LMUexchange

Austauschmöglichkeiten für Praktika und Studienabschnitte im außereuropäischen Ausland im Fachbereich Humanmedizin

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Wichtig: Bitte nehmen Sie nicht eigenständig Kontakt zu den Programmbeauftragten auf! Die Bewerbung läuft ausschließlich über das unten verlinkte Portal. Für Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Auslandsreferat Medizin.

Bitte beachten Sie: Besonders im außereuropäischen Raum können sich politische und/oder Sicherheitslagen schnell ändern - sofern wir nichts gegenteiliges von unseren Partneruniversitäten hören, bleiben die Programme jedoch geöffnet und die Bewerbungsmöglichkeit besteht; wir aktualisieren die Liste umgehend, sollten sich Änderungen ergeben. Der Aufenthalt findet immer in Ihrem eigenen Ermessen statt.

Unsere Partneruniversitäten

Nächste Bewerbungsfristen

Hinweis: Für frühere Aufenthaltszeiträume sind die Fristen bereits verstrichen.
ProgrammNächste FristZielgruppeInfo
Nicht-angloamerikanische Partner01.12.2025

Starttermin des geplanten Auslandsaufenthalts zwischen 01.12.2026 und 31.05.2027Sie können bis zu zwei Universitäten angeben, für welche Sie sich interessieren, Motivations- und Empfehlungsschreiben sind nur für die Erstwahl nötig. Eventuell nötige Sprachnachweise müssen für beide Universitäten hochgeladen werden.
Bei den einzelnen Partneruniversitäten ist angegeben, welche Studienabschnitte (Famulatur, Semester, PJ) möglich sind.
Angloamerikansiche Partner01.04.2026


PJ-Start im Herbst 2026 und Frühjahr 2027Für PJ-Abschnitte bei den Partnern in Australien, Kanada und den USA wird ein separates Auswahlverfahren durchgeführt.

Es sind folgende Aufenthalte möglich (genaue Tertialdaten individuell mit den Partneruniversitäten abgestimmt):
- Australien/Monash University: 8 Wochen Kardiologie
- Kanada/University of Alberta: 8 Wochen Innere Medizin
- USA/Washington University: 8 Wochen Innere Medizin oder Pädiatrie

Bitte beachten Sie die möglichen Zeiträume bei den jeweiligen Universitäten (s.o.) und stimmen Sie bei Ihrer Bewerbung die entsprechenden Tertialdaten ab.

Auch hier können zwei Prioritäten angegeben werden.
Jimma-Austausch (Äthiopien)TBAM5 im SoSe 26Bitte Link unter Menüpunkt "Äthiopien" oben beachten.

Bewerbungsverfahren

Für alle Bewerbungen gilt folgendes:

Bitte geben Sie im Bewerbungsformular stets Ihre studentische Mailadresse an.
Ihre Online-Bewerbung besteht aus folgenden Dokumenten (PDF):

  1. Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und Ergebnismitteilung Schriftlicher Teil
  2. Aktueller LSF-Notenauszug Klinik
  3. Lebenslauf: Tabellarisch, in englischer bzw. spanischer/portugiesischer Sprache
  4. Motivationsschreiben: In englischer bzw. spanischer/portugiesischer Sprache, ca. 1 Seite; nur für die Erstwahl
  5. Sprachnachweis:
    • Für lateinamerikanische Partneruniversitäten mind. Spanisch oder Portugiesisch B1 laut Referenzrahmen; die Tokyo University fordert rudimentäre Kenntnisse in Japanisch (mind. A1).
      Bitte reichen Sie den Sprachnachweis zur Bewerbungsfrist mit ein. Mindestens müssen Sie jedoch eine aktuelle Teilnahme an einem Sprachkurs auf dem benötigten Niveau nachweisen können (LSF-Auszug oder sonstige Teilnahmebescheinigung).
    • Für alle anderen: Sie müssen keinen Sprachnachweis hochladen. Die Programme sind auf Englisch möglich. Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache können sich jedoch positiv auf Ihre Bewerbung auswirken.
  6. Empfehlungsschreiben / Letter of Recommendation: Nur für die Erstwahl. Eine Anleitung zur Beantragung finden Sie im Campusportal unter "Muster/Vorlagen" am Ende der Seite. Sie können das Empfehlungsschreiben auch von anderen Dozierenden der Medizinischen Fakultät ausstellen lassen, wir empfehlen jedoch, dieses Dekanatsschreiben (auf Englisch) zu verwenden, da im Falle einer Zusage die Partneruniversitäten oft nochmals die Vorlage eines Dean's Letters verlangen und Sie sich somit ggf. einen Arbeitsschritt sparen. Melden Sie sich unbedingt rechtzeitig bei der zuständigen Stelle!

