Medizinische Fakultät
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Betreuung des Ph.D. Medical Research

Ph-D-farbigBetreuer bzw. Betreuerin

Der Doktorand oder die Doktorandin wird von einer prüfungsberechtigten Person betreut (Betreuer/Betreuerin), die der Medizinischen Fakultät, einer anderen Fakultät der LMU oder einer externen Einrichtung angehören kann. Bei Kandidaten im individuellen PhD muss der Betreuer Mitglied der Medizinischen Fakultät sein.

Betreuungskommission (Thesis Advisory Committee, TAC)

Im ersten Fachsemester des Promotionsprojekts (spätestens jedoch bis Ende des zweiten Fachsemesters), wird für jeden Doktoranden bzw. jede Doktorandin eine Betreuungskommission eingesetzt. Diese besteht aus dem Betreuer bzw. der Betreuerin, einem zweiten Gutachter und einer dritten Person. Die im Promotionsprojekt berührten Gebiete sollten angemessen berücksichtigt werden. Das erste und zweite TAC-Mitglied sollten mindestens habilitiert sein (mit wenigen Ausnahmen), das dritte TAC-Mitglied sollte mindestens selbstständig eine Arbeitsgruppe leiten.

Mindestens zwei Mitglieder der Betreuungskommission müssen der Medizinischen Fakultät angehören.

Die Mitglieder des TACs müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Das 1. TAC-Mitglied ist i.d.R. Ihr Hauptbetreuer
  • Das 1. und 2. TAC-Mitglied müssen Privatdozenten oder Professoren sein (mit wenigen Ausnahmen)
  • Das 3. TAC-Mitglied muss mindestens ein unabhängiger Arbeitsgruppenleiter (PI) sein
  • Das 2. TAC-Mitglied muss einer anderen Einrichtung als Ihr Hauptbetreuer angehören (Unabhängigkeit).
  • Zwei von drei TAC-Mitgliedern müssen der Medizinischen Fakultät der LMU angehören
  • Für Kandidaten im individuellen PhD: Das 1. TAC-Mitglied muss der Medizinischen Fakultät der LMU angehören, TAC-Mitglied 2 ODER 3 können von außerhalb der Medizinischen Fakultät sein (z.B. einer anderen Fakultät der LMU oder einer anderen Universität)
  • Eine hilfreiche Liste mit den Mitgliedern der Fakultät, ihren Titeln und der Zuordnung zu den verschiedenen Instituten finden Sie im Personen- und Einrichtungsverzeichnis der LMU. Vorsicht, diese Liste ist nur als Richtwert zu verstehen.

Betreuungsvereinbarung

Bitte lassen Sie Ihre Betreuungsvereinbarung durch Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin im Original, handschriftlich unterzeichnen. Laden Sie einen Scan der unterschriebenen Betreuungsvereinbarung in Ihren Campus Portal Account hoch und schicken Sie das Original an die MMRS (Bavariaring 19, 80366 München).

Zielvereinbarung & Zwischenevaluierungen

Zielvereinbarung

Zusammen mit der Betreuungskommission schließt der Doktorand bzw. die Doktorandin eine Zielvereinbarung ab, welche nicht nur die Betreuungsverhältnisse widerspiegelt, sondern auch Informationen zum geplanten Projekt, Meilensteine, curriculare Anteile und ähnliches enthält. Die Zielvereinbarung wird von allen Mitgliedern des TACs und dem Doktoranden bzw. der Doktorandin im Original, handschriftlich unterzeichnet. Sie muss spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters vorliegen, da der Doktorand bzw. die Doktorandin sonst exmatrikuliert wird.

Bitte nutzen Sie, das Campus Portal, um Ihre Zielvereinbarung zu erstellen!

Laden Sie einen Scan der unterschriebenen Zielvereinbarung in Ihren Campus Portal Account hoch und schicken Sie das Original an die MMRS (Bavariaring 19, 80366 München).

Zwischenevaluierungen

In regelmäßigen Abständen hat sich die Betreuungskommission mit dem Doktoranden bzw. der Doktorandin zu treffen und Zwischenevaluierungen durchzuführen. Diese müssen spätestens im 3. und 5. Fachsemester stattfinden. Entsprechen die Ergebnisse der Zielvereinbarung, so kann das Promotionsprojekt weitergeführt werden. Sind Korrekturen an der ursprünglichen Zielvereinbarung notwendig, so wird eine Änderungsvereinbarung festgelegt.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre unterschriebenen Dokumente ins Campus Portal hochzuladen!

Stellt die Betreuungskommission fest, dass vereinbarte Leistungen nicht erbracht wurden, so kann festgelegt werden, welche zu wiederholen sind. Sollten die Leistungen auch im Rahmen einer Wiederholungsmöglichkeit nicht erbracht werden, so ist davon auszugehen, dass auch die vereinbarten Ziele für die Zulassung zur Disputation voraussichtlich nicht erbracht werden können. Die Betreuungskommission wird aufgelöst und das Promotionsprojekt wird beendet.

Sollte eines der Mitglieder des TACs längerfristig erkranken und nicht in der Lage sein, selbst eine Vertretung zu organisieren, sollte wie folgt verfahren werden:

  • Wenn das 1. TAC-Mitglied krankheitsbedingt für mehr als zwei Monate ausfällt, so wird dessen Rolle bis zu ihrer/seiner Rückkehr, auf das 2. TAC-Mitglied übertragen.
    Bei Kandidaten im individuellen PhD wird die Rolle des 1. TAC-Mitglieds nur dann auf das 2. TAC-Mitglied übertragen, wenn dieses Mitglied der Medizinischen Fakultät ist. Sollte das 2. TAC-Mitglied extern sein, also kein Mitglied der Medizinischen Fakultät, so übernimmt das 3. TAC-Mitglied die Aufgaben des 1. TAC-Mitglieds.
  • Der PhD-Kandidat wählt in Abstimmung mit seinen verbliebenen TAC-Mitgliedern ein neues TAC-Mitglied, dass als 2. bzw. 3. TAC-Mitglied eingesetzt wird.
  • Sollten das 2. oder 3. TAC-Mitglied krankheitsbedingt für mehr als drei Monate ausfallen, so sollte, in Rücksprache mit den verbliebenen TAC-Mitgliedern, ein Ersatz für das erkrankte TAC-Mitglied gesucht werden.
  • Die MMRS sollte umgehend über den Ausfall eines TAC-Mitglieds informiert werden. Bei der Auswahl eines neuen TAC-Mitglieds sind die geltenden Regelungen zur Zusammensetzung eines TACs zu berücksichtigen.
  • Alle Änderungen bei der Zusammensetzung des TACs sollten in einer Änderungsvereinbarung festgehalten werden und von allen Beteiligten (abgesehen vom erkrankten TAC-Mitglied), unterzeichnet werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Formulare automatisch im Onlineportal in Ihrem persönlichen Fortschrittsbaum erstellt werden, wenn Sie dort die entsprechenden Angaben machen!

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