Direkt zu:
Für alle, die Ihre Promotion zum Doktor der Zahnmedizin bis zum 30. September 2018 angemeldet haben.
Wenn Sie Zahnmedizin studieren und Ihre Promotion bereits vor dem 30. September 2018 angemeldet haben, finden Sie hier alle nötigen Informationen
Zulassungsvoraussetzung ist das Zahnmedizinstudium u. Einreichen der Betreuungsvereinbarung bis zum 30.9.2018
Promotionen nach der alten Promotionsordnung mussten bis zum 30.9.2018 angemeldet werden.
Wenn Ihre Vorprüfung und die Forschungszeit abgeschlossen sind, können Sie Ihre Dissertation einreichen.
Es werden mindestens 2 Gutachten zu Ihrer Dissertation erstellt.
Die Verteidigung ist eine wissenschaftliche Aussprache mit Ihrer Prüfungskommission.
Nachdem Sie Ihre Pflichtexemplare veröffentlicht haben, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde.
Hinweis zur Datenübermittlung bei der Google-Suche