Ethikkommission
Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät beurteilt Forschungsvorhaben ethisch und rechtlich und berät Forschende. Antragsberechtigt und -pflichtig ist jedes forschende Mitglied der LMU, das Forschungsvorhaben am Menschen oder mit personenbezogenen Biomaterialien oder Daten durchführen möchte.
Verzögerung der Begutachtung bei Anträgen nach Berufs-/Fakultätsrecht
Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle in der Geschäftsstelle kommt es derzeit bei Projekten nach Berufs-/Fakultätsrecht leider zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte planen Sie dies schon bei der Antragstellung mit ein. Dies gilt insbesondere für Projekte mit Deadlines von Forschungsförderorganisationen. Bitte stellen Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand nur in begründeten Fällen.
AKEK-Forum "Eine Studie - ein Votum" für Antragsteller am 30. September 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Verfahren „Eine Studie – ein Votum“ ist inzwischen bundesweit etabliert. Nahezu alle Ethik-Kommissionen verfügen mittlerweile über die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme; die hierfür erforderlichen Anpassungen der Berufsordnungen sind weitgehend abgeschlossen. In der praktischen Anwendung ergeben sich weiterhin Fragen zur konkreten Verfahrensführung, zum Leitfaden oder auch zu Sonderfällen.
Der AKEK möchte forschenden Ärztinnen/Ärzten und anderen akademischen Antragsstellern die Gelegenheit geben, detaillierte Informationen zum Verfahren im Rahmen einer Schulung zu erhalten, Fragen zu stellen und praktische Erfahrungen auszutauschen. Das AKEK-Forum „Eine Studie – ein Votum“ findet am Mittwoch, 30. September 2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr online statt.
Damit wir den Austausch möglichst zielgerichtet und praxisnah gestalten können, bitten wir Sie, Ihre Fragen vorab bis spätestens 07.09.2026 an geschaeftsstelle@akek.de zu senden.
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular unter: AKEK-Forum „Eine Studie – ein Votum“ – AKEK – Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen.
Aus technischen Gründen ist die Teilnehmerzahl der Videokonferenz begrenzt. Wir bitten daher um vorherige Anmeldung. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, behalten wir uns eine Priorisierung der Teilnahme vor. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach bestätigter Anmeldung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Mit freundlichen Grüßen,
AG Verfahrensweisen und Vorstand des AKEK
Eine Studie – Ein Votum
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen. Für multizentrische medizinische Studien soll ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission ausreichen. Hierfür ist eine Harmonisierung und Standardisierung der Bewertungsmaßstäbe und Antragsunterlagen erforderlich, die derzeit noch nicht abgeschlossen ist.
Für Antragsteller der EK der LMU München, die ein Projekt zur Erst-Votierung vorlegen, sind die in diesem Konsentierungsprozess bisher verabschiedeten Verfahrensweisen und Unterlagen ab 01.07.2025 verbindlich. Die bisherigen Vorlagen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Informationen und Unterlagen zum Verfahren „Eine Studie – Ein Votum“ finden Sie hier:
https://www.akek.de/sonstige-studien/
Anträge auf Zweitvoten werden ab dem 01.07.2025 im Anzeigeverfahren angenommen, sofern das Erstvotum nach den vom AKEK beschlossenen Verfahrensvorgaben erstellt wurde. Für alle anderen Studien mit Vorvotum bleibt es beim bisherigen Verfahren: Es sind die üblichen Unterlagen, insbes. Studienprotokoll, Patienteninformation(en) und Einwilligungserklärung(en) inkl. Votum der vorvotierenden Ethikkommission einzureichen.
Die Einreichung der Anträge erfolgt weiterhin über ethikPool
Wissenswertes zu Antragstellung
Ethische und rechtliche Grundlagen, DFG-Forschungsprojekte, Dissertationen, Beratungspflicht der Forschenden etc.