Ethikkommission und Ethikvotum
Alle Forschungsvorhaben am Menschen müssen vorab durch die Ethikkommission begutachtet und bewilligt werden!
Alle Forschungsvorhaben am Menschen müssen vorab durch die Ethikkommission begutachtet und bewilligt werden!
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Promotion Forschung am Menschen (klinische Studien, biomedizinische Forschung) planen, so brauchen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens ein positives Ethikvotum. Dieses beantragen Sie bei der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Ethikvotum benötigt wird, fragen Sie bitte direkt dort an.
Die Ethikkommission votiert nicht rückwirkend! Lassen Ihr Forschungsvorhaben also vor dem Beginn Ihres Projektes begutachten und genehmigen. Genehmigungspflichtige Projekte für die kein Ethikvotum vorliegt, können weder veröffentlicht noch als Dissertation eingereicht werden.