Betreuung, Begutachtung & Verteidigung - ein Überblick für Betreuende

Mit der Einführung der neuen Promotionsordnung im Herbst 2018 hat sich so einiges geändert. Hier zeigen wir Ihnen, wie sich die Betreuung und das Begutachtungsverfahren in den verschiedenen Promotionsordnungen unterscheiden, so dass Sie den Überblick behalten.

Seminartreffen

Ihre Voraussetzungen für die Betreuung von:

  • 3 Mitglieder
  • Das 1. TAC-Mitglied hat i.d.R. die Hauptbetreuung
  • alle TAC-Mitglieder müssen habilitiert sein, zur Habilitation angenommen sein oder eine Professur haben oder einen eigenen ERC-Grant, Emmy-Noether-Förderung oder Max-Eder-Förderung haben.
  • Mind. zwei TAC-Mitglieder müssen aktive, an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät bzw. des Klinikums der LMU beschäftigte Personen sein
  • Mind. ein TAC-Mitglied muss aus einer anderen Einrichtung als das 1. TAC-Mitglied kommen (Unabhängigkeit)
  • Ein TAC-Mitglied sollte einer klinischen Einrichtung angehören

  • mind. 3 Mitglieder
  • Das 1. TAC-Mitglied hat i.d.R. die Hauptbetreuung
  • Das 1. und 2. TAC-Mitglied müssen habilitiert sein, zur Habilitation angenommen sein oder eine Professur haben oder einen eigenen ERC-Grant, Emmy-Noether-Förderung oder Max-Eder-Förderung haben.
  • Das 2. TAC-Mitglied muss einer anderen Einrichtung als Ihr 1. TAC-Mitglied angehören (Unabhängigkeit).
  • Das 3. TAC-Mitglied muss mindestens die Leitung einer unabhängigen Arbeitsgruppe innehaben, also PI sein.
  • Mind. zwei TAC-Mitglieder müssen der Medizinischen Fakultät der LMU angehören
  • Für Promovierende im individuellen PhD: Das 1. TAC-Mitglied muss der Medizinischen Fakultät der LMU angehören, TAC-Mitglied 2 ODER 3 können von außerhalb der Medizinischen Fakultät sein (z.B. einer anderen Fakultät der LMU oder einer anderen Universität)
  • Eine hilfreiche Liste mit den Mitgliedern der Fakultät finden Sie im Personen- und Einrichtungsverzeichnis der LMU.

  • Naturwissenschaftliche Promotion (Dr. rer. nat. oder Äquivalent)
  • Habilitation oder Professur oder ein eigener ERC-Grant, Emmy-Noether-Förderung oder Max-Eder-Förderung
  • Mitglied der Medizinischen Fakultät
Mit der Annahme der Bewerbung bestellt der Promotionsausschuss auf Vorschlag der oder des Promovierenden eine Betreuerin oder einen Betreuer.

Der Ablauf von Begutachtungsverfahren und Verteidigungen bei den verschiedenen Abschlüssen

  1. Einreichen der Dissertation
  2. Die Betreuungsperson erstellt das Votum informativum und schickt es direkt ans Promotionsbüro oder gibt es den Promovierenden in einem verschlossenen Umschlag, so dass es zusammen mit der Dissertation eingereicht werden kann. Frist: max. 4 Wochen nach Einreichen der Arbeit. Mustergutachten (DOCX, 183 KB)
  3. Je nach Note der Dissertation werden nacheinander bis zu drei weitere Gutachten oder Stellungnahmen eingeholt. Frist: jeweils 4 Wochen, Mustergutachten (DOCX, 183 KB)
  4. Benotung mit: summa (1), magna (2), cum laude (3), rite (4), insufficienter (5)
  5. Verteidigung beim Dr. med. und Dr. med. dent.: als Gruppenprüfung, die Prüfungskommission wird durch den Promotionsausschuss bestellt, Termin wird vom Promotionsausschuss festgesetzt und die Einladungen werden durch das Promotionsbüro versendet.
  6. Verteidigung beim Dr. rer. biol. hum.: als Einzelprüfung, die Prüfungskommission wird durch den Promotionsausschuss bestellt, Termin wird von den Promovierenden organisiert, die offiziellen Einladungen werden vom Promotionsbüro versendet.

