Medizinische Fakultät
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Begutachung und mündliche Prüfung

Dr-rer-nat-farbigI.1 Prüfung der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit

Ist der Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig im Promotionsbüro eingereicht worden, beauftragt die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses die Betreuerin oder den Betreuer mit dem ersten Gutachten und ein weiteres naturwissenschaftlich promoviertes Mitglied der Promotionskommission mit dem zweiten Gutachten.

Nach Eingang der beiden Gutachten gibt die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses Dissertation und Gutachten unverzüglich unter den Mitgliedern der Promotionskommission mit der Bitte um Stellungnahme in Umlauf.

Die Dissertation ist angenommen, wenn die Gutachten und die Stellungnahmen der Mitglieder der Promotionskommission jeweils eine Benotung mit „rite“ = 3 (genügend) oder besser vorschlagen.

Die Dissertation kann vom Promotionsausschuss insgesamt einmal zur Umarbeitung zurückgegeben werden.

II.2. Mündliche Prüfung

Nach Abschluss der Prüfung der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit, wird das Promotionsverfahren durch eine mündliche Prüfung fortgeführt. Zeit und Ort der mündlichen Prüfung werden vom Promotionsausschuss festgesetzt. Die Bewerberin oder der Bewerber wird mit einer Frist von mindesten zwei Wochen zu mündlichen Prüfung geladen.

Die Kandidatin oder der Kandidat trägt bei dieser Prüfung bis zu 30 Minuten die Ergebnisse ihrer oder seiner Dissertation vor. Anschließend findet eine wissenschaftliche Aussprache unter Leitung des Vorsitzenden der Prüfungskommission statt.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Beschränkungen zum Ablauf von Prüfungen im Zusammenhang mit Corona-Virus (SARS-CoV-2).


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