Publikation der Pflichtexemplare und die Promotionsurkunde
Ihre Promotionsurkunde erhalten Sie nachdem Sie Ihre Pflichtexemplare veröffentlicht haben.
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Hinweise zum Erstellen der Pflichtexemplare finden Sie in unseren FAQs.
Das Führen des Doktortitels ist erst nach Erhalt der Promotionsurkunde erlaubt!
Sie haben noch Fragen? Schauen Sie einfach in unsere FAQs. Falls Sie dort keine Antworten auf Ihre Fragen finden, wenden sich an unser Team im Promotionsbüro.
Eine Übersicht mit allen Dokumenten zum Download finden Sie in unserem Download Center.