Die Promotionsausschüsse
Entscheidungen in Promotionsangelegenheiten obliegen dem zuständigen Promotionsausschüssen, deren Mitglieder vom Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät für einen Zeitraum von zwei bzw. vier Jahren gewählt werden.
Entscheidungen in Promotionsangelegenheiten obliegen dem zuständigen Promotionsausschüssen, deren Mitglieder vom Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät für einen Zeitraum von zwei bzw. vier Jahren gewählt werden.