Lehrbeauftragte
Mit der Unterstützung einem Institutsleiter bzw. Institutsleiterin ist es möglich, an der Medizinischen Fakultät einen Lehrauftrag zu erhalten.
Mit der Unterstützung einem Institutsleiter bzw. Institutsleiterin ist es möglich, an der Medizinischen Fakultät einen Lehrauftrag zu erhalten.
Unten stehen Ihnen die Formulare für den Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages zur Verfügung.
Nach den Lehrauftragsvorschriften müssen Lehraufträge vom Dekan, dem jeweils zuständigen Studiendekan sowie von der Zentralen Universitätsverwaltung genehmigt werden.
Die Antragsunterlagen sind digital ausgefüllt und mit dem Unterschriftenblatt durch das jeweilige Institut im Dekanat elektronisch und in Papierform einzureichen.
Bei Fragen steht Ihnen gern der antragsberechtigte Institutsleiter zu Verfügung.