Was ist die Vollzeitforschung und für wen gilt sie?
Kann man sich einen bereits vor der offiziellen Anmeldung absolvierten Teil der Vollzeitforschung anrechnen lassen?
Muss man die 8 Monate Vollzeitforschung am Stück absolvieren?
Kann man die Vollzeitforschung aufteilen, um einer anderen Tätigkeit (z.B. als approbierter Arzt mit Studienabschluss im Ausland) nachzugehen?
Würden Tätigkeiten neben der Vollzeitforschung die Forschungszeit verlängern?
Wie sieht das mit der Äquivalenzleistung anstatt der 8 Monate Vollzeitforschung aus? Gleiche Stundenanzahl wie 8 Monate Vollzeit, also 1280 Stunden?
Kann man nach Anmeldung der Promotion selbst entscheiden, wann man die Vollzeitforschung/Modul 6 antritt oder muss das sofort nach Anmeldung sein?
Können 8 Monate Vollzeitforschung komplett im Ausland absolviert werden, wenn 2 Betreuer von der LMU sind?
Wer bescheinigt die 8 Monate Vollzeitforschung?
Wer bestimmt, welche Leistungen für die Vollzeitforschung angerechnet werden?
Muss das genaue Anfangs- und Enddatum der 8 Monate Vollzeitforschung angegeben werden?
Dürfen während der Vollzeitforschung Blockpraktika, die man in Modul 6 absolvieren darf, wie z.B. das Praktikum Allgemeinmedizin durchgeführt werden? Gibt es für dafür „Urlaubstage“ im Labor?
Wie streng ist das mit den 8 Monaten Vollzeitforschung bei den Zahnmedizinern im Hinblick auf die Assistenzzeit?
Sind die 8 Monate Vollzeitforschung als Monate im Rechtssinne zu verstehen oder kann man sich einfach an den regulären Semesterzeiten orientieren?
Darf man während der Vollzeitforschung auch das 2. Staatsexamen ablegen?
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