Auswahlverfahren

Die bisherigen Studienleistungen und der Gesamteindruck aus Lebenslauf, Sprachkenntnissen und Motivationsschreiben geben den Ausschlag für die Vergabe der Plätze.
Die Auswahl erfolgt durch die Programmbeauftragten für die jeweilige Partneruniversität. Sie werden etwa sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist per E-Mail über das Ergebnis informiert.

FAQ

  • Wie ist der zeitliche Ablauf des Bewerbungsverfahrens/Aufenthalts?
  1. Einreichen der vollständigen Bewerbungsunterlagen durch Sie über unser Portal
  2. Begutachtung durch Programmbeauftragte
  3. Bei positiver Rückmeldung: Nominierung an der Partneruniversität durch das Auslandsreferat Medizin
  4. Rückmeldung der Partneruniversität; Zusenden der notwendigen Informationen/Dokumente durch die Partneruniversität an Sie
  5. Aufnahmeverfahren an der Partneruniversität
  6. Nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen: Zusage der Partneruniversität
  7. Senden des Acceptance Letters der Partneruniversität an das Auslandsreferat Medizin zur Ausstellung der Stipendienzusage.
  8. Eigenständige Planung des Aufenthalts (Anreise, Unterkunft, Versicherungen, etc.)
  9. Aufenthalt
  10. Nach Rückkehr: Einreichung der Unterlagen zur Anerkennung beim zuständigen Prüfungsamt; Einreichen des Erfahrungsberichts zur Auszahlung des Stipendiums bei uns
  • Unterstützt das Auslandsreferat Medizin in Sachen Visaangelegenheiten und Unterkunft?
    Für die Unterstützung bei der Ausstellung von Visa ist die Partneruniversität zuständig. Auch bei der Suche nach einer Unterkunft vor Ort können Ihnen dort bessere Tips gegeben werden; einige Partneruniversitäten bieten auch Wohnheimplätze an, bitte stets dort erfragen.
  • Wie genau ist der Ablauf an der Partneruniversität?
    Bitte richten Sie auch Fragen zum Ablauf und Aufbau Ihrer Kurse/Praktika vor Ort direkt an die Partneruniversität, nachdem diese Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens kontaktiert hat.

  • Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt?
    Grundsätzlich können die Leistungen anerkannt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Einhaltung exakter PJ-Zeiten, Stundenumfang und Inhalt von Fächern entsprechend der Veranstaltungen an der LMU), eine Garantie gibt es jedoch nicht. Wichtig: Setzen Sie sich rechtzeitig vor bzw. während des Auslandsaufenthalts mit der zuständigen Koordination vor Ort bzw. an der LMU in Verbindung, um die benötigten Bescheinigungen zu erhalten.
  • Wer ist für die Anerkennung zuständig und welche Dokumente benötige ich?
    Für Praktika: Bitte informieren Sie sich zum aktuellen Stand immer selbstständig auf den Seiten des Prüfungsamts. Das Auslandsreferat ist nicht in die Anerkennung involviert, Sie sind selbst dafür verantwortlich, die vom Prüfungsamt vorgegebenen Voraussetzungen zu erfüllen. Ob eine Anerkennung letztendlich erfolgt ist stets eine Einzelfallentscheidung und obliegt dem Prüfungsamt.
    Für Studienabschnitte: Auch hier ist das Auslandsreferat nicht direkt in die Anerkennung involviert; die Schritte sind ähnlich wie im Erasmus Prozedere (Transcript, Gleichwertigkeitsbescheinigung, etc.); die Anerkennung erfolgt über das LPA.

