So erstellen Sie Ihre Zielvereinbarung:
Gemeinsame Sitzung mit Ihrem Fachmentorat:
- Innerhalb von 6 Monaten nach der Annahme zur Habilitation sollten Sie in einer gemeinsamen Sitzung mit Ihrem Fachmentorat Ihre Zielvereinbarung (PDF, 86 KB) erarbeiten.
- Zur Sitzung lädt die Geschäftsführung Ihres Fachmentorats ein.
- In der Zielvereinbarung werden Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen in Forschung und Lehre und die Durchführung der Zwischenevaluierung festlegt.
- In der Zielvereinbarung kann beschlossen werden, dass eine Zwischenevaluation, die i.d.R. nach 2 Jahren stattfinden sollte, nicht nötig ist, wenn die Voraussetzungen zum Abschluss des Verfahrens bereits erfüllt sind.
- Die Zielvereinbarung muss von allen Mitgliedern des Fachmentorats und Ihnen unterzeichnet werden
- Bitte senden Sie die unterschriebene Zielvereinbarung per E-Mail an das Dekanat.
- Sie und die Geschäftsführung Ihres Fachmentorats erhalten eine Bestätigung über den Eingang und das Inkrafttreten Ihrer Zielvereinbarung vom Dekanat.
- Mit dem Inkrafttreten Ihrer Zielvereinbarung wird Ihnen die selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben in Lehre und Forschung offiziell übertragen.
Erfüllung Ihrer Zielvereinbarung:
- Der Fortschritt Ihres Habilitationsverfahrens wird i.d.R. nach zwei Jahren in einer Zwischenevaluation überprüft
- Alle in der Zielvereinbarung festgelegten Leistungen sollten innerhalb von 4 Jahren ab der Annahme zur Habilitation erbracht werden.
- Bitte benachrichtigen Sie Ihr Fachmentorat und das Dekanat, wenn Sie die vereinbarten Leistungen erbracht haben.
- Stellt das Fachmentorat fest, dass die Leistung nicht fristgerecht erbracht werden können oder erbracht wurden, kann es Ihnen eine angemessene Nachfrist einräumen.
- Änderungen gegenüber der bestehenden Zielvereinbarung (z. B. geänderte Fristen, angepasste Leistungsanforderungen oder neue Rahmenbedingungen) werden in einer Änderungsvereinbarung (PDF, 207 KB) festgehalten.
Ihre Berechtigung zur Betreuung von Promovierenden:
Wenn Sie am LMU Klinikum oder einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät angestellt sind, sind Sie damit auch berechtigt, Promovierende an der Medizinischen Fakultät der LMU zu betreuen und dürfen als Mitglied von Betreuungskommissionen ausgewählt werden.
Nachdem die Zielvereinbarung Ihrer Habilitation angenommen wurde, werden Sie automatisch in unsere Auswahlliste mit allen Personen, die an unserer Fakultät berechtigt sind, Promovierende zu betreuen und Dissertationen zu begutachten, aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass diese Berechtigung erlischt, wenn Sie im Laufe Ihres Habilitationsverfahrens das LMU Klinikum bzw. die Medizinische Fakultät verlassen. Bitte informieren Sie uns daher umgehend per E-Mail, wenn Sie die Fakultät vor Abschluss Ihres Habilitationsverfahrens verlassen.
Downloads & Links
Hier finden Sie alle Dokumente und nützliche Links zur Anmeldung Ihrer Habilitation. Alle weiteren Unterlagen finden Sie im Download Center.