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Leitfaden für korrektes Zitieren

LEITFADEN FÜR KORREKTES ZITIEREN BEI DISSERTATIONEN

Dieser Leitfaden befasst sich konkret mit dem Vorgehen für korrektes Zitieren als einem Element des wissenschaftlichen Arbeitens und wird ergänzt durch den Leitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis der Medizinischen Fakultät der LMU München.

Der Leitfaden soll Ihnen Hilfestellung für die Erstellung Ihrer eigenen Dissertation bieten und insbesondere dazu dienen, Plagiaten vorzubeugen, da ein Fehlverhalten, das auf Nachlässigkeit bzw. mangelnde Sorgfalt zurückzuführen ist, zwar anders gewertet wird als ein gezielter und bewusster Regelverstoß (erkennbare Absicht), jedoch nichtsdestotrotz vergleichbare Konsequenzen (z.B. Nicht-Annahme der Dissertation, Bewertung mit „insufficienter“) nach sich ziehen kann.

INKORREKTES ZITIEREN IST WISSENSCHAFTLICHES FEHLVERHALTEN

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, „[…] wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles“ (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2020).

Dies beinhaltet im Hinblick auf korrektes Zitieren insbesondere:

  • Unsauberes Referenzieren (z.B. „Quelle: www.lmu.de“)
  • Manipulieren von Abbildungen ohne Angabe des Originals und/oder Kennzeichnung der Veränderung
  • Anmaßung der Autorschaft (Plagiat)
  • Kauf von Arbeiten/Texten bzw. Beauftragen von Ghostwritern

PLAGIATE

Ein Plagiat liegt vor, wenn fremde Gedanken ohne entsprechende Kennzeichnung in die eigene Arbeit übernommen werden. Es stellt eine Form wissenschaftlichen Fehlverhaltens dar, die auch und vor allem im Bereich der Promotion von Relevanz ist. Laut Duden (Dudenredaktion (Hrsg.), o.J.) ist ein Plagiat die „unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen o. Ä. eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung; Diebstahl geistigen Eigentums“.

Eine weitere Definition eines Plagiats liefert Teddi Fishman (Fishman, 2009), Direktorin des International Center for Academic Integrity (Übersetzung durch Weber-Wulff):

Ein Plagiat liegt vor, wenn jemand:

  1. Wörter, Ideen oder Arbeitsergebnisse verwendet,
  2. die einer identifizierbaren Person oder Quelle zugeordnet werden können,
  3. ohne die Übernahme sowie die Quelle in geeigneter Form auszuweisen,
  4. in einem Zusammenhang, in dem zu erwarten ist, dass eine originäre Autorschaft vorliegt,
  5. um einen Nutzen, eine Note oder einen sonstigen Vorteil zu erlangen, der nicht notwendigerweise ein geldwerter sein muss.” (Original http://www.bmartin.cc/pubs/09-4apcei/4apcei-Fishman.pdf)

Ein Plagiat liegt juristisch gesehen auch dann vor, wenn Übernahmen unwissentlich bzw. nicht vorsätzlich erfolgen. Auch das Einfügen einzelner eigener Wörter bzw. (Teil-)Sätze in nicht gekennzeichnete, übernommene Passagen bzw. Paraphrasieren dieser ändert nichts am Vorliegen eines Plagiats, im Gegenteil verdeutlicht dieses Verschleiern sogar noch den Vorsatz. Plagiat bzw. wissenschaftliches Fehlverhalten grundsätzlich ist kein Kavaliersdelikt und weist eine gänzlich andere Dimension auf als beispielsweise das Abschreiben in der Schulzeit: es stellt unter anderem einen Verstoß gegen die Dienstpflichten (Art. 6 (1) BayHSchG) dar und kann arbeits-, urheber- sowie strafrechtliche Implikationen haben. Hierbei wird einerseits die Quantität der plagiierten Passagen, aber natürlich auch deren Schöpfungshöhe betrachtet.

