovierende aus dienstlichen Tätigkeiten.
Bin ich berechtigt das Promotionsstipendium zu erhalten?
Ab wann kann ich das Promotionsstipendium bekommen?
Wann muss ich das Promotionsstipendium spätestens beantragen?
Was muss ich beim Beantragen des Promotionsstipendiums beachten?
Ist das Promotionsstipendium mit anderen Stipendien kombinierbar?
Kann ich ein Original und eine Kopie des Antrags auf das Promotionsstipendium abgeben oder müssen es 2 Originale sein?
Kann ich das Promotionsstipendium auch nach der Anmeldung der Doktorarbeit beantragen, wenn ich die Zielvereinbarung noch nicht eingereicht habe? Werden in diesem Fall trotzdem 8 Monate ausgezahlt?
Promovierende, die bereits durch Programme der Medizinischen Fakultät der LMU gefördert werden (z.B. FöFoLe), sind nicht antragsberechtigt.
Curriculum für den Dr. med., Dr. med. dent und Dr. rer. biol. hum. (neue Promotionsordnung):
Wie oft muss ich die Ringvorlesung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis besuchen?
Was ist mit „fachübergreifenden“ Themen im Curriculum gemeint?
Wann kann/soll ich das Curriculum absolvieren?
Wie lasse ich mir Kurse/Workshops anrechnen, wenn ich noch nicht bei der MMRS angemeldet bin?
Gibt es Kriterien für die fachübergreifenden Veranstaltungen des begleitenden Curriculums?
Zählt die MMRS Ringvorlesung zur fächerübergreifenden Weiterbildung im Logbuch?
Was ist "fachübergreifend" und was ist "fachspezifisch" im Sinne des Curriculums?
Müssen die Kurse von der Medizinischen Fakultät oder von der LMU sein?
Promovierende im Ph.D. Medical Research finden alle Informationen rund um das Curriculum auf unserer Homepage.
Wie bekomme ich die Promotionsberechtigung, um mich immatrikulieren zu können?
Muss ich während meiner Promotion an der LMU immatrikuliert sein?
Achtung: Doktoranden für den Ph.D. Medical Research müssen für mindestens 6 Semester als Promotionsstudenten immatrikuliert sein.
Ich möchte mich nicht immatrikulieren, benötige aber die LMU-Campuskennung, für Zugriff auf die E-Medien der Universitätsbücherei. Was muss ich tun?
Begutachtungsexemplare:
Pflichtexemplare:
Fazit: Sie müssen Ihre Dissertation auf jeden Fall in zweimal drucken lassen - zunächst als Begutachtungsexemplar und nach der erfolgreichen Verteidigung noch als Pflichtexemplar. In beiden Fällen genügt eine preiswerte Klebebindung mit Softcover!
Wie muss meine Dissertation formatiert sein, wenn ich eine Monografie schreibe?
In Ihre Arbeit müssen Sie folgendes mit einbinden:
Wie muss meine Dissertation formatiert sein, wenn ich eine kumulative Arbeit schreibe?
Welche Bindung und Papierqualität brauche ich für meine Dissertation?
Die Version der Dissertation, die Sie im Dekanat einreichen, ist nur für die Begutachtung Ihrer Arbeit und wird nicht veröffentlicht!
Sie veröffentlichen eine Version Ihrer Dissertation, die sogenannten Pflichtexemplare, erst im Anschluss an Ihre Verteidigung über die Universitätsbibliothek. Die Pflichtexemplare können ggf. korrigiert werden und sollten ohne persönliche Daten in Lebenslauf oder Anschrift erstellt werden.
Die maximale Dateigröße für eine Dissertation, die über das Campus-Portal eingereicht wird, beträgt 10 MB. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Dateigröße bei Bedarf zu verringern.
Wenn Sie PDFs von Publikationen in Ihre Arbeit einbinden wollen, speichern Sie bitte alle Teile individuell als PDF und fügen Sie diese anschließend zu einer PDF-Datei zusammen. Fügen Sie Publikationen nicht als Ganzseitenbilder in eine Word-Datei ein, bevor Sie die Word-Datei in eine PDF-Datei umwandeln. Dateien, die auf diese Weise erstellt werden, sind viel zu groß, um sie hochzuladen. Außerdem wird der Text Ihrer Veröffentlichung in ein Bild umgewandelt und ist dann nicht mehr durchsuchbar, was für die Gutachter sehr umständlich ist!
Welche Bindung und Papierqualität brauche ich für meine Dissertation?
Wo muss meine Betreuerin oder mein Betreuer bzw. mein 1. TAC-Mitglied im Pflichtexemplar unterschreiben?
Was trage ich bei „Mitberichterstatter“ und „Tag der mündlichen Prüfung“ ein?
Muss in der elektronischen Fassung der Dissertation, die als PDF eingereicht wird, die Eidesstattliche Versicherung unterschrieben sein?
Soll ich den Affidavit und die Übereinstimmungserklärung aus den Begutachtungsexemplaren übernehmen oder muss ich sie aktualisieren?
Muss ich meinen Lebenslauf in den Pflichtexemplaren belassen?
Welches Format sollen meine Pflichtexemplare haben?
Gibt es Vorschriften zur Schriftform und Schriftfarbe bei den Pflichtexemplaren?
Wie soll das Pflichtexemplar gebunden sein?
Die Universitätsbibliothek informiert Promovierende auch regelmäßig in kleinen Schulung zu Fragen rund um die Publikation von Dissertationen.
Für Rückfragen zu den Pflichtexemplaren wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Dissertationsstelle.
Das Erstellen der Urkunden dauert i.d.R. 6 Wochen, kann aber unter Umständen auch länger dauern. Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung per E-Mail sobald Ihre Dokumente fertiggestellt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Nachfragen, wie lange es noch bis zur Fertigstellung der Urkunde dauern wird, nicht beantworten können.
Was muss ich tun, damit ich meine Urkunde erhalten kann?
Wie bekomme ich meine Urkunde ausgehändigt?
Kann ich meine Zeugniskopien im Promotionsbüro beglaubigen lassen?
Ich benötige eine Abschlussbescheinigung bevor ich meine finalen Abschlussdokumente erhalte, was muss ich tun?