Zulassungsvoraussetzungen und Vorprüfung (bis 30. September 2018)

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion zum Doktor der Humanbiologie nach alter Ordnung sind ein entsprechender Studienabschluss, eine mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit und der Nachweis über die bestandene Vorprüfung.

Schräge Sicht auf das Nanoinstitut an der Königinstraße

Zulassungsvoraussetzungen (bis 30. September 2018)

  • Die Anmeldung muss bis zum 30. September 2018 im Promotionsbüro erfolgt sein
  • das Zeugnis eines Masterabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses
  • oder ein Zeugnis über die bestandene Tierärztliche Prüfung, die Erste Juristische Staatsprüfung, die Erste Staatsprüfung für Lebensmittelchemiker, oder die Pharmazeutische Prüfung
  • Wenn Sie Ihr Diplom, Masterabschluss oder Ihr Staatsexamen nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgelegt haben, müssen bei der Bewerbung zusätzlich nachweisen, dass Sie eine entsprechende gleichwertige Prüfung bestanden haben.
  • eine beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses bei ausländischen Abschlüssen
  • Nachweis über den Beginn/Abschluss der zweijährigen wissenschaftlichen Tätigkeit
  • die bestandene Promotionsvorprüfung

Die Promotionsvorprüfung

Bitte legen Sie dem Antrag auf Zulassung zur Promotionsvorprüfung folgende Unterlagen bei:

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • die beglaubigte Zeugniskopie
  • eine beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses bei ausländischen Abschlüssen
  • Nachweis über den Beginn/Abschluss der erforderlichen zweijährigen wissenschaftlichen Tätigkeit

Der Ablauf der Promotionsvorprüfung

  • Die Promotionsvorprüfung ist eine mündliche Prüfung
  • Der Promotionsausschuss bestimmt den Prüfungsvorsitz
  • Die Prüfenden geben Ihnen die Prüfungsgegenstände spätestens 8 Wochen vor der Prüfung bekannt. Die Prüfungsgegenstände können Sie auch direkt bei den Prüfenden erfragt werden.
  • Bei Fachhochschulabsolvierenden mit Diplomabschluss werden die von den Promovierenden gewählten Fächer bei der Festlegung der Prüfungsthemen und sowie Ihre Tätigkeit berücksichtigt
  • Die drei Prüfenden stimmen unmittelbar nach der Promotionsvorprüfung darüber ab, ob Sie zum Promotionsverfahren zugelassen werden und teilen Ihnen das Ergebnis mit.

Noch Fragen?

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