Medizinische Fakultät
print

Links und Funktionen
Sprachumschaltung

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Kumulative Promotionen

Was ist eine kumulative Promotion und was gibt es zu beachten?

Bei einer kumulativen Promotion werden mehrere Veröffentlichungen aus anerkannten Fachzeitschriften zu einer Dissertation zusammengefasst.
An der Medizinischen Fakultät der LMU müssen kumulative Arbeiten nicht separat beantragt werden. Sie müssen aber eine Reihe an Mindestanforderungen erfüllen, die im Folgenden aufgelistet sind.
Wichtig ist, dass mind. 2 Publikationen vorliegen (mind. eine davon eine Erstautorenschaft), die bereits akzeptiert oder publiziert sind. Außerdem müssen sie in einem Journal veröffentlich werden, das zu den Top-80% im jeweiligen Feld gehört. 


Wichtig: Die Grundlage der Bewertung von kumulativen Dissertationen ist nicht der Fachartikel an sich, sondern der Beitrag der/des Promovierenden zur jeweiligen Publikation.
Darum muss die/der Promovierende den Eigenanteil zu jeder Veröffentlichung schon in der Einleitung darstellen. Am besten geht das in einem eigenen kleinen Kapitel. Hier sollte die/der Promovierende genau erklären, welches ihre/seine Beiträge zur Veröffentlichung waren, nur so kann die Arbeit auch bewertet werden.
Diese Erklärung muss für alle Artikel vorliegen und ist immer dann erforderlich, wenn es mehr als einen Autor gibt, also auch dann, wenn die/der Promovierende Erstautor ist und der Betreuer oder die Betreuerin Koautorin.

Auch geteilte Erstautorenschaften sind möglich, müssen aber unbedingt begründet werden.

Da Publikationen, die Teil einer kumulativen Dissertation sein sollen, nachweislich im Rahmen des Promotionsprojektes entstanden sein müssen, muss der Betreuer oder die Betreuerin bzw. mindestens eines der TAC-Mitglieder auch Koautor der Veröffentlichungen sein.

Alle wichtigen Informationen sind in unseren Richtlinien zur kumulativen Promotion zusammengefasst.

A: Voraussetzungen für eine kumulative Dissertation

  1. Die kumulative Promotion muss nicht extra beantragt werden. Es werden allerdings nur veröffentlichte Originalarbeiten in einer kumulativen Promotion akzeptiert, die im Journal Citation Report einen fachspezifischen Impactfaktor aufweisen, der sie unter die besten 80% listet. Eine Anleitung, wie Sie ermitteln, ob eine Zeitschrift zu den besten 80% gehört, finden Sie hier.
  2. Es müssen mindestens 2 Fachartikel in begutachteten, international anerkannten Fachzeitschriften veröffentlicht oder angenommen worden sein, davon mindestens eine Veröffentlichung als Erstautor.

    Eine geteilte Erstautorenschaft ist möglich und wird als reguläre Erstautorenschaft gewertet. Hier ist zu beachten, dass, wie bei einer Ko-Autorenschaft, der Eigenanteil sehr explizit dargestellt, sowie eine Begründung für das zustande kommen der geteilten Erstautorenschaft eingereicht werden muss.

    Publikationsbasierte Dissertationen: Für Dissertationen der Humanmedizin und Zahnmedizin, die nach dem 1. Oktober 2018 angemeldet wurden (also unter die neue Promotionsordnung fallen), kann eine publikationsbasierte Dissertation auch dann eingereicht werden, wenn nur eine qualitativ sehr hochwertige Publikation vorliegt. Voraussetzung ist, dass der/die Promovierende alleiniger Erstautor der Publikation ist und diese in einer Zeitschrift erschienen ist, die auf Basis ihres Impact Factors, zu den besten 30% im jeweiligen Fachgebiet zählt.
    Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit nur für Promovierende der Human- und Zahnmedizin nach neuer Promotionsordnung besteht.
  3. Bei den Publikationen muss es sich um Originalarbeiten handeln.
  4. Achtung: Für Dissertationen der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie (Abschlussziel: Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. biol. hum.), die vor dem 1. Oktober 2018, also nach der "alten Promotionsordnung", angemeldet wurden gilt, dass die in der kumulativen Dissertation verwendeten Publikationen nicht Bestandteil einer anderen (laufenden oder abgeschlossenen) kumulativen Dissertation sein dürfen!
  5. Folgende Publikationsformen dürfen nicht oder nur im Einzelfall als Hauptbestandteil für eine Dissertation verwendet werden:
    1. Short Report – wenn dieser in Struktur und Umfang einer Originalarbeit entspricht, so darf ein Short Report verwendet werden. Unterliegt der Einzelfallprüfung durch den Promotionsausschuss.
    2. Letter – wenn dieser in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wird/wurde, die einen zweitstelligen Impactfactor aufweist und Daten präsentiert werden die einer Originalarbeit äquivalent sind. Unterliegt der Einzelfallprüfung durch den Promotionsausschuss.
    3. Methodenarbeiten. Unterliegen der Einzelfallprüfung durch den Promotionsausschuss.
    4. Meta-Analysen – es darf grundsätzlich maximal eine Meta-Analyse als Teil einer kumulativen Dissertation eingereicht werden. Bei der zweiten Veröffentlichung muss es sich um eine Originalarbeit handeln. Cochrane Reviews und vergleichbare systematische Reviews werden Meta-Analysen gleichgestellt.
    5. Folgende Formen dürfen nicht verwendet werden: Review-Artikel, Fallstudien.
  6. Unveröffentlichte Manuskripte, Review-Artikel und Fallstudien, sowie Short Reports, Letter und Methodenarbeiten, die in der Einzelfallprüfung nicht als ausreichend für eine kumulative Promotion befunden wurden, dürfen dennoch zusätzlich in die Dissertation aufgenommen werden, wenn sie zum Verständnis der Arbeit erforderlich sind, müssen aber deutlich als zusätzliche Beiträge gekennzeichnet werden und sind als Anhang ans Ende der Dissertation zu stellen. Diese zusätzlichen Beiträge können die beiden Originalarbeiten aus Punkt A2. in keinem Fall ersetzen. Sie können lediglich dazu dienen die Arbeit abzurunden und im wissenschaftlichen Kontext einzuordnen. Bitte beachten Sie, dass der Apendix der Dissertation keine "Sammelstelle" für Manuskripte und Artikel darstellt. 

