Medizinische Fakultät
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Abschluss des Verfahrens und Urkunde

Ph-D-farbigI. Abschluss des Verfahrens

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer mündlichen Prüfung wird Ihnen ein Merkblatt zum weiteren Verfahrensablauf und ein Template für Ihr Titelblatt zugesendet. Doktorarbeiten, die von der MMRS nicht mehr benötigt werden, werden vorbehaltlich des Widerspruchs vernichtet.

Innerhalb eines Jahres nach der Disputation muss der Kandidat bzw. die Kandidatin zwei gebundene Ausgaben, eine digitale Version und zwei Formblätter für die Abgabe von elektronischen Dissertationen bei der "Publikationsdienste Dissertationen" der Universitätsbibliothek abgeben. Datenformat und Datenträger richten sich nach den Vorgaben der Universitätsbibliothek. Der Lebenslauf muss weder in der gedruckten noch in der elektronischen Fassung der Pflichtexemplare enthalten sein.

Werden die Pflichtexemplare nicht fristgerecht abgeliefert, so erlöschen alle durch den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsverfahrens erworbenen Rechte.

Alle Informationen zur Abgabe von Dissertationen finden Sie unter https://www.ub.uni-muenchen.de/schreiben/dissertationen_habilitationen/index.html. Die Dissertationsstelle führt auch regelmäßige, kurze Schulungen zur Veröffentlichung von Dissertationen durch: https://edoc.ub.uni-muenchen.de/infover/index.html

II. Promotionsurkunde, Promotionszeugnis und Transcript of Records

Nach bestandener Promotionsprüfung und Ablieferung der Pflichtexemplare wird die Promotionsurkunde (Doctor's Degree) ausgestellt. Sie ist mit dem Datum versehen, an dem die letzte Prüfung (Disputation) erfolgreich abgelegt wurde.

Gleichzeitig wird das Promotionszeugnis (Doctor's Certificate) angefertigt, welches das gleiche Datum erhält wie die Urkunde, sowie das Thema der Dissertation, die Note des Promotionsstudiums und die Endnote.

Ein Transcript of Records wird ebenfalls ausgestellt, welches alle absolvierten Module und die dazugehörigen
Prüfungen, ECTS Punkte und Noten beinhaltet. Den Trascript of Records können Sie aus Ihrem Campus Portal Account herunterladen.

Innerhalb eines durch den Koordinator oder die Koordinatorin bekanntgegebenen Zeitraums wird der bzw. dem Studierenden auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in die Prüfungsakte, die darauf bezogenen Gutachten und Protokolle gewährt.
Die vollständigen Prüfungsakten werden mindestens fünf Jahre aufbewahrt.