Kumulative Dissertationen

Für eine kumulative Dissertation, fassen Sie mehrere wissenschaftliche Artikel, an deren Entstehung Sie beteiligt waren, mit Hilfe eines Manteltextes zu einer Doktorarbeit zusammen. Hier erklären wir Ihnen, was genau Sie dabei beachten müssen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Eine Studentin liest in einem Arbeitsbereich des Philologicums

Was ist eine kumulative Dissertation?

Für eine kumulative Dissertation, fassen Sie mehrere wissenschaftliche Artikel, an deren Entstehung Sie beteiligt waren, mit Hilfe eines Manteltextes zu einer Doktorarbeit zusammen.

  • Sie müssen eine kumulative Dissertation muss nicht extra beantragen.
  • Veröffentlichungen, die Bestandteil einer kumulativen Dissertation sein sollen, müssen
    1. mindestens zur Veröffentlichung akzeptiert sein, UND
    2. in einem Journal erscheinen, das im Journal Citation Report einen fachspezifischen Impactfaktor aufweisten, der es unter den besten 80% listet. (Eine Anleitung, wie Sie ermitteln, ob eine Zeitschrift zu den besten 80% gehört, finden Sie hier.)
  • Sie benötigen i.d.R. mindestens 2 Fachartikel, davon mindestens eine Veröffentlichung als Erstautor.
  • Eine geteilte Erstautorenschaft ist möglich und wird als reguläre Erstautorenschaft gewertet. Sie müssen, wie bei einer Ko-Autorenschaft, der Eigenanteil sehr explizit darstellen und begründen, warum die Erstautorenschaft geteilt wurde.

  • Short Report – wenn dieser in Struktur und Umfang einer Originalarbeit entspricht, dürfen Sie einen Short Report verwenden. Unterliegt der Einzelfallprüfung durch den Promotionsausschuss.
  • Letter – nur wenn er in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wurde, die einen zweitstelligen Impactfactor aufweist und Daten präsentiert werden die einer Originalarbeit äquivalent sind. Unterliegt der Einzelfallprüfung durch den Promotionsausschuss.
  • Methodenarbeiten. Unterliegen der Einzelfallprüfung durch den Promotionsausschuss.
  • Meta-Analysen – es darf grundsätzlich maximal eine Meta-Analyse als Teil einer kumulativen Dissertation eingereicht werden. Bei der zweiten Veröffentlichung muss es sich um eine Originalarbeit handeln. Cochrane Reviews und vergleichbare systematische Reviews werden Meta-Analysen gleichgestellt.
  • Folgende Formen dürfen NICHT verwendet werden: Review-Artikel, Fallstudien.
  • Sie können Unveröffentlichte Manuskripte, Review-Artikel und Fallstudien, sowie Short Reports, Letter und Methodenarbeiten, die in der Einzelfallprüfung nicht als ausreichend für eine kumulative Promotion befunden wurden, dennoch zusätzlich in die Dissertation mit aufnehmen, wenn sie zum Verständnis der Arbeit zwingend erforderlich sind. Sie müssen aber deutlich als zusätzliche Beiträge gekennzeichnet werden und als Anhang ans Ende der Dissertation gestellt werden. Diese zusätzlichen Beiträge können die erforderlichen Originalarbeiten nicht ersetzen. Sie können lediglich dazu dienen die Arbeit abzurunden und im wissenschaftlichen Kontext einzuordnen. Bitte beachten Sie, dass der Apendix der Dissertation keine "Sammelstelle" für Manuskripte und Artikel darstellt.
    Zur Darstellung Ihrer wissenschaftlichen Gesamtleistung nutzen Sie bitte Ihre Publikationsliste! In der Regel sollten Sie ganz normale Zitate verwenden, um bei Bedarf Ihre weiteren Veröffentlichungen zu referenzieren. Der Promotionsausschuss kann Dissertationen ablehnen, die unverhältnismäßig viele Artikel im Anhang enthalten oder bei denen das Anhängen eines Artikels offensichtlich nicht notwendig ist.
  • Achtung: Wenn Sie Ihre Promotion in der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie (Abschlussziel: Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum.), vor dem 1. Oktober 2018, also nach der "alten Promotionsordnung", angemeldet haben, dann dürfen Publikationen, die Sie in Ihrer kumulativen Dissertation verwenden möchten, nicht Bestandteil einer anderen laufenden oder abgeschlossenen kumulativen Dissertation sein!

  1. Die Dissertation kann auf Deutsch oder auf Englisch eingereicht werden.
    Beim Ph.D. müssen Sie Ihre Arbeit auf Englisch schreiben!
  2. Deckblatt (Titel, Name, Geburtsort, Jahr)
  3. Eidesstattliche Versicherung
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Abkürzungsverzeichnis
  6. Publikationsliste
  7. Bestätigung der Ko-Autoren
    Der Arbeitsanteil aller Ko-Autoren muss separat bestätigt und eingereicht werden. Dies gilt auch für die zusätzlichen Beiträge.
    Die Formulare für die Bestätigung der Ko-Autoren, werden für Sie in Ihrem Campus Portal generiert. Bitte nutzen Sie diese Vorlagen.
    Bitte binden Sie die Bestätigung der Ko-Autoren nicht mit in die Arbeit ein, sondern reichen Sie gemeinsam mit allen anderen Unterlagen zusammen mit Ihrer Arbeit ein und laden Sie sie vollständig unterschrieben in Ihren Campus Portal Account hoch.
  8. Einleitung
    Den Veröffentlichungen muss eine Einleitung (5 – 10 Seiten, deutsch oder englisch) mit der Darstellung des Forschungsvorhabens vorausgehen, die deutlich macht welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Veröffentlichungen miteinander verbindet und welche Aspekte durch die einzelnen Veröffentlichungen jeweils abgedeckt werden.

