Medizinische Fakultät
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Abschluss des Verfahrens und Urkunde

Dr-med-dent-swAbschluss des Verfahrens

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer mündlichen Prüfung bekommen Sie ein Merkblatt zum weiteren Verfahrensablauf und eine überarbeitete Version Ihres Titelblatts ausgehändigt. Doktorarbeiten, die vom Promotionsbüro nicht mehr benötigt werden, werden vorbehaltlich des Widerspruchs vernichtet.

Von Ihnen innerhalb eines Jahres abzuliefern:

Innerhalb eines Jahres nach Festsetzung der Gesamtnote müssen Sie die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. Hierzu müssen zwei gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation bei der Universitätsbibliothek abgegeben werden. Zusätzlich müssen Sie ein elektronisches Exemplar auf dem Publikationsserver "Elektronische Dissertationen" der LMU München hochladen. Weitere Veröffentlichungsformen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung (§ 8).

Alle Informationen zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universitätsbibliothek. Die Dissertationsstelle führt auch regelmäßige, kurze Schulungen zur Veröffentlichung von Dissertationen durch: https://edoc.ub.uni-muenchen.de/infover/index.html

Promotionsurkunde

Die Promotionsurkunde wird erst nach Abgabe der Pflichtexemplare (einschließlich des abgezeichneten Exemplars) ausgestellt und kann frühestens 4 Wochen nach Ablieferung der Pflichtexemplare per Einschreiben an Sie übersendet werden. Auf Wunsch kann der Betreuer die Aushändigung vornehmen.

Doktortitel

Die Führung des Doktortitels ist erst nach Erhalt der Promotionsurkunde erlaubt!