  • Einreichen der Dissertation
  • 1. TAC-Mitglied UND 2. ODER 3. TAC-Mitglied werden zeitgleich vom Promotionsausschuss mit der Begutachtung beauftragt. Parallel wird ein weiteres unabhängiges Gutachten durch den Promotionsausschuss in Auftrag gegeben. Frist: 2 Monate. Mustergutachten (DOCX, 181 KB)
  • Der Promotionsausschuss kann anschließend bei Bedarf ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Frist: 2 Monate Mustergutachten (DOCX, 181 KB)
  • Benotung mit: summa (1), magna (2), cum laude (3), rite (4), insufficienter (5)
  • Verteidigung: individuelle Verteidigung, Promovierende organisieren den Termin, alle Begutachtenden der Dissertation sind automatisch Mitglied der Prüfungskommission. Die Einladungen werden durch das Promotionsbüro versendet.

  1. Einreichen der Dissertation
  2. 1. und 2. TAC-Mitglied erhalten gleichzeitig die Aufforderung zur Begutachtung der Dissertation Frist: 8 Wochen. Mustergutachten (DOCX, 174 KB)
  3. Anschließend werden zeitgleich zwei Stellungnahmen zur Dissertation eingeholt. Die Auswahl erfolgt durch den Promotionsausschuss. Frist: 4 Wochen
  4. Benotung: als Zahl, zwischen 1,0 und 4,0 (Abstufung mit 0,3 oder 0,7)
  5. Verteidigung: individuelle Verteidigung, die Promovierenden organisieren den Termin, alle Begutachtenden der Dissertation sind automatisch Mitglied der Prüfungskommission. Die offiziellen Einladungen werden durch die MMRS versendet.

  1. Einreichen der Dissertation (Gutachtervorschläge erwünscht)
  2. Die Betreuungsperson erhält die Aufforderung zur Begutachtung der Dissertation. Zeitgleich gibt der Promotionsausschuss ein weiteres Gutachten in Auftrag. Frist für das 1. und 2. Gutachten: 2 Monate. Mustergutachten (DOCX, 173 KB)
  3. Anschließend gibt der Promotionsausschuss vier weitere Gutachten bzw. Stellungnahmen in Auftrag. Frist: 4 Wochen
  4. Benotung mit: summa (1*), magna (1), cum laude (2), rite (3), insufficienter (4 oder schlechter)
  5. Verteidigung: individuelle Verteidigung, Prüfungskommission besteht aus der Betreuungsperson und drei weiteren Prüfenden, die durch den Promotionsausschuss bestellt werden. Die Promovierenden organisieren den Termin. Die offiziellen Einladungen werden durch das Promotionsbüro versendet.

Eine Übersicht zu den Besonderheiten der neuen Promotionsordnung

Die wichtigsten Abläufe (Anmeldung einer Disseration, Zusammensetzung der Betreuungskommission, Zielvereinbarung, Zwischen- und Endevaluierung, Einreichen und Bewerten einer Disseration, Verteidigung) kurz und bündig in einem Video erklärt.

Die Rolle von Betreuenden und TAC-Mitgliedern in der neuen Promotionsordnung

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung zum Ablauf von Promotion im Rahmen der neuen Ordnung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Betreuungskommission, die Zielvereinbarung, die Zwischen- u. Endevaluierung sowie die Bewertung von Dissertation und Verteidigung.

