Medizinische Fakultät
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Begutachtung und mündliche Prüfung

Ph-D-farbigI. Begutachtung der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit

Ist der Antrag auf Zulassung mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht worden, so beauftragt der oder die Vorsitzende des Promotionsausschusses die Betreuerin bzw. den Betreuer mit dem ersten Gutachter und das zweite Mitglied der Betreuungskommission mit dem zweiten Gutachten.

Nach Eingang der beiden Gutachten gibt der Promotionsausschuss die Dissertation und die beiden Gutachten an die beiden anderen Mitglieder der Prüfungskommission (diese werden durch den Promotionsausschuss ausgewählt) mit der Bitte um Stellungnahme in Umlauf.

Die Dissertation ist angenommen, wenn die Gutachten und Stellungnahmen der Mitglieder der Prüfungskommission jeweils eine Benotung mit "ausreichend" (4.0) oder besser vorschlagen.

Die Dissertation kann vom Promotionsausschuss insgesamt einmal zur Überarbeitung zurückgegeben werden. Die überarbeitete Version muss innerhalb eines Jahres wieder zur Begutachtung vorgelegt werden.

II. Disputation

Bei bestandener Dissertation wird die Doktorandin bzw. der Doktorand zur Disputation zugelassen. Er/sie wird durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Promotionsausschusses mindestens zwei Wochen vor der Disputation schriftlich geladen.

Die Kandidatin bzw. der Kandidat trägt bei der Disputation für 45 Minuten die Ergebnisse der Dissertation vor. Anschließend findet eine wissenschaftliche Aussprache (30 - 60 Minuten) unter Leitung der bzw. des Vorsitzenden der Prüfungskommission statt. Insgesamt dauert die mündliche Prüfung ca. 1 1/2 bis 2 Stunden und wird auf Englisch abgehalten.

Die Benotung und die Bekanntgabe des Ergebnisses finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Über den Ablauf der Disputation wird ein Protokoll angefertigt.

 

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Bitte beachten Sie, dass die Gesamtdauer der Begutachtung unter Umständen stark variieren kann. Die Gesamtdauer des Verfahrens kann daher leider nicht vorhergesagt werden.