Plagiate werden nach Art sowie Umfang nicht gekennzeichneter Übernahmen differenziert:

  • Totalplagiat: Übernahme eines ganzen Textes
  • Teilplagiat: Übernahme von einzelnen Textteilen
  • Verbalplagiat: Übernahme von einzelnen Formulierungen
  • Ideenplagiat: Übernahme einer Idee bzw. eines Gedankens und Darstellung mit eigenen Worten (oft in Verbindung mit Paraphrasierung)
  • Übersetzungsplagiat: wortwörtliche Übersetzung aus fremdsprachiger Literatur
  • Eigenplagiat: Übernahme von Teilen aus eigenen wissenschaftlichen Arbeiten (dies stellt zwar keine unberechtigte Übernahme Gedankenguts Dritter dar, erweckt jedoch beim Leser den unrechtmäßigen Eindruck einer Erstpublikation)

Für detaillierte Informationen zu den verschiedenen Plagiatsformen siehe u.a. „Fremde Federn Finden – Kurs über Plagiat“ (http://plagiat.htw-berlin.de/ff/startseite/fremde_federn_finden) oder https://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat).

ZITATE

Bei der Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit/Dissertation kommt es darauf an, seine eigene Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten darzustellen. Dies spiegelt sich regelmäßig in Originalität und Eigenständigkeit der Arbeit bei Design, Analyse und Auswertung des Forschungsvorhabens wider. Im Hinblick auf gute wissenschaftliche Praxis ist daher ein zentraler Aspekt, auch die Leistungen anderer korrekt darzustellen. Aus diesem Grund ist verwendetes Gedankengut, welches nicht von einem selbst stammt, kenntlich zu machen.

Zitate erfüllen mehrere Zwecke – sie machen deutlich, wo das eigene Werk beginnt und die Werke anderer aufhören (Grenzen), sie verweisen auf anerkannte Verfahren oder Standards und können so die eigenen Ergebnisse belegen bzw. stärken. Ein Zitat muss daher Relevanz für die eigenen Ausführungen aufweisen und entsprechend in den Kontext eingebettet bzw. erläutert werden. Es soll nicht zum Ausschmücken (reine Illustration) oder zur Arbeitsersparnis verwendet werden. Grundsätzlich sollte nur so viel wie nötig zitiert werden. Zitate sollten üblicherweise in der Originalsprache angegeben werden. Wenn Sie eine Übersetzung eines Textes verwenden oder selbst eine Übersetzung anfertigen (z.B. bei nicht üblichen Sprachen), ist letzteres mit „[Übersetzung d. Verfass.]“ zu kennzeichnen und sollte in beiden Fällen nicht ohne den Originaltext, beispielsweise als Fußnote, verwendet werden.
Prinzipiell sind zwei verschiedene Arten des Zitierens – direktes und indirektes Zitieren – möglich.

Direkte Zitate

Direkte Zitate bedeuten, dass ein Teil eines Originaltextes wörtlich wiedergegeben wird. Sie finden vor allem in den Geisteswissenschaften Verwendung, da sich hier oft mit dem exakten Wortlaut einer Quelle auseinandergesetzt wird. In anderen Fachbereichen sollten direkte Zitate nur sparsam angegeben werden und auch nur dann, wenn ein Sachverhalt besonders gelungen formuliert worden ist und durch eine Neuformulierung nicht mehr verbessert werden kann.

Beim direkten Zitieren sind folgende Regeln zu beachten:

  • Zitate müssen Wort für Wort, also auch mit z.B. Fehlern übernommen werden. Die zitierten Fehler können mit [sic] gekennzeichnet werden
  • Das Zitat wird als Ganzes entsprechend in Anführungszeichen gesetzt. Sie können ein längeres Zitat auch einrücken und in kursiv oder einer kleineren/anderen Schriftart wiedergeben (dann ohne Anführungszeichen)
  • Ellipsen sind möglich, dürfen jedoch den Sinn des Texts nicht verändern und müssen mittels „[…]“ gekennzeichnet werden
  • Umstellungen oder Ergänzungen sind möglich, um ein Zitat grammatikalisch korrekt in Ihren Text einzufügen, umgestellte bzw. ergänzte Wörter werden dabei in eckige Klammern gesetzt, der Sinn des Originaltexts muss logischerweise dabei erhalten bleiben
  • Hervorhebungen (z.B. Kursivschrift oder Fettdruck) oder Anmerkungen innerhalb von Zitaten sind ebenfalls möglich, diese sind mittels „[Hervorh. d. Verf.]“ bzw. „[Anm. d. Verf.]“ zu kennzeichnen
  • Der Quellennachweis muss immer angegeben werden