  • Wann sind die Bewerbungsfristen?
    Für nicht-angloamerikanische Partner gibt es zwei Fristen, jeweils zum 01.06. und zum 01.12..
    Für angloamerikanische Partner (Australien, Kanada, USA) gibt es eine Frist, jeweils zum 01.04..
    Für Jimma gibt es i.d.R. zwei Fristen pro Jahr, diese werden uns individuell vom Jimma-Team mitgeteilt, wir veröffentlichen sie unter dem Link zum Jimma-Austausch.
    Aktuelle Fristen finden Sie oben in der Tabelle.
  • Kann ich mich zum 01.04. für angloamerikanische Universitäten bewerben und am 01.06. für die restlichen Programme?
    Ja. Sie haben pro LMUexchange-Bewerbung die Möglichkeit, Priorität 1 und Priorität 2 anzugeben.
  • An wen richte ich das Motivationsschreiben?
    Das Motivationsschreiben wird den Programmbeauftragten der jeweiligen Partner zur Begutachtung vorgelegt.
  • Meine Bewerbung wurde abgelehnt, warum?
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hierüber keine Auskunft geben können. Die Auswahl obliegt den Programmbeauftragten. Die Nachfrage nach Plätzen übersteigt unser Angebot leider um ein Vielfaches, weswegen auch sehr gute Bewerbungen oft abgelehnt werden müssen.
  • Darf ich mich erneut bewerben?
    Ja, Sie dürfen sich jederzeit zu einem späteren Zeitraum erneut bewerben, unabhängig davon, ob Sie bereits einen Platz bekommen haben oder nicht. Bewerbungen von Studierenden, die noch keine Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt hatten, werden jedoch bevorzugt behandelt.
  • Kann ich eine alte Bewerbung einfach ändern, wenn ich mich erneut bewerben möchte?
    Wenn Sie sich bereits beworben, aber eine Absage erhalten haben, können Sie die alte Bewerbung gerne entsprechend anpassen. Informieren Sie uns aber in jedem Fall über diese Änderung (über den Support des Bewerbungsportals oder die Kontaktadresse des Auslandsreferats). Ansonsten kann es sein, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wird, weil das Portal uns keine Benachrichtungen über Änderungen zukommen lässt. Bewerben Sie sich erneut, obwohl Sie schon einen Austauschplatz erhalten haben, legen Sie bitte ein neues Bewerbungsformular an. Benutzen Sie bitte hierfür unbedingt den Direktlink zum Bewerbungsformular auf unserer Seite, so sollten sie eine erneute Bewerbung anlegen können.
  • Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Aufenthalte bewerben, beispielsweise für ein halbes PJ-Tertial an einer Universität und für das andere halbe Tertial an einer anderen Universität?
    Nein. Das Auslandsreferat fördert pro Bewerbungszeitraum nur einen Aufenthalt pro Person.
  • Kann ich mich selbstständig für einen Auslandsaufenthalt im außereuropäischen Ausland bewerben?
    Grundsätzlich ja. Bitte haben Sie immer, aber in diesem Fall gesondert, ein Auge darauf, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung beim Prüfungsamt gegeben sind.
    Wichtig: Eine selbstständige Bewerbung bei unseren Partneruniversitäten ist nicht möglich! Sie müssen sich bei diesen über unser Bewerbungsverfahren anmelden. Einen Auslandsaufenthalt können Sie nur an Nicht-Partneruniversitäten selbstständig organisieren.

