BaföG
Für die Beantragung von BaföG benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 48 BaföG.
- Merkblatt "Bescheinigung nach § 48 BaföG für Studierende der Humanmedizin"
- Merkblatt "Bescheinigung nach § 48 BaföG für Studierende der Zahnnmedizin"
Die Bafög-Anträge für die Fächer Humanmedizin und Zahnmedizin können nur noch online bearbeitet werden. Bitte senden Sie die Unterlagen an die Adresse:
Einzureichen sind a) das Formblatt 5 und b) die Studienverlaufsbescheinigung, aus der hervorgeht, in welchem Semester Sie aktuell sind. Auf dem Formblatt 5 geben Sie bitte Ihre persönlichen Angaben und das Studienfach an.
Dazu beziehen Sie das Formblatt 5 über:
https://www.bafög.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/Formblatt_5.pdf
Der Bafög-Beauftragte der Medizinischen Fakultät stellt die Vollständigkeit der Unterlagen fest.
Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung.
Sprechstunden BaföG-Beauftragter:
Termin: | Jeder zweite und vierte Donnerstag im Monat |
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Zeit: | 18:30 Uhr |
Tel.: | (089) 4400-73243 |