Medizinische Fakultät
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Promotionsstipendium

Wer kann das Promotionsstipendium bekommen?

Auf Antrag erhalten das Promotionsstipendium alle Promovierenden der Fakultät Medizin der LMU, die ihr Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie vom 27.09.2018 angemeldet haben und das 2. Staatsexamen noch nicht abgelegt haben. Während des Erhalts des Stipendiums muss der/die Promovierende an der LMU immatrikuliert sein, Ausnahmen müssen im Promotionsbüro beantragt werden.

Ab wann kann ich das Promotionsstipendium bekommen?

Das Promotionsstipendium kann beantragt werden, sobald die unterschriebene Zielvereinbarung vorliegt aber mindestens 2 Monate vor Beginn der Vollzeitforschung. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 2 bis 3 Monaten nach Eingang des Antrags zur Monatsmitte.

Wann muss ich das Promotionsstipendium spätestens beantragen?

Das Promotionsstipendium muss spätestens 2 Monate vor Beginn der geplanten Vollzeitforschung vorliegen.

Was muss ich beim beantragen des Promotionsstipendiums beachten?

Während des Erhalts des Promotionsstipendiums muss sich der/die Promovierende voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren. Daraus ergibt sich, dass eine Nebentätigkeit, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang zulässig ist. Das Beschäftigungsverhältnis muss hierbei inhaltlich klar vom Forschungsvorhaben abzugrenzen sein und im Promotionsbüro angezeigt werden. Der Besuch von studienbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise den L-Kursen, während der Vollzeitforschung ist nicht zulässig.

Ist das Promotionsstipendium mit anderen Stipendien kombinierbar?

Die zusätzliche Förderung einer Dissertation durch Stipendien oder Sachmittelzuschläge, die nicht aus Mitteln der Medizinischen Fakultät der LMU finanziert werden, ist möglich. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung weiterer Stipendien, Bafög oder ähnlicher Förderungen, aufgrund der jeweiligen Förderbedingungen, durch das Promotionsstipendium beeinflusst werden kann. Bitte informieren Sie sich über die jeweilig geltenden Bestimmungen. Es gelten die Richtlinien der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Vergabe von Drittmittelstipendien.

Promovierende, die bereits durch Programme der Medizinischen Fakultät der LMU gefördert werden (z.B. FöFoLe), sind nicht antragsberechtigt.

Kann man ein Original plus Kopie vom Promotionsstipendium abgeben oder müssen es 2 Originale sein?

Es müssen 2 Originale eingereicht werden.

Kann das Promotionsstipendium auch nach der Anmeldung der Doktorarbeit beantragt werden, wenn Zielvereinbarung und Betreuerbescheinigung noch nicht eingereicht wurden? Werden in diesem Fall trotzdem 8 Monate ausgezahlt?

Nein, das Promotionsstipendium kann erst beantragt werden, wenn die unterschriebene Zielvereinbarung im Promotionsbüro vorliegt.


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