Indirekte (sinngemäße) Zitate

Indirektes Zitieren ist die häufigere Form des Zitierens. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Aussage eines Originaltextes mit eigenen Worten wiedergegeben (paraphrasiert) wird. Sie kommen in wissenschaftlichen Arbeiten im STM-Bereich (Science, Technology, Medicine) deutlich häufiger vor als direkte Zitate und werden im Gegensatz zu diesen nicht in Anführungszeichen gesetzt. Auch hier muss der Quellennachweis angegeben werden, eine Ergänzung um „siehe…“ bzw. „vgl. …“ ist möglich. Eine wörtliche Übernahme aus einer Quelle wird jedoch nicht durch den einfachen Austausch oder das Hinzufügen einzelner Worte zum indirekten Zitat, hierfür muss der gesamte Sinn des Satzes bzw. der Passage mit eigenen Worten wiedergegeben werden. Beim indirekten Zitat ist auch ein sog. Mehrfachbeleg möglich, um z.B. die allgemeine Anerkennung einer Theorie darzustellen (vgl. auch Mustermann, 2000, ebenso Musterfrau, 2001).

Zitate von Sekundärquellen

Zitate von Sekundärquellen liegen vor, wenn aus einer Arbeit zitiert wird, die wiederum eine andere Arbeit zitiert. Grundsätzlich sollte wann immer möglich direkt von Originalquellen zitiert werden. Wenn dies nicht möglich ist (z.B. weil das Original nicht mehr verfügbar ist), kann im Ausnahmefall aus einer Sekundärquelle zitiert werden. In diesem Fall sind beide Quellen entsprechend anzugeben, z.B.: Mustermann, 2000, zitiert nach Musterfrau, 2001.

Zitieren von Grafiken/Abbildungen

Bereits publizierte Abbildungen sind genauso wie Übernahmen von Texten durch das Urheberrecht geschützt und müssen gekennzeichnet werden. Oftmals ist es erforderlich, sich vom Urheber/Verlag eine Erlaubnis zur Nutzung der Abbildung im Rahmen Ihrer Arbeit einzuholen! Die Erlaubnis zur Nutzung von bereits publizierten Abbildungen kann auch dann erforderlich, wenn Sie selbst einer der Autoren der Publikation sind (Dr. Karin Moll, 2020). Klären Sie vorab mit dem Verlag in welchem Rahmen Sie Abbildungen gegebenenfalls verwenden dürfen. Abbildungen dürfen ohne Einverständnis der Urheberin/ des Urhebers nur in dem Umfang verändert werden, wie für eine ansprechende graphische Darstellung im eigenen Werk notwendig ist (z. B. Änderung der Größe, Farbe zu Schwarzweiß) (Dr. Karin Moll, 2020).

Sollten Sie basierend auf einer vorhandenen Grafik eine eigene neue Abbildung erstellen, so ist die Quelle der zugrundeliegenden Originalgrafik mit einem Hinweis auf Ihre eigenen Modifikationen anzugeben (Beispiel: modified after Musterfrau 2015 oder based on Mustermann et al. 2016). Bei der Verwendung von selbständig neu erstellen Grafiken auf der Basis einer publizierten Abbildung unter Angabe der Quelle und mit Hinweis auf die Modifizierung entfällt i.d.R. das Einholen der Erlaubnis des Urhebers. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine selbständig neu-erstelle Abbildung handeln muss, die lediglich auf einer publizierten Vorlage basiert. Das bloße Verändern der Beschriftung oder Replotting der gleichen Daten, eine minimale Verschiebung des Bildausschnitts oder eine Änderung der Farbe genügen nicht (Dr. Karin Moll, 2020)!

