Lehrbefähigung

Mit der Feststellung Ihrer Lehrbefähigung ist Ihre Habilitation abgeschlossen und Sie haben die höchste akademische Prüfung in Deutschland, die die besondere Befähigung zu Forschung und Lehre feststellt, bestanden.

BMC-Gebäudeteil für Lehre und Seminare

Feststellung Ihrer Lehrbefähigung

  • Innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des abschließenden Votums stimmt der erweiterte Fakultätsrat über die Feststellung der Lehrbefähigung ab. Kommt innerhalb dieser Frist kein Beschluss zustande, gilt die Lehrbefähigung ebenfalls als festgestellt.
  • Sobald Sie die Publikationspflicht erfüllt haben, wird für Sie eine Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens und die damit einhergehende Lehrbefähigung ausgestellt.
  • Die Urkunde wird die von der Präsidentin oder dem Präsidenten der LMU und von der Dekanin oder dem Dekan der Medizinischen Fakultät unterzeichnet.
  • Die Urkunde weist das Fachgebiet Ihrer Lehrbefähigung aus und trägt das Datum der Beschlussfassung des erweiterten Fakultätsrats.

Der Titel Dr. habil.:

Mit der Feststellung der Lehrbefähigung ist die Berechtigung verbunden, den Zusatz habil.“ zum Doktorgrad zu führen. Der Zusatz kann nicht gleichzeitig mit der Bezeichnung als Privatdozentin bzw. Privatdozent oder Professorin bzw. Professor geführt werden.