Eine zentrale handlungsleitende Norm, die auch in der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist, fordert, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, deren Wohl stets vorrangig zu berücksichtigen ist. Auch in der pädiatrischen Praxis und Ethik nimmt das Gebot, das Kindeswohl zu schützen und zu fördern, eine zentrale Stellung ein. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, muss hinreichend klar sein, was mit dem Kindeswohl gemeint ist. Doch weder im rechtlichen noch im pädiatrischen Kontext gibt es eine allgemeingültige und feststehende Definition des Begriffs. Allerdings finden sich sowohl in der philosophischen als auch in der medizinethischen Debatte einige Definitionsvorschläge, die meist in Form einer Auflistung von Interessen oder Wohlergehensgütern formuliert sind. Im vorliegenden Beitrag wird eine sehr umfangreiche und differenzierte Liste, die die Philosophin Janet Malek aus der Analyse dreier prominenter Ansätze entwickelt hat, kritisch betrachtet und unter Rückgriff auf philosophisch-konzeptionelle Überlegungen ergänzt. Darauf aufbauend wird das Potenzial eines differenzierten Verständnisses des Kindeswohls, zu ethisch gut begründeten Entscheidungen beizutragen, exemplarisch anhand der pädiatrischen Praxis und Ethik untersucht.
Kindeswohl in der pädiatrischen Praxis: philosophisch-konzeptionelle Überlegungen als Beitrag zu einem differenzierten Begriffsverständnis In: Zeitschrift für Ethik und Moralphilosophie. Bd. 9, Nr. 1: 2