    Bei einer Ko-Autorenschaft muss in der Einleitung der Eigenanteil der Arbeit für jede Originalarbeit und ggf. die zusätzlichen Beiträge deutlich dargestellt werden. Dies gilt auch für Artikel, bei denen Sie die Erstautorenschaft haben.

    Es wird dringend empfohlen, den Eigenanteil in einem eigenen Kapitel darzustellen.

    Bei publikationsbasierten Dissertationen mit nur einer qualitativ sehr hochwertigen Publikation muss die Einleitung sehr ausführlich sein und die Arbeit sehr gut in den wissenschaftlichen Kontext einordnen (ca. 10 Seiten).
  9. Zusammenfassung
    Die Zusammenfassung muss auf Deutsch und auf Englisch vorliegen.
    Bitte beachten: Beim Ph.D. verbinden sich die Punkte 8. und 9. zu einer „einleitenden Zusammenfassung“, die Sie auf Englisch schreiben müssen.

    Bei publikationsbasierten Dissertationen mit nur einer qualitativ sehr hochwertigen Publikation muss eine ausführliche Zusammenfassung in eigenen Worten verfasst werden (i.d.R. 2 Seiten). In dieser Zusammenfassung muss der Eigenanteil des Doktoranden klar erkennbar erklärt werden (idealerweise in einem eigenen Kapitel).
  10. Veröffentlichung I (inklusive der vollständigen Angabe zu Titel, Autoren, Journal, Jahr, Ausgabe. Die Veröffentlichung muss in Ihrer Dissetation, die Sie zur Begutachtung einreichen, mit eingebunden sein, der Link zur Publikation ist an dieser Stelle nicht ausreichend!)
  11. Veröffentlichung II (inklusive der vollständigen Angabe zu Titel, Autoren, Journal, Jahr, Ausgabe. Die Veröffentlichung muss in Ihrer Dissetation, die Sie zur Begutachtung einreichen, mit eingebunden sein, der Link zur Publikation ist an dieser Stelle nicht ausreichend!)
    Selbstverständlich können bei einer kumulativen Dissertation mehr als 2 Veröffentlichungen eingereicht werden, sofern diese auch die oben dargestellten Anforderungen erfüllen.
  12. Literaturverzeichnis
  13. Danksagung
  14. Lebenslauf

  • Für Promotionen der Humanmedizin und Zahnmedizin, die nach dem 1. Oktober 2018 angemeldet wurden (also unter die neue Promotionsordnung fallen), können Sie eine publikationsbasierte Dissertation mit nur einer qualitativ sehr hochwertigen Publikation einreichen.
  • Voraussetzungen:
    • Sie sind alleiniger Erstautor der Publikation UND
    • Die Publikation ist in einer Zeitschrift erschienen, die auf Basis ihres Impact Factors, zu den besten 30% im jeweiligen Fachgebiet zählt UND
    • Die Publikationen ist eine Originalarbeit.
    • Die Einleitung der Dissertation muss sehr ausführlich sein und die Arbeit sehr gut in den wissenschaftlichen Kontext einordnen (ca. 10 Seiten).
    • Die Zusammenfassung muss sehr ausführlich sein und in eigenen Worten verfasst werden (i.d.R. 2 Seiten). In dieser Zusammenfassung muss Ihr Eigenanteil klar erkennbar erklärt werden (idealerweise in einem eigenen Kapitel).

Das müssen Sie unbedingt beachten:

Die Grundlage der Bewertung von kumulativen Dissertationen ist nicht der Fachartikel an sich, sondern Ihr Beitrag zur jeweiligen Publikation!
Darum müssen Sie Ihren Eigenanteil zu jeder Veröffentlichung schon in der Einleitung darstellen. Am besten geht das in einem eigenen kleinen Kapitel. Hier sollten Sie genau erklären, welches Ihre Beiträge zur Veröffentlichung waren.
Diese Erklärung muss für alle Artikel vorliegen und ist immer dann erforderlich, wenn es mehr als einen Autor gibt, also auch dann, wenn außer Ihnen nur Ihre Betreuungsperson eine Co-Autorenschaft hat.

Da Publikationen, die Teil einer kumulativen Dissertation sein sollen, nachweislich im Rahmen des Promotionsprojektes entstanden sein müssen, muss Doktormutter oder Doktorvater bzw. mindestens eines der TAC-Mitglieder auch Koautor der Veröffentlichungen sein.

Achtung: Wenn Sie Ihre Promotion in der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie (Abschlussziel: Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum.), vor dem 1. Oktober 2018, also nach der "alten Promotionsordnung", angemeldet haben, dann dürfen Publikationen, die Sie in Ihrer kumulativen Dissertation verwenden möchten, nicht Bestandteil einer anderen laufenden oder abgeschlossenen kumulativen Dissertation sein!