Medizinische Fakultät
print

Links und Funktionen
Sprachumschaltung

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Verlauf der Promotion

Wann muss ich meine Arbeit anmelden?

Die Verpflichtung zur Anmeldung als Doktorandin oder Doktorand innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Doktorarbeit besteht schon seit Oktober 2016. Hierzu melden Sie sich auf der Onlineplattform an (https://www.mmrs.med.uni-muenchen.de/de) und füllen Ihre Daten entsprechend aus. Die Abschlüsse internationaler Kandidaten und Kandidatinnen werden bei dieser Gelegenheit auf Gleichwertigkeit überprüft.

Was passiert bei der Zwischenevaluierung?

Die Zwischenevaluierung, auch bekannt als TAC-Meeting oder Thesis Advisory Committee Meeting ist ein Treffen der/des Promovierenden mit seiner Betreuungskommission. Die/Der Promovierende sollte in einem kleinen Vortrag den Fortschritt seines Projektes vorstellen. Aufgabe der Betreuungskommission ist es Feedback zu geben und sicherzustellen, dass das Projekt planmäßig verläuft. Die erste Zwischenevaluierung muss innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung des Promotionsvorhabens stattfinden. Die Zwischenevaluierungen werden entsprechend protokolliert und potentielle Änderungen an der ursprünglichen Zielvereinbarung (Änderungsvereinbarung) festgehalten.

Wann muss ich meine Zwischenevaluierung haben?

Die erste Zwischenevaluierung muss innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung des Promotionsvorhabens stattfinden.

Wann muss ich meine Endevaluierung haben?

Die Endevaluierung muss kurz vor der geplanten Abgabe der Dissertation stattfinden.

Brauche ich eine Verlängerung für mein Promotionsverhältniss?

Die Dauer eines Promotionsverfahren beim Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum. nach neuer Promotionsordnung wird, falls nicht anders in der Zielvereinbarung festgelegt, mit 3 Jahren veranschlagt. Nach Beschluss des Promotionsausschusses verlängern sich Promotionsverfahren, bei denen sowohl der/die Promovierende als auch die Betreuungskommission eine hinreichende Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlich begleiteten Promotionsverfahrens sehen, automatisch um je ein weiteres Jahr bis zur Endevaluierung und der anschließenden Einreichung der Dissertation.
Sollten der/die Promovierende oder die Betreuungskommission begründete Zweifel an einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens haben, muss durch die/den Promovierenden ein Verlängerungsantrag beim Promotionsausschuss eingereicht werden. In diesem Antrag berichtet die/der Promovierende schriftlich über den Fortschritt der Dissertation und bzw. oder der Veröffentlichung, die Betreuungskommission nimmt dazu schriftlich Stellung. Der Promotionsausschuss entscheidet dann ggf. über den Fortgang des Verfahrens. Ohne die Vorlage des Antrags wird in solchen Fällen das Promotionsverfahren abgebrochen.


Servicebereich