Publikation der Pflichtexemplare und Ihre Promotionsurkunde

Sie erhalten Ihre Promotionsurkunde nachdem Sie Ihre Pflichtexemplare veröffentlicht haben.

Bücherreihen in auf Regalen in einer Bibliothek

Publikation der Pflichtexemplare

  • verpflichtend innerhalb eines Jahres nach der erfolgreichen mündlichen Prüfung
  • Optionen zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare:
    1. Veröffentlichung über die Universitätsbibliothek: zwei gedruckte Exemplare der Dissertation und eine digitale Version bei Abteilung für "Elektronische Hochschulschriften" einreichen.
      Zu Ihrer Unterstützung gibt es regelmäßig, kurze Schulungen zur Veröffentlichung von Dissertationen
    2. oder zwei gedruckte Exemplare bei der Universitätsbibliothek einreichen und die vollständige Arbeit als alleiniger Autor in einer Zeitschrift oder Zeitschriftenreihe publizieren
    3. oder zwei gedruckte Exemplare bei der Universitätsbibliothek einreichen und die Arbeit als alleiniger Autor als Einzelveröffentlichung in einem gewerblichen Verlag mit einer durch den Verlag garantierten Mindestauflage von 150 Exemplaren publizieren

Hinweise zum Erstellen der Pflichtexemplare finden Sie in unseren FAQs.

Promotionsurkunde

  • Die Promotionsurkunde wird nach Abgabe der Pflichtexemplare ausgehändigt.
  • frühestens 6-8 Wochen nach der mündlichen Prüfung und Ablieferung der Pflichtexemplare
  • Die Urkunden werden per Einwurf-Einschreiben versendet.

Doktortitel

Das Führen des Doktortitels ist erst nach Erhalt der Promotionsurkunde erlaubt!

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen? Schauen Sie einfach in unsere FAQs. Falls Sie dort keine Antworten auf Ihre Fragen finden, wenden sich an unser Team im Promotionsbüro.
Eine Übersicht mit allen Dokumenten zum Download finden Sie in unserem Download Center.