UMGANG MIT EIGENEN ODER GEMEINSAMEN PUBLIKATIONEN UND VORARBEITEN

Vor allem im Rahmen einer kumulativen Dissertation oder einer Dissertation, deren Ergebnisse bereits zum Teil publiziert wurden, ist es wichtig, alle Übernahmen und Verweise auf die eigenen Publikationen deutlich zu kennzeichnen, um nicht in den Bereich des (Eigen)-Plagiates zu gelangen. Grundsätzlich gilt hier: alles was publiziert wurde, muss auch zitiert werden, auch wenn man selbst Autorin oder Autor eines Textes ist. Die Einleitung (bzw. die Zusammenfassung) von kumulativen Arbeiten, sollte grundsätzlich deutlich machen, durch welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Veröffentlichungen verknüpft sind und welche Aspekte in diesen Publikationen jeweils thematisiert werden – nicht aus Passagen dieser Publikationen bestehen.

Alle Inhalte aus Publikationen und Vorarbeiten, an deren Erstellung Sie beteiligt waren oder die Sie in Vorarbeiten selbstständig erstellt haben und die sie in Ihrer Dissertation verwenden möchten, müssen grundsätzlich zitiert werden, da es sonst zum Selbstplagiat kommen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Publikation in einer Fachzeitschrift handelt oder nicht publizierten Hausarbeiten. Zudem muss Ihr Eigenanteil in Veröffentlichungen und Vorarbeiten mit mehreren Autoren eindeutig dargestellt werden. Weder die Texte aus Vorarbeiten noch aus Publikationen dürfen unverändert in Dissertationen hineinkopiert werden, sondern müssen umformuliert und entsprechend als indirekte Zitate gekennzeichnet werden (siehe oben „Indirekte Zitate“) (Dr. Karin Moll, 2020). Das gilt besonders für die Ergebnisse und die Diskussion, da dies die zentralen Abschnitte zum Nachweis der Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit in einer Dissertation darstellen. Bei der Einleitung, in der der aktuelle Stand der Forschung dargestellt wird sowie bei Material und Methoden kann es zu stärkeren inhaltlichen Überschneidungen mit Publikationen und Vorarbeiten kommen. Aber auch hier sollten keine ganzen Abschnitte wortwörtlich übernommen werden.

Sollten Teile der Ergebnisse Ihrer Dissertation bereits in einer Fachzeitschrift oder einem Buch publiziert sein, klären Sie die Nutzungsrechte der Abbildungen bitte rechtzeitig mit dem Verlag (siehe „Zitieren von Abbildungen und Grafiken“).

FACHSPEZIFISCHES ALLGEMEINWISSEN

Tradiertes und als Grundwissen vorausgesetztes Wissen (Allgemeinwissen) in einer Fachdisziplin muss nicht unbedingt durch Zitierungen bzw. Verweise nachgewiesen werden. Was zu diesem Allgemeinwissen zählt, ist jedoch immer spezifisch aus der Sicht der jeweiligen Fachdisziplin zu definieren. Im Zweifel halten Sie Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer.

ZITIERSTILE

Aus gestalterischer Sicht ist vor allem wichtig, dass in einer Arbeit nur eine der möglichen Zitierweisen konsistent verwendet wird:

  • Zitieren gem. Harvard-Konvention bzw. APA (Autor-Jahr-System): Angabe von Autor und Erscheinungsjahr im Fließtext (z.B. Mustermann, 2000), optional mit Seitenangabe
  • Zitieren gem. Vancouver-Konvention bzw. IEEE (Nummernsystem): fortlaufende eingeklammerte Ziffern im Fließtext und analog dazu auch im Literaturverzeichnis. Wird ein Literaturbeleg im Fließtext mehrfach zitiert, so ist immer dieselbe Nummer dafür zu verwenden (z.B. [17] oder alternativ hochgestellt 17).

