Habilitation

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten (Lehrbefähigung). Die Feststellung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis.

Nils Krüger

Ziel der Habilitation

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten und in wissenschaftlichen Fächern an Kunsthochschulen (Lehrbefähigung).

Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen, und sie unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat, dem drei Professorinnen oder Professoren oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angehören, möglichst innerhalb von vier Jahren für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.

Das Fachgebiet muss der Medizinischen Fakultät zugeordnet oder zuzuordnen sein.

Habilitation nach der Habilitationsordnung vom 5. Dezember 2016

Für Bewerberinnen oder Bewerber, die ab dem 01.10.2016 als Habilitandinnen oder Habilitanden angenommen wurden, wird das Habilitationsverfahren nach der Habilitationsordnung vom 05.12.2016 (PDF, 62 KB) durchgeführt.

Annahmeverfahren

Anträge auf Annahme als Habilitandin oder Habilitand (PDF, 120 KB) nach der Habilitationsordnung der LMU München für die Medizinische Fakultät vom 05.12.2016 werden im

HAP-Büro
(Habilitationsverfahren, APL-Bestellungen, Besetzung/Verstetigung von Professuren)
Dekanat Medizinische Fakultät
Ludwig-Maximilians-Universität München
Bavariaring 19
80336 Muenchen

nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur bei Vorlage sämtlicher Unterlagen entgegengenommen.

Detaillierte Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Habilitationsverfahren nach der Habilitationsordnung (PDF, 133 KB) vom 05.12.2016 (zuletzt geändert am 10.09.2024).

Verfahrensablauf

Nach Annahme als Habilitandin bzw. Habilitand durch den erweiterten Fakultätsrat wird eine Sitzung des Fachmentorats und der Habilitandin / des Habilitanden durch den geschäftsführenden Fachmentor zum Zwecke der Erarbeitung einer Zielvereinbarung (PDF, 72 KB) einberufen. Die vom Fachmentorat und der Habilitandin / dem Habilitanden unterzeichneten Zielvereinbarung wird zur Gegenzeichnung durch den Dekan an das HAP-Büro im Dekanat übermittelt. Die Zielvereinbarung wird erst nach Gegenzeichnung durch den Dekan wirksam.

Detaillierte Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Habilitationsverfahren nach der Habilitationsordnung (PDF, 133 KB) vom 05.12.2016 (zuletzt geändert am 10.09.2024).

Medizindidaktische Kurse

Das Institut für Didaktik und Ausbildungsforschung in der Medizin (DAM) ist von der Medizinischen Fakultät der LMU München damit beauftragt, im Rahmen des Habilitationsverfahrens:

  • die medizindidaktische Qualifizierung der Habilitand:innen durch geeignete Kursangebote sicherzustellen
  • und die persönliche Lehrevaluation der Habilitand:innen zu ermöglichen.

Informationen zur Beteiligung des DAM am Habilitationsverfahren

Kontakt

HAP-Büro
(Habilitationsverfahren, APL-Bestellungen, Besetzung/Verstetigung von Professuren)
Dekanat Medizinische Fakultät
Ludwig-Maximilians-Universität München
Bavariaring 19
80336 Muenchen

Persönliche Sprechzeit im HAP-Büro im Dekanat ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

• Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail, telefonisch oder per Post mit.

• Sie können Briefe auch in den Briefkasten des Dekanats (befindet sich außen am Zaun) einwerfen. Beim Briefkasten handelt es sich um einen Standardbriefkasten und nicht um eine Paketstation.

Telefon: (089) 4400-58906, grundsätzlich montags bis donnerstags bis 12:00 Uhr besetzt!
E-Mail Habilitations-APL-Professurenbüro: HAP-Dekanat@med.uni-muenchen.de