Lehrbefugnis (Venia legendi)

Nachdem die Lehrbefähigung festgestellt wurde, können sie die Lehrbefugnis in Ihrem Fachgebiet beantragen.

Stefan Kröger spricht vor Lehrerinnen und Lehrern.

Erteilung der Lehrbefugnis (Venia legendi)

So beantragen Sie Ihre Lehrbefugnis:

  • Nachdem Sie Ihre Habilitationsurkunde mit der Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fachgebiet erhalten haben, können Sie die Erteilung Ihrer Lehrbefugnis für dieses Fachgebiet beantragen.

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag beilegen:

  • Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis an die Präsidentin oder den Präsidenten der LMU (PDF, 131 KB)
  • Fragebogen zur Verfassungstreue, zur Staatsangehörigkeit und zu Beziehungen zur Scientology-Organisation (Download im LMU Formularcenter, Buchstabe F)
  • Aktueller Lebenslauf, mit Datum und Unterschrift versehen
  • Nachweise in beglaubigter Abschrift bzw. beglaubigter Kopie:
    • Zeugnis des Hochschulabschlusses (Diplom oder vergleichbares Zeugnis bzw. Zeugnis über die Ärztliche/Zahnärztliche Prüfung)
    • Wenn die Habilitation für ein Fach beantragt wurde, in dem die ärztliche bzw. zahnärztliche Approbation erforderlich ist: Approbationsurkunde und der Nachweis der Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt und ggf. erworbener Zusatz-/ Schwerpunktbezeichnungen
    • Promotionsurkunde
    • Empfangsbestätigungen über den Erhalt der Habilitationsurkunde

Vom Dekanat werden dem Antrag folgende Unterlagen hinzugefügt (darum müssen Sie sich nicht kümmern):

  • Personalbogen
  • Beglaubigte Kopie des derzeitigen Arbeitsvertrages bzw. der derzeit gültigen Ernennungsurkunde
  • Kopie der Habilitationsurkunde
  • Empfangsbestätigungen über den Erhalt der Habilitationsurkunde

Der Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis wird von der Dekanin oder dem Dekan gegengezeichnet und an die Präsidentin oder den Präsidenten der LMU weitergeleitet.

Sollte die Präsidentin oder der Präsident dem Antrag zustimmen, wird die Urkunde über den Postweg versendet. Die beiliegende Empfangsbestätigung ist umgehend an das Dekanat zurückzusenden.

Der Titel Privatdozentin bzw. Privatdozent (Priv. Doz. oder auch PD):

Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ verbunden.