Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten (Lehrbefähigung). Die Feststellung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis.
Ziel der Habilitation
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten und in wissenschaftlichen Fächern an Kunsthochschulen (Lehrbefähigung).
Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen, und sie unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat, dem drei Professorinnen oder Professoren oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angehören, möglichst innerhalb von vier Jahren für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.
Das Fachgebiet muss der Medizinischen Fakultät zugeordnet oder zuzuordnen sein.
Habilitation nach der Habilitationsordnung vom 5. Dezember 2016
Für Bewerberinnen oder Bewerber, die ab dem 01.10.2016 als Habilitandinnen oder Habilitanden angenommen wurden, wird das Habilitationsverfahren nach der Habilitationsordnung vom 05.12.2016 (PDF, 62 KB) durchgeführt.
Nach Annahme als Habilitandin bzw. Habilitand durch den erweiterten Fakultätsrat wird eine Sitzung des Fachmentorats und der Habilitandin / des Habilitanden durch den geschäftsführenden Fachmentor zum Zwecke der Erarbeitung einer Zielvereinbarung (PDF, 72 KB) einberufen. Die vom Fachmentorat und der Habilitandin / dem Habilitanden unterzeichneten Zielvereinbarung wird zur Gegenzeichnung durch den Dekan an das HAP-Büro im Dekanat übermittelt. Die Zielvereinbarung wird erst nach Gegenzeichnung durch den Dekan wirksam.
HAP-Büro (Habilitationsverfahren, APL-Bestellungen, Besetzung/Verstetigung von Professuren) Dekanat Medizinische Fakultät Ludwig-Maximilians-Universität München Bavariaring 19 80336 Muenchen
Persönliche Sprechzeit im HAP-Büro im Dekanat ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
• Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail, telefonisch oder per Post mit.
• Sie können Briefe auch in den Briefkasten des Dekanats (befindet sich außen am Zaun) einwerfen. Beim Briefkasten handelt es sich um einen Standardbriefkasten und nicht um eine Paketstation.