B. Formaler Aufbau einer kumulativen Dissertation

  1. Die Dissertation kann auf Deutsch oder auf Englisch eingereicht werden.
    Bitte beachten: beim Ph.D. dürfen nur Arbeiten in englischer Sprache eingereicht werden!
  2. Deckblatt (Titel, Name, Geburtsort, Jahr)
  3. Eidesstattliche Versicherung
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Abkürzungsverzeichnis
  6. Publikationsliste
  7. Bestätigung der Ko-Autoren
    Der Arbeitsanteil aller Ko-Autoren muss separat bestätigt und eingereicht werden. Dies gilt auch für die, unter Punkt A6., aufgeführten zusätzlichen Beiträge.
    Die Formulare für die Bestätigung der Ko-Autoren, werden für Sie in Ihrem Campus Portal Account generiert. Bitte nutzen Sie diese Vorlagen.
    Bitte binden Sie die Bestätigung der Ko-Autoren nicht mit in die Arbeit ein, sondern reichen Sie gemeinsam mit allen anderen Unterlagen zusammen mit Ihrer Arbeit ein und laden Sie sie vollständig unterschrieben in Ihren Campus Portal Account hoch.
  8. Einleitung
    Den Veröffentlichungen muss eine Einleitung (5 – 10 Seiten, deutsch oder englisch) mit der Darstellung des Forschungsvorhabens vorausgehen, die deutlich macht welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Veröffentlichungen miteinander verbindet und welche Aspekte durch die einzelnen Veröffentlichungen jeweils abgedeckt werden.

    Bei einer Ko-Autorenschaft muss in der Einleitung der Eigenanteil der Arbeit für jede Originalarbeit (Punkt A2) und alle zusätzlichen Beiträge (Punkt A6) deutlich dargestellt werden. Dies gilt auch für Artikel, in denen die/der Promovierende Erstautor ist.

    Es wird dringend empfohlen, den Eigenanteil in einem eigenen Kapitel darzustellen.

    Bei publikationsbasierten Dissertationen nur einer qualitativ sehr hochwertigen Publikation (siehe A2) muss die Einleitung sehr ausführlich sein und die Arbeit in den wissenschaftlichen Kontext einordnen (ca. 10 Seiten).
  9. Zusammenfassung
    Die Zusammenfassung muss auf Deutsch und auf Englisch vorliegen.
    Bitte beachten: Beim Ph.D. verbinden sich die Punkte 8. und 9. zu einer „einleitenden Zusammenfassung“, die auf Englisch zu schreiben ist.

    Bei publikationsbasierten Dissertationen nur einer qualitativ sehr hochwertigen Publikation (siehe A2) muss eine ausführliche Zusammenfassung in eigenen Worten verfasst werden (i.d.R. 2 Seiten). In dieser Zusammenfassung muss der Eigenanteil des Doktoranden klar erkennbar erklärt werden (idealerweise in einem eigenen Kapitel).
  10. Veröffentlichung I (inklusive der vollständigen Angabe zu Titel, Autoren, Journal, Jahr, Ausgabe. Die Veröffentlichung muss in Ihrer Dissetation, die Sie zur Begutachtung einreichen, mit eingebunden sein, der Link zur Publikation ist an dieser Stelle nicht ausreichend!)
  11. Veröffentlichung II (inklusive der vollständigen Angabe zu Titel, Autoren, Journal, Jahr, Ausgabe. Die Veröffentlichung muss in Ihrer Dissetation, die Sie zur Begutachtung einreichen, mit eingebunden sein, der Link zur Publikation ist an dieser Stelle nicht ausreichend!)
    (Selbstverständlich können bei einer kumulativen Dissertation mehr als 2 Veröffentlichungen eingereicht werden, sofern diese auch die Anforderungen unter (A.) erfüllen.)
  12. Literaturverzeichnis
  13. Danksagung
  14. Lebenslauf

Formatierungsbeispiele für kumulative Dissertationen

Als Hilfestellung finden Sie auf unserer Website für jeden Abschluss im Unterpunkt "Einreichen Ihrer Dissertation" eine Formatvorlage für kumulative Dissertationen, die Sie gern nutzen können.

Leitfäden und Richtlinien