Kolloquium - wissenschaftliche Aussprache

Das Kolloquium ist eine wissenschaftliche Aussprache, bei der es um den Inhalt Ihrer schriftlichen Habilitationsleistung gehen soll. Die Beurteilung des Kolloquiums durch das Fachmentorat geht in die Bewertung der Habilitationsleistung ein.

Drei Mitarbeitende während eines Meetings

Die Organisation Ihres Kolloquiums

  • Fakultätskolloquien sind öffentliche Vorträge, die an mehreren Terminen pro Jahr stattfinden und i.d.R. mehrere Habilitierende bündeln.
  • Ihr Kolloquium kann parallel zur externen Evaluation Ihrer Habilitationsschrift stattfinden.
  • Die Terminvergabe und Abstimmung erfolgt durch eine oder einen der Vorsitzenden der Habilitationsausschüsse.
  • Die Einladung zum Kolloquium erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Termin durch das Dekanat.
  • Eingeladen werden: die Habilitierenden, das Fachmentorat und die Mitglieder des erweiterten Fakultätsrats.
  • Die Aussprache und Vorstellung der Habilitierenden wird normalerweise durch den Vorsitz des Habilitationsausschusses geleitet, in selten Fällen übernimmt die Geschäftsführung des Fachmentorats oder eine Vertretung diese Aufgabe.

Der Ablauf des Kolloquiums

  • Die Aussprache wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Fachmentorats, des Habilitationsausschusses oder einer Vertretung geleitet. Diese Person stellt Sie auch individuell vor.
  • Gesamtdauer: ca. 45 min, bestehend aus
    • einem ca. 30-minütiger Vortrag zu Ihrer Habilitation
    • einer ca. 10-15 min wissenschaftlichen Aussprache unter Leitung der oder des Vorsitzenden
  • Gäste: Das Kolloquium ist öffentlich. Als Gäste werden Sie, das Fachmentorat sowie die Mitglieder des erweiterten Fakultätsrats eingeladen. Die Teilnahme weiterer Gäste ist erlaubt.