Leitfaden für korrektes Zitieren
Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, Plagiaten vorzubeugen, denn auch ein Fehlverhalten, das auf mangelnde Sorgfalt zurück geht, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, Plagiaten vorzubeugen, denn auch ein Fehlverhalten, das auf mangelnde Sorgfalt zurück geht, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Korrektes Zitieren ist ein zentraler Bestandteil der guten wissenschaftlichen Praxis. Beim Erstellen Ihrer Dissertation kommt es darauf an, Ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten nachzuweisen. Dies spiegelt sich in der Originalität und Eigenständigkeit Ihrer Arbeit wider, beispielsweise bei Design, Analyse und Auswertung des Forschungsvorhabens. Entscheidend für die Beurteilung Ihrer Leistung ist es daher auch, die Leistungen anderer korrekt darzustellen und damit von Ihrer eigenen Leistung abzugrenzen. Gedankengut, dass Sie verwenden und welches nicht von Ihnen selbst stammt, müssen Sie daher kenntlich machen!
Zitate erfüllen mehrere Zwecke:
Prinzipiell sind zwei verschiedene Arten des Zitierens – direktes und indirektes Zitieren – möglich.
Direkte Zitate bedeuten, dass ein Teil eines Originaltextes wörtlich wiedergegeben wird. Sie finden vor allem in den Geisteswissenschaften Verwendung, da sich hier oft mit dem exakten Wortlaut einer Quelle auseinandergesetzt wird. In anderen Fachbereichen sollten direkte Zitate nur sparsam angegeben werden und auch nur dann, wenn ein Sachverhalt besonders gelungen formuliert worden ist und durch eine Neuformulierung nicht mehr verbessert werden kann.
Beim direkten Zitieren sind folgende Regeln zu beachten:
Indirektes Zitieren ist die häufigere Form des Zitierens. Die Aussage eines Originaltextes wird mit eigenen Worten wiedergegeben (paraphrasiert). Sie kommen in wissenschaftlichen Arbeiten im STM-Bereich (Science, Technology, Medicine) deutlich häufiger vor als direkte Zitate und werden im Gegensatz zu diesen nicht in Anführungszeichen gesetzt.
Auch hier muss der Quellennachweis angegeben werden, eine Ergänzung um „siehe…“ bzw. „vgl. …“ ist möglich. Eine wörtliche Übernahme aus einer Quelle wird jedoch nicht durch den einfachen Austausch oder das Hinzufügen einzelner Worte zum indirekten Zitat, hierfür muss der gesamte Sinn des Satzes bzw. der Passage mit eigenen Worten wiedergegeben werden. Beim indirekten Zitat ist auch ein sog. Mehrfachbeleg möglich, um z.B. die allgemeine Anerkennung einer Theorie darzustellen (vgl. auch Mustermann, 2000, ebenso Musterfrau, 2001).
Zitate von Sekundärquellen liegen vor, wenn aus einer Arbeit zitiert wird, die wiederum eine andere Arbeit zitiert. Grundsätzlich sollte wann immer möglich direkt von Originalquellen zitiert werden. Wenn dies nicht möglich ist (z.B. weil das Original nicht mehr verfügbar ist), kann im Ausnahmefall aus einer Sekundärquelle zitiert werden. In diesem Fall sind beide Quellen entsprechend anzugeben, z.B.: Mustermann, 2000, zitiert nach Musterfrau, 2001.
Bereits publizierte Abbildungen und Tabellen sind genau wie Übernahmen von Texten durch das Urheberrecht geschützt und müssen gekennzeichnet werden.
Oftmals ist es erforderlich, sich von der Urheberin, dem Urheber oder dem Verlag eine Erlaubnis zur Nutzung der Abbildung oder Tabelle im Rahmen Ihrer Arbeit einzuholen! Die Erlaubnis zur Nutzung von bereits publizierten Abbildungen und Tabellen kann auch dann erforderlich sein, wenn Sie selbst einer der Autoren oder Autorinnen der Publikation sind (Dr. Karin Moll, 2020).
Klären Sie vorab mit dem Verlag in welchem Rahmen Sie Abbildungen und Tabellen gegebenenfalls verwenden dürfen. Abbildungen und Tabellen dürfen ohne Einverständnis der Urheberin oder des Urhebers nur in dem Umfang verändert werden, wie für eine ansprechende graphische Darstellung im eigenen Werk notwendig ist (z. B. Änderung der Größe, Farbe zu Schwarzweiß) (Dr. Karin Moll, 2020).
Sollten Sie basierend auf einer vorhandenen Grafik oder Tabelle eine eigene neue Abbildung oder Tabelle erstellen, so ist die Quelle der zugrundeliegenden Originalgrafik oder Tabelle mit einem Hinweis auf Ihre eigenen Modifikationen anzugeben (Beispiel: modified after Musterfrau 2015 oder based on Musterfrau et al. 2016). Auch wenn Sie die Originalgrafik oder Tabelle verändern, benötigen Sie das Einverständnis der Urheberin, des Urhebers oder des Verlags für die Veränderung und die Verwendung.
Nur wenn Sie eine Abbildung oder Tabelle selbständig komplett neu auf Basis einer publizierten Abbildung oder Tabelle erstellen und diese als Quelle angeben, kann das Einholen der Erlaubnis des der Urheberin, des Urhebers oder des Verlags entfallen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine vollständig und selbständig neu-erstelle Abbildung oder Tabelle handeln muss, die lediglich auf einer publizierten Vorlage basiert. Das bloße Verändern der Beschriftung oder Replotting der gleichen Daten, eine minimale Verschiebung des Bildausschnitts oder eine Änderung der Farbe genügen nicht (Dr. Karin Moll, 2020).
Bitte geben Sie an, ob und von wem Sie die Erlaub zur Nutzung einer Abbildung eingeholt haben (Bsp.: mit Erlaubnis von Dr. Jane Doe, Doe et al. 2020 oder mit Erlaubnis von Dr. Jane Doe, verändert nach Doe et al. 2020).
Vor allem im Rahmen einer kumulativen Dissertation oder einer Dissertation, deren Ergebnisse bereits zum Teil publiziert wurden, ist es wichtig, alle Übernahmen und Verweise auf die eigenen Publikationen deutlich zu kennzeichnen, um nicht in den Bereich des (Eigen)-Plagiates zu gelangen.
Grundsätzlich gilt auch hier: alles was bereits publiziert wurde, muss auch zitiert werden, auch wenn man selbst Autorin oder Autor eines Textes ist. Die Einleitung und die Zusammenfassung von kumulativen Arbeiten, sollte grundsätzlich deutlich machen, durch welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Veröffentlichungen verknüpft sind und welche Aspekte in diesen Publikationen jeweils thematisiert werden und nicht aus Passagen dieser Publikationen bestehen.
Alle Inhalte aus Publikationen und Vorarbeiten, an deren Erstellung Sie beteiligt waren oder die Sie in Vorarbeiten selbstständig erstellt haben und die Sie in Ihrer Dissertation verwenden möchten, müssen grundsätzlich zitiert werden, da es sonst zum Selbstplagiat kommen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Publikation in einer Fachzeitschrift handelt oder nicht publizierten Hausarbeiten.
Zudem muss Ihr Eigenanteil in Veröffentlichungen und Vorarbeiten mit mehreren Autoren eindeutig dargestellt werden. Weder die Texte aus Vorarbeiten noch aus Publikationen dürfen einfach unverändert in Dissertationen hineinkopiert werden, sondern müssen neu formuliert und entsprechend als indirekte Zitate gekennzeichnet werden (siehe oben „Indirekte Zitate“) (Dr. Karin Moll, 2020). Das gilt besonders für die Ergebnisse und die Diskussion, da dies die zentralen Abschnitte zum Nachweis der Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit in einer Dissertation darstellen. Bei der Einleitung, in der der aktuelle Stand der Forschung dargestellt wird sowie bei Material und Methoden kann es zu stärkeren inhaltlichen Überschneidungen mit Publikationen und Vorarbeiten kommen. Aber auch hier sollten keine ganzen Abschnitte wortwörtlich übernommen werden.
Sollten Teile der Ergebnisse Ihrer Dissertation bereits in einer Fachzeitschrift oder einem Buch publiziert sein, klären Sie die Nutzungsrechte der Abbildungen bitte rechtzeitig mit dem Verlag (siehe „Zitieren von Abbildungen und Grafiken“).
