Erweiterung der Lehrbefähigung
Gemäß § 15 der Habilitationsordnung der LMU München für die Medizinische Fakultät (2016) kann die zuerkannte Lehrbefähigung auf Antrag auf ein anderes Fachgebiet erweitert werden.
Gemäß § 15 der Habilitationsordnung der LMU München für die Medizinische Fakultät (2016) kann die zuerkannte Lehrbefähigung auf Antrag auf ein anderes Fachgebiet erweitert werden.
Eine Änderung des bestehenden Fachgebiets sowie Abweichungen von den Verfahrensanforderungen allein aufgrund einer Facharztanerkennung sind nicht vorgesehen.
Für die Erweiterung ist ein Habilitationsverfahren nach den Vorschriften der Habilitationsordnung zu durchlaufen.
Auf den erneuten Nachweis der pädagogischen Eignung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HabO kann verzichtet werden.
Die schriftliche Habilitationsleistung kann auch eine bereits erbrachte wissenschaftliche Leistung sein, sofern diese nicht bereits für die Feststellung der bestehenden Lehrbefähigung herangezogen wurde.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Beschreibung des Habilitationsverfahren hier auf der Website oder dem Merkblatt (PDF, 175 KB).