  • Bin ich von Studiengebühren vor Ort befreit? Welche Kosten kommen auf mich zu?
    Ja, Sie sind an den oben genannten Partneruniversitäten von Studiengebühren befreit. An einigen Universitäten können jedoch Gebühren für Praktika sowie Aufnahme-/Verwaltungsgebühren eingefordert werden. Auch Kosten für Reise- und Lebenshaltung, eventuelle Visabeantragung, Versicherungen, notwendige Impfungen oder andere medizinsiche Check-Ups und die Annerkennung von Leistungen tragen Sie selbst.
  • Wie erhalte ich das Fakultätsstipendium?
    Die Medizinische Fakultät vergibt ein Stipendium (Reisekostenzuschuss) für den Austausch über LMUexchange. Sie erhalten das Stipendium automatisch, wenn Sie sich über LMUexchange bei uns beworben und den Acceptance Letter der Partneruniverstität erhalten haben. Wenden Sie sich mit diesem an uns und wir stellen Ihnen eine Stipendienbestätigung mit allen für Sie relevanten Details aus.
  • Wie hoch ist das Fakultätsstipendium?
    Die Höhe des Stipendiums beträgt (Stand November 2024) 1.000 € unabhängig vom Zielland. Bitte rechnen Sie in jedem Fall damit, einen großen Teil der Reise- und Aufenthaltskosten selbst tragen zu müssen.
  • Wann erhalte ich das Fakultätsstipendium?
    Die Auszahlung erfolgt nach abgeschlossenem Aufenthalt unter Einreichung der Bestätigung dieses durch die Partneruniversität sowie eines Erfahrungsberichts (Vorlage erhalten Sie von uns).
  • Gibt es andere Fördermöglichkeiten?
    Sie können sich eigenständig um weitere Fördermittel bemühen. Für ein PJ im Ausland kommt beispielsweise PROSA LMU in Frage, aber auch andere Stipendiengeber stehen Ihnen natürlich offen.
  • Ist das Stipendium mit anderen Fördermitteln kombinierbar?
    Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Fakultätsstipendium nun mit Mitteln von PROSA LMU kombinierbar ist. Sie erhalten dann den Reisekostenzuschuss durch uns und bei erfolgreicher Bewerbung für PROSA einen Lebenshaltungskostenzuschuss von deren Seite. Bei Fördermitteln von außerhalb der LMU klären Sie die Kombinierbarkeit bitte mit Ihrem anderen Stipendiengeber.

  • Gibt es ein Begleitprogramm bzw. kann man sich mit anderen Studierenden vernetzen?
    Ja. Bei einer erfolgreichen Bewerbung werden Sie in das Interkulturelle Begleitprogramm der LMU aufgenommen. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich auf Ihr Gastland vorzubereiten und sich mit anderen Studierenden fakultätsübergreifend auszutuaschen. Sie werden vom Referat Internationale Angelegenheiten der LMU zu gegebener Zeit per E-Mail kontaktiert.

  • Ist die Teilnahme am Interkulturellen Begleitprogramm freiwillig?
    Ja, wir raten aber dringend dazu, teilzunehmen.

  • Bin ich über die LMU bei meinen Tätigkeiten im Ausland versichert?
    Nein. Sie sind verpflichtet, entsprechende Versicherungen (z.B. Health, Malpractice, Liability, etc.), die im jeweiligen Zielland gültig sind und den Voraussetzungen der jeweiligen Partnernuniversität entsprechen, selbst abzuschließen und auf Anfrage vorlegen zu können. Es besteht kein Versicherungsschutz über die LMU.
    - Bei der University of Alberta wird eine Medical Malpractice Insurance über einen Betrag von mind. 3 Mio CAD gefordert, die bei der Anmeldung dort vorgelegt werden muss.
    - Bei der Washington University wird eine Professional Liability Insurance über einen Betrag von mind. 3 Mio USD gefordert, die bei der Anmeldung dort vorgelegt werden muss.

Association of American Medical Colleges: Visiting Student Learning Opportunities (VSLO)

Die LMU nimmt am VSLO-Programm teil. Das VSLO-Programm richtet sich an Studierende der Medizin und Public Health mit dem Wunsch, kurze klinische Praktika in den USA zu absolvieren.

Nur an der Medizinischen Fakultät eingeschriebene Studierende können sich über die LMU für Rotationen über VSLO bewerben. Bitte nutzen Sie unbedingt Ihre Campusadresse zur Anmeldung. Schreiben Sie anschließend eine E-Mail an international.office@med.lmu.de, damit wir Ihren Account freischalten können. Unterlagen, welche durch uns hochgeladen werden müssen, lassen Sie uns bitte ebenfalls unaufgefordert zukommen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Bitte wenden Sie sich unter Ihrer Campusmailadresse an das Auslandsreferat Medizin.

Bei Bedarf bieten wir Ihnen auch gerne Videosprechstunden nach individueller Vereinbarung an.