Doktorin bzw. Doktor der Humanbiologie (ab dem 01. Oktober 2018)
Für Promotionen zur Doktorin bzw. zum Doktor der Humanbiologie gilt seit dem 01. Oktober 2018 eine neue Promotionsordnung. Alle Promotionsvorhaben, die seit diesem Datum angemeldet werden, müssen unter den neuen Regelungen durchgeführt werden.
Der Dr. rer. biol. hum. richtet sich an Promovierende, die an der Medizinischen Fakultät promovieren wollen, aber keinen Abschluss in Human- oder Zahnmedizin haben. Die Betreuung kann sowohl von einer Medizinerin bzw. einem Mediziner, als auch von einer Naturwissenschaftlerin bzw. einem Naturwissenschaftler übernommen werden.
Hier können Sie einen schematischen Ablauf der strukturierten Promotion zum Dr. rer. biol. hum. herunterladen.
Bewerbung, Auswahl und Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens
Alle Informationen zur Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens, sowie alle für Ihr Promotionsvorhaben benötigte Unterlagen (Logbuch, Vereinbarungen, usw.) finden Sie hier.
Betreuung Ihres Promotionsvorhabens und Publikationspflicht
Bei der Betreuung Ihres Promotionsvorhabens gibt es einige Dinge zu beachten. Informationen und sämtliche Formulare zur Betreuung (Zielvereinbarung, usw.) dazu finden Sie hier!
Vollzeitforschung und Trainingsprogramm
Informationen zu den zu absolvierenden Vollzeitforschungszeiten wie zum Trainingsprogramm finden Sie hier.
Einreichen Ihrer Dissertation
Wenn Sie alle erforderlichen Leistungen im Rahmen der strukturierten Promotion zum Dr. rer. biol. hum. erbracht haben, können Sie Ihre Dissertation einreichen. Informationen hierzu finden Sie hier.
Begutachtung und mündliche Prüfung
Informationen zum Begutachtungsprozess Ihrer Dissertation, sowie zum Ablauf der mündlichen Prüfung (Disputation) finden Sie hier.
Abschluss des Verfahrens und Urkunde
Abschließende Schritte für Ihr Promotionsverfahren und Informationen zur Promotionsurkunde finden Sie hier.