Tradiertes und als Grundwissen vorausgesetztes Wissen (Allgemeinwissen) in einer Fachdisziplin muss nicht unbedingt durch Zitierungen bzw. Verweise nachgewiesen werden. Was zu diesem Allgemeinwissen zählt, ist jedoch immer spezifisch aus der Sicht der jeweiligen Fachdisziplin zu definieren. Im Zweifel halten Sie Rücksprache mit Ihren Betreuungspersonen.
Aus gestalterischer Sicht ist vor allem wichtig, dass in einer Arbeit nur eine der möglichen Zitierweisen konsistent verwendet wird:
Beim Autor-Jahr-System werden in einem Fließtext neben dem Erscheinungsjahr der Erst- und Zweitautor (Mustermann, 2000; Mustermann und Musterfrau, 2000) genannt, bei mehreren Autoren der Erstautor gefolgt von „et al.“ (Mustermann et al., 2000), dies wird als Kurzbeleg bezeichnet. Werden an einer Stelle mehrere Werke gleichzeitig zitiert, sind diese mit Kommata getrennt anzugeben (Mustermann 2000, Musterfrau 2001). Auch beim Nummernsystem kann auf mehrere Quellen gleichzeitig verwiesen werden, diese werden dann innerhalb der Klammer per Kommata getrennt ([17, 19, 24-26] bzw. 17, 19, 24-26).
Traditional and assumed basic knowledge (general knowledge) in a specialist discipline does not necessarily have to be proven by citations or references. However, what counts as general knowledge must always be defined specifically from the perspective of the respective discipline. If in doubt, please consult your supervisors.
From a creative point of view, it is particularly important that only one of the possible citation styles is used consistently in a work:
In the author-year system, the first and second author (Mustermann, 2000; Mustermann and Musterfrau, 2000) are cited in a running text next to the year of the publication, and in the case of several authors the first author followed by "et al." (Mustermann et al., 2000), this is referred to as a short reference. If several works are cited at the same time, they should be separated by commas (Mustermann 2000, Musterfrau 2001). Several sources can also be referred to simultaneously in the numbering system; these are then separated by commas within the brackets ([17, 19, 24-26] or 17, 19, 24-26).
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, „[…] wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles“ (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2020).
Dies beinhaltet im Hinblick auf korrektes Zitieren insbesondere:
Ein Plagiat liegt vor, wenn fremde Gedanken ohne entsprechende Kennzeichnung in die eigene Arbeit übernommen werden. Es stellt eine Form wissenschaftlichen Fehlverhaltens dar, die auch und vor allem im Bereich der Promotion von Relevanz ist. Laut Duden (Dudenredaktion (Hrsg.), o.J.) ist ein Plagiat die „unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen o. Ä. eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung; Diebstahl geistigen Eigentums“.
Eine weitere Definition eines Plagiats liefert Teddi Fishman (Fishman, 2009), Direktorin des International Center for Academic Integrity (Übersetzung durch Weber-Wulff):
Laut Teddi Fishman (2009) liegt ein Plagiat vor, wenn:
Ein Plagiat liegt juristisch gesehen auch dann vor, wenn Übernahmen unwissentlich bzw. nicht vorsätzlich erfolgen. Auch das Einfügen einzelner eigener Wörter bzw. (Teil-)Sätze in nicht gekennzeichnete, übernommene Passagen bzw. Paraphrasieren dieser ändert nichts am Vorliegen eines Plagiats, im Gegenteil verdeutlicht dieses Verschleiern sogar noch den Vorsatz.
Plagiat bzw. wissenschaftliches Fehlverhalten ist grundsätzlich kein Kavaliersdelikt und weist eine gänzlich andere Dimension auf als beispielsweise das Abschreiben in der Schulzeit: es stellt unter anderem einen Verstoß gegen die Dienstpflichten (Art. 6 (1) BayHSchG) dar und kann arbeits-, urheber- sowie strafrechtliche Implikationen haben. Hierbei wird einerseits die Quantität der plagiierten Passagen, aber natürlich auch deren Schöpfungshöhe betrachtet.
Plagiate werden nach Art sowie Umfang nicht gekennzeichneter Übernahmen differenziert:
Für detaillierte Informationen zu den verschiedenen Plagiatsformen siehe u.a. „Fremde Federn Finden – Kurs über Plagiat“ oder in der Wikipedia.