Erasmus: Europäischer Austausch
Das Erasmus-Austauschprogramm der Medizinischen Fakultät fördert Studienabschnitte an europäischen Partneruniversitäten.
Das Erasmus-Austauschprogramm der Medizinischen Fakultät fördert Studienabschnitte an europäischen Partneruniversitäten.
Bei der Wahl der Partnerhochschule(n) sind Ihr Studieninteresse und die Sprachkenntnisse entscheidend. Bitte machen Sie sich auf der Website der jeweiligen Universitäten mit deren medizinischem Curriculum und Semesterdaten (teilweise abweichend von LMU Vorlesungs-/Prüfungszeiten!) vertraut.
Für ein Auslandssemester wird das MeCuM Modul 5 (Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Rehabilitation, Geriatrie, Blockpraktikum Allgemeinmedizin, Wahlfach) empfohlen. Auch das Modul 4 (Dermatologie, Augenheilkunde, HNO, Neurologie und Neurochirurgie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin, klinische Pharmakologie) oder eine Kombination aus den Modulen 4 & 5 sind je nach Partneruniversität und individuellem MeCuM-Ablauf sinnvoll.
Nach der Zulassung zum Erasmus-Programm nehmen Sie bitte Kontakt zu der involvierten LMU-Modul-Koordination auf, um Ihre Kurswahl im Ausland bzw. Anrechnung an der LMU abzusprechen. Bitte informieren Sie auch das Studiendekanat bzgl. der Einteilung an der LMU in Zusammenhang mit Ihrer Erasmus-Mobilität.
Bitte beachten Sie:
Das Kursangebot im Ausland ist häufig semesterabhängig. Auch steht Ihnen als Austauschstudierenden unter Umständen nur ein Teil des Kursangebots offen. Ein zweisemestriger Aufenthalt kann nur im Wintersemester begonnen werden. Für einen einsemestrigen Aufenthalt ist das Wintersemester empfehlenswert.
Bei den einzelnen Partneruniversitäten ist angegeben, ob neben Auslandssemester auch PJ-Tertiale möglich sind. Es können nur ganze PJ-Tertiale gefördert werden.
Bei Fragen zum Erasmus-Programm an der Medizinischen Fakultät wenden Sie sich bitte mit Ihrer LMU-Campusmailadresse, zunächst an das Auslandsreferat Medizin, nicht an die Programmbeauftragten der einzelnen Partneruniversitäten.
Erfahrungsberichte zu Erasmus-Aufenthalten finden Sie in der Datenbank des Referats Internationale Angelegenheiten.
Für das Erasmus-Programm der Medizinischen Fakultät bewerben Sie sich jeweils zum 15. Januar für das ganze darauf folgende akademische Jahr (unabhängig davon, ob Sie Ihren Austausch zum Winter- oder Sommersemester beginnen möchten). Beispiel: 15.01.2025 für das Wise 2025/26 und SoSe 2026.
Im Rahmen der Online-Bewerbung ist es möglich, bis zu vier Hochschulen anzugeben. Die Reihenfolge der Eingabe Ihrer Wunschuniversitäten entspricht den Prioritäten. Wir empfehlen, die vollen vier Prioritäten anzugeben, um Ihre Chancen zu maximieren.
Die Bewerbung besteht aus zwei Teilen:
1. Allgemeine LMU-Bewerbung (um in das LMU-weite Erasmus-Programm aufgenommen zu werden)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Referats Internationale Angelegenheiten der LMU
2. Medizin Online-Bewerbung (für die Fakultät, damit diese Ihre fachliche Qualifikation beurteilen kann) zur Vergabe der Plätze durch die Programmbeauftragten der Medizinischen Fakultät der LMU
Bitte geben Sie im Bewerbungbogen stets Ihre studentische Mailadresse an. Private Mailadressen akzeptieren wir nicht.
Nach Bewerbungsschluss am 15.01.:
Hinweis MeCuM & Erasmus:
Nach der Zulassung zum Erasmus-Programm nehmen Sie bitte Kontakt zu den involvierten LMU-Modul-Koordinationen auf, um Ihre Kurswahl im Ausland bzw. Anrechnung an der LMU abzusprechen. Bitte informieren Sie auch das Studiendekanat bzgl. der Einteilung an der LMU in Zusammenhang mit Ihrer Erasmus-Mobilität.
Wichtig: Sie können während Ihres Auslandssemesters KEINE Leistungen an der LMU erbringen, das gilt auch für Online-Angebote!
Bei von der LMU abweichenden Semesterzeiten setzen Sie sich bitte mit dem Studiendekanat und der jeweiligen Modulkoordination in Verbindung, ob Sie eventuell Modulteile/Prüfungen vor/nach Ihrer Rückkehr ablegen können, sollten Sie dies wünschen.
Bitte reichen Sie alle Unterlagen (Learning Agreement der LMU und der Zieluniversität, Erasmus Application Form, etc.) zur Bestätigung beim Auslandsreferat Medizin, nicht bei den Fachvertretern oder Programmbeauftragten der LMU, ein.
Ihre Ansprechpartner sind folgende:
1. PJ an Partneruniversitäten über das Erasmus-Auswahlverfahren
Für PJ-Abschnitte an Partneruniversitäten der LMU bewerben Sie sich jeweils zum 15.01. über das reguläre Auswahlverfahren (s. "Bewerbung").
Alle PJ-Aufenthalte in den Erasmus-Ländern werden über das Programm "Erasmus Praktikum (Student Mobility for Placements = SMP)" organisiert. Nur ganze Tertiale (16 Wochen, evtl. mit Fehltagen) können gefördert werden. Sofern Sie vom Programmbeauftragten ausgewählt werden, nominiert das Auslandsreferat Medizin Sie entprechend der PJ-Termine an der Partneruniversität und meldet Sie beim Career Service der LMU für das Erasmus-Stipendium an.
Nächste Schritte:
1. Zusätzlich zur Nominierung und Anmeldung an der Partneruniversität müssen die SMP-Unterlagen der LMU sowie evtl. zusätzliche der Zielinstitution bestätigt werden: Bitte lassen Sie das "Learning Agreement for Traineeships" zuerst von der Receiving Institution bestätigen. Neben der Bestätigung des akademischen Lehrkrankenhauses ist auch die Bestätigung durch entsprechende Universität erforderlich (Universitätsstempel).
2. Schicken Sie das Learning Agreement danach zur Bestätigung durch die Sending Institution per E-Mail an das Auslandsreferat Medizin der LMU.Das Auslandsreferat prüft, insbesondere anhand des Universitätsstempels, ob die individuelle universitäre Bindung gegeben ist.
Bitte beachten Sie die Richtlinien des Prüfungsamts Medizin zur Anrechnung von Auslands-PJ
2. Selbst organisierte PJ-Abschnitte an Nicht-Partneruniversitäten
Auch selbst organisierte PJ-Abschnitte in den Erasmus-Ländern können über das Programm "Erasmus Praktikum (Student Mobility for Placements = SMP)" gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Zusage der Receiving Institution über mind. 60 Praktikumstage.
Nächste Schritte für ein PJ an nicht-Partneruniversitäten:
Bitte beachten Sie die Richtlinien des Prüfungsamts Medizin zur Anrechnung von Auslands-PJ.
Erfahrungsberichte zu selbst organisierten Auslandspraktika finden Sie hier.
Hinweis: An einigen Universitäten ist das Erasmus-Praktikumsprogramm für Medizinstudierende anders organisiert (z.B. Bestätigung des Learning Agreements erst durch die Sending, danach durch die Receiving Institution). Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte rechtzeitig das Auslandsreferat Medizin.
Hinweis:
Für die Förderung im Rahmen von Erasmus (über das Auswahlverfahren oder selbstorganisiert) ist ein Learning Agreement auszufüllen. Hier sind die tatsächlichen Rotationsdaten anzugeben. Der letzte Arbeitstag ist normalerweise der Freitag, sofern nicht auch am Wochenende gearbeitet werden muss (Nachweis ist zu erbringen und mit einzureichen). Diese Angabe ist relevant für die Berechnung des Stipendiums.
Für die PJ-Bescheinigung durch die Zielinstitution ist allerdings darauf zu achten, dass auf dieser gemäß Vorgabe des Prüfungsamts die tatsächlichen Tertialdaten oder korrekten Daten der halben Tertiale angegeben werden (also einschließlich Wochenende). Dies ist direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern vor Ort zu klären. Die PJ-Unterlagen müssen zum Nachweis der universitären Bindung mit Unisiegel versehen sein.
Wichtig: Bitte nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt zu den Programmbeauftragten auf. Alle Anfragen richten Sie bitte ausschließlich an das Auslandsreferat Medizin!