Medizinische Fakultät
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Begutachung und mündliche Prüfung

Dr-med-dent-swBegutachtung Ihrer Dissertation

Ist der Antrag auf Zulassung zur Promotion mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig im Promotionsbüro eingegangen, so bestimmt der Promotionsausschuss den/die Berichterstatter (Referenten) und Mitberichterstatter (Correferenten). Berichterstatterin oder Berichterstatter ist in der Regel der Betreuer der Arbeit. Den ausgewählten Gutachtern werden die erforderlichen Unterlagen durch den Promotionsausschuss zugeleitet.

Mündliche Prüfung (Disputation)

Nach Abschluss der Begutachtung der eingereichten Arbeit, wird das Promotionsverfahren durch eine mündliche Prüfung fortgeführt. Zeit und Ort der mündlichen Prüfung werden vom Promotionsausschuss festgesetzt und dem Bewerber spätestens sieben Tage vor dem Termin durhc den Vorsitzenden des Promotionsausschusses mitgeteilt.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem kurzen freien Vortrag (ohne Powerpoint-Präsentation, Handout o.ä.) zum Thema der Dissertation und einer anschließenden Fragerunde (vgl. § 12 Abs. 2 Promotionsordnung). Die Kandidaten können zu Gruppen zusammengefasst werden (vgl. § 6 und § 12 Promotionsordnung).


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