Beim Autor-Jahr-System werden in einem Fließtext neben dem Erscheinungsjahr der Erst- und Zweitautor (Mustermann, 2000; Mustermann und Musterfrau, 2000) genannt, bei mehreren Autoren der Erstautor gefolgt von „et al.“ (Mustermann et al., 2000), dies wird als Kurzbeleg bezeichnet. Werden an einer Stelle mehrere Werke gleichzeitig zitiert, sind diese mit Kommata getrennt anzugeben (Mustermann 2000, Musterfrau 2001). Auch beim Nummernsystem kann auf mehrere Quellen gleichzeitig verwiesen werden, diese werden dann innerhalb der Klammer per Kommata getrennt ([17, 19, 24-26] bzw. 17, 19, 24-26).

WEITERE ORGANISATORISCHE RICHTLINIEN

Grundstruktur einer medizinischen Arbeit

Die Grundstruktur einer medizinischen Arbeit, insbesondere einer Dissertationsschrift, orientiert sich am gängigen wissenschaftlichen Format und besteht normalerweise aus den folgenden Elementen:

  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Fragestellung
  • Material & Methoden
  • Ergebnisse
  • Diskussion
  • Abstract/Zusammenfassung
  • Literaturverzeichnis
  • ggf. Abkürzungsverzeichnis
  • ggf. Abbildungs-/Tabellenverzeichnis
  • ggf. Anhänge

Außerdem müssen folgende Dokumente enthalten sein: das Affidavit, die Übereinstimmungserklärung, der Lebenslauf sowie eine Publikationsliste.

Bitte erfragen Sie bei Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin oder Ihrer Programmkoordination fachspezifische, darüberhinausgehende oder davon abweichende Vorgaben.

Tabellen/Abbildungen

Tabellen und Abbildungen werden fortlaufend nummeriert. Besteht eine Abbildung aus mehreren Elementen, können diese bei Bedarf spezifisch benannt werden, um die Zuordnung zu erleichtern (z.B. „Abb. 3a“ und „Abb. 3b“). Alle Tabellen und Abbildungen werden konsistent beschriftet, aus der Beschriftung soll kurz und prägnant hervorgehen, was die jeweilige Tabelle/Abbildung zeigt.

Literaturverzeichnis

Auch beim Literaturverzeichnis gilt, dass in einer Arbeit analog zur Zitierweise nur einer der möglichen Stile konsistent verwendet werden sollte. Das Literaturverzeichnis enthält alle in Ihrer Dissertation zitierten bzw. referenzierten Veröffentlichungen - es sollte jedoch ausschließlich diejenigen Veröffentlichungen enthalten, die tatsächlich in der Dissertation zitiert worden sind bzw. auf die im Fließtext verwiesen wird. Im Literaturverzeichnis sind bei jeder Publikation alle Autoren namentlich zu benennen, die Verwendung von „et al.“ wie im Fließtext ist hier nicht ausreichend (also immer ein Vollbeleg erforderlich).

  • Literaturverzeichnis gem. Harvard-Konvention: Das Literaturverzeichnis ist alphabetisch nach Nachname des/der Erstautors/Erstautorin und danach chronologisch nach Erscheinungsjahr sortiert
  • Literaturverzeichnis gem. Vancouver-Konvention: Das Literaturverzeichnis ist in der Reihenfolge der Verweise im Fließtext aufsteigend sortiert, die Verweisnummer wird als Zahl vorangestellt

Unterschiedliche Quellen (z.B. Buch, Sammelband, Paper, Zeitschrift, Dissertation/Habilitation, Vortrag) können im Literaturverzeichnis unterschiedlich dargestellt werden. Ausführliche Beispiele hierzu finden Sie z.B. unter www.nlm.nih.gov/bsd/uniform_requirements.html. Bei der Verwendung von Quellen aus dem Internet wird empfohlen, das Datum des Abrufs mit anzugeben, idealerweise ergänzt durch einen Digital Object Identifier (doi).

Um ein Literaturverzeichnis zu erstellen, empfiehlt sich die Verwendung entsprechender Literaturverwaltungsprogramme, die seitens LMU kostenlos bereitgestellt werden (EndNote und Citavi, siehe auch http://www.ub.uni-muenchen.de/schreiben/literaturverwaltung/index.html).

LITERATURVERZEICHNIS