11min | 03.05.2020 | ©Antje Hentrich

Allgemeine Hinweise zum Ablauf von individuellen Verteidigungen

  • Die Verteidigung kann auf Deutsch oder Englisch stattfinden, nur beim Ph.D. medical research müssen Verteidigungen auf Englisch stattfinden.
  • Video- oder Tonaufzeichnungen der Prüfung sind nicht gestattet.
  • Gäste können nur dann an der Verteidigung teilnehmen, wenn alle Prüfenden und der oder die Promovierende persönlich anwesend sind. Wer als Gast zugelassen ist, hängt vom angestrebten Abschluss ab:
    • Dr. med./ Dr. med. dent./ Dr. rer. biol. hum. nach neuer Promotionsordnung: Promovierende, können in begrenzter Zahl als Zuhörende zugelassen werden, wenn die oder der Promovierende keine Einwände hat.
    • Dr. rer. biol. hum. nach alter Promotionsordnung: Prüfungsberechtigte Mitglieder des Lehrkörpers können anwesend sein u. dürfen Fragen stellen, Promovierende, die bereits die Promotionsvorprüfung bestanden haben, können in begrenzter Zahl als Zuhörende zugelassen werden, wenn die oder der Promovierende keine Einwände hat.
    • Dr. rer. nat.: Prüfungsberechtigte Mitglieder des Lehrkörpers können anwesend sein u. dürfen Fragen stellen, Promovierende, die die Promotionsvorprüfung bereits bestanden haben, können in begrenzter Zahl als Zuhörende zugelassen werden, wenn die oder der Promovierende keine Einwände hat.
    • Ph.D. medical research: Die Disputation besteht aus einem öffentlichen Referat und einer anschließenden mündlichen Prüfung durch die Prüfungskommission.
  • In der Regel sollten sich mindestens eine oder einer der Prüfenden und die oder der Promovierende im selben Raum befinden.
  • Die oder der Promovierende vereinbart mit den Mitgliedern der Prüfungskommission Datum und Uhrzeit der Prüfung. Es muss im Voraus vereinbart werden, wer (wenn überhaupt) per Videokonferenz teilnehmen wird.
  • Die oder der Promovierende bucht einen geeigneten Raum und informiert das Promotionsbüro bzw. die MMRS mindestens 3-4 Wochen vor der geplanten Prüfung über Datum, Uhrzeit, Adresse, Raumnummer und darüber, wer (gegebenenfalls) per Videokonferenz teilnehmen wird.
  • Die offizielle Einladung erfolgt durch den zuständigen Promotionsausschuss. Das Promotionsbüro bzw. die MMRS verschickt die Einladungen zur Verteidigung.

  1. Die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission (i.d.R. das 1. TAC-Mitglied) begrüßt alle Anwesenden, stellt alle vor und führt durch die Prüfung und die anschließende wissenschaftliche Diskussion.
  2. Die oder der Promovierende hält einen wissenschaftlichen Vortrag mit einer Präsentation über die Dissertation. Die Dauer der Präsentation hängt vom angestrebten Abschluss ab:
    • Dr. med./ Dr. med. dent./ Dr. rer. biol. hum. nach neuer Promotionsordnung: 15min
    • Dr. rer. biol. hum. nach alter Promotionsordnung: max. 20min
    • Dr. rer. nat.: max. 30min
    • Ph.D. medical research: 45min
  3. Bei Prüfungen, bei denen sich alle Beteiligten im gleichen Raum befinden, sollte für die Präsentation ein Projektor oder eine große Leinwand verwendet werden. Nehmen ein oder mehrere Prüfende per Videokonferenz teil, ist darauf zu achten, dass die Präsentation für alle gut sichtbar ist.
  4. Alle Mitglieder der Prüfungskommission können im Anschluss an die Präsentation in einer wissenschaftlichen Aussprache Fragen stellen. Die Fragen können sich insbesondere auf das Promotionsvorhaben, aber auch auf verwandte Themen, Fachgebiete, Hintergründe und fachübergreifende Fragen beziehen. Die Dauer der wissenschaftlichen Aussprache hängt vom angestrebten Abschluss ab:
    • Dr. med./ Dr. med. dent./ Dr. rer. biol. hum. nach neuer Promotionsordnung: 15-45min
    • Dr. rer. biol. hum. nach alter Promotionsordnung: bis zu einer maximalen Gesamtdauer der Prüfung von 60min
    • Dr. rer. nat.: bis zu einer maximalen Gesamtdauer der Prüfung von 60min
    • Ph.D. medical research: 30-60min
  5. Nach der Prüfung sollte die Prüfungskommission unter Ausschluss der oder des Promovierenden und möglicher Gäste die Prüfung besprechen, bewerten und den Prüfungsverlauf in einem Protokoll zusammenfassen. Das Prüfungsprotokoll muss von allen Prüfenden unterzeichnen werden. Die Unterschriften können elektronisch oder handschriftlich, im Umlauf oder auf individuellen Ausfertigungen des Protokolls erfolgen.
  6. Die oder der Prüfungsvorsitzende informiert die oder den Promovierenden über die Note der Prüfung und gratuliert. Das Prüfungsergebnis wird ausschließlich der oder dem Promovierenden mitgeteilt.
  7. Die oder der Prüfungsvorsitzende sendet das unterzeichnete Protokoll unmittelbar nach der Prüfung ans Promotionsbüro bzw. die MMRS.

  • Gäste sind bei Prüfungen mit Videokonferenz leider nicht gestattet
  • Alle Prüfenden benötigen ein internetfähiges Gerät (Computer/Tablet/Mobiltelefon), das mit einer Kamera und einem Mikrofon ausgestattet ist.
  • Die Promovierenden benötigen einen Computer, der die oben genannten Anforderungen erfüllt und in der Lage ist, die Präsentation abzuspielen.
  • Alle Teilnehmenden benötigen eine stabile und ausreichend schnelle Internetverbindung.
  • Bitte testen Sie Ihre Ausrüstung vorab und machen Sie sich vor dem Termin mit der erforderlichen Software vertraut.
  • Wir empfehlen Kopfhörer mit Mikrofon für hybride Prüfungen.
  • Die Mitglieder der Prüfungskommission sollten untereinander auswählen, wer die Videokonferenz hostet. Die oder der Promovierende darf nicht Host der Videokonferenz sein.
  • Wenn Sie Zoom verwenden, wählen Sie bitte "Video on" für Moderatoren und Teilnehmende, "Activate waiting room" und deaktivieren Sie "Require authentication to join". Bitte senden Sie den Link mit der Einladung zur Videokonferenz an alle Mitglieder der Prüfungskommission und die Promovierende bzw. den Promovierenden.
  • Starten Sie die Sitzung einige Minuten vor dem offiziellen Beginn der Prüfung, um eventuell auftretende technische Probleme beheben zu können.
  • Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro bzw. die MMRS.

Übersicht der wichtigsten Eckdaten von individuellen Verteidigungen:

Dauer der PräsentationFragenGesamtdauerGäste (nur möglich, wenn alle Teilnehmenden persönlich anwesend sind)Sprache
Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum. (neue Prom.O)15 min15-45 min30-60 minPromovierende, können in begrenzter Zahl als Zuhörer zugelassen werden, wenn die oder der Promovierende keine Einwände hatDeutsch oder Englisch
Dr. rer. biol. hum. (alte Prom.O)max. 20 minca. 60 minPrüfungsberecht-igte Mitglieder des Lehrkörpers können anwesend sein u. dürfen Fragen stellen, Promovierende, die die Vorprüfung bereits bestanden haben, können in begrenzter Zahl als Zuhörer zugelassen werden, wenn die oder der Promovierende keine Einwände hatDeutsch oder Englisch
Dr. rer. nat.max. 30 minca. 60 minPrüfungsberecht-igte Mitglieder des Lehrkörpers können anwesend sein u. dürfen Fragen stellen, Promovierende, die die Vorprüfung bereits bestanden haben, können in begrenzter Zahl als Zuhörer zugelassen werden, wenn die oder der Promovierende keine Einwände hatDeutsch oder Englisch
Ph.D. Medical Research45 min30-60 min75 – 105 minDie Disputation besteht aus einem öffentlichen Referat und einer anschließenden mündlichen Prüfung durch die Prüfungs-kommissionEnglisch

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