Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten (Lehrbefähigung). Die Feststellung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis.
Ziel der Habilitation
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten und in wissenschaftlichen Fächern an Kunsthochschulen (Lehrbefähigung).
Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen, und sie unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat, dem drei Professorinnen oder Professoren oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angehören, möglichst innerhalb von vier Jahren für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.
Das Fachgebiet muss der Medizinischen Fakultät zugeordnet oder zuzuordnen sein.
Habilitation nach der Habilitationsordnung vom 5. Dezember 2016
Achtung: Wir haben das Verfahren für das Einreichen Ihrer Habilitationsunterlagen vereinfacht!
Für Bewerberinnen oder Bewerber, die ab dem 01.10.2016 als Habilitandinnen oder Habilitanden angenommen wurden, wird das Habilitationsverfahren nach der Habilitationsordnung vom 05.12.2016 (PDF, 62 KB) durchgeführt.
Ihre elektronisch eingereichten Antragsunterlagen werden vom Habilitationsbüro überprüft. Über die Vollständigkeit werden Sie zeitnah informiert.
Anträge werden nur bei Vorlage sämtlicher auf Seite 2 des Antrags auf Annahme als Habilitandin oder Habilitand (PDF, 120 KB) aufgeführten Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge entgegengenommen (alle Dokumente in 1-facher Ausfertigung und ohne eigene Plastikhüllen)
Wichtig: Die Ergebnisse der persönlichen Lehrevaluationen und Publikationen bitte nicht ausdrucken! Es genügend die elektronische Zusendung.
Den vollständigen Antrag auf Annahme als Habilitandin/Habilitand können Sie:
postalischals Brief schicken, an: HAP-Büro, Dekanat Medizinische Fakultät Ludwig-Maximilians-Universität München Bavariaring 19, 80336 Muenchen (Bitte teilen Sie Ihre Unterlagen in mehrere Briefe auf, falls ein Umschlag für einen regulären Briefkastenschlitz zu dick sein sollte, Pakete werden oft nicht sicher zugestellt), oder
in den Briefkasten am am Dekanat, rechts neben dem Eingang am Gartentor einwerfen (Bitte teilen Sie Ihre Unterlagen in mehrere Umschläge auf, falls ein Umschlag für einen regulären Briefkastenschlitz zu dick sein sollte.), oder
persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung vorbeibringen (Telefon: (089) 4400-58906, montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr, E-Mail Habilitations-APL-Büro: habilitation@dek.med.uni-muenchen.de)
Nach Annahme als Habilitandin bzw. Habilitand durch den erweiterten Fakultätsrat wird eine Sitzung des Fachmentorats und der Habilitandin / des Habilitanden durch den geschäftsführenden Fachmentor zum Zwecke der Erarbeitung einer Zielvereinbarung (PDF, 72 KB) einberufen. Die vom Fachmentorat und der Habilitandin / dem Habilitanden unterzeichneten Zielvereinbarung wird zur Gegenzeichnung durch den Dekan an das HAP-Büro im Dekanat übermittelt. Die Zielvereinbarung wird erst nach Gegenzeichnung durch den Dekan wirksam.
HAP-Büro (Habilitationsverfahren, APL-Bestellungen, Besetzung/Verstetigung von Professuren) Dekanat Medizinische Fakultät Ludwig-Maximilians-Universität München Bavariaring 19 80336 Muenchen
Persönliche Sprechzeit im HAP-Büro im Dekanat ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
• Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail, telefonisch oder per Post mit.
• Sie können Briefe auch in den Briefkasten des Dekanats (befindet sich außen am Zaun) einwerfen. Beim Briefkasten handelt es sich um einen Standardbriefkasten und nicht um eine Paketstation.