1. PJ an Partneruniversitäten über das Erasmus-Auswahlverfahren
Für PJ-Abschnitte an Partneruniversitäten der LMU bewerben Sie sich jeweils zum 15.01. über das reguläre Auswahlverfahren (s. "Bewerbung").
Alle PJ-Aufenthalte in den Erasmus-Ländern werden über das Programm "Erasmus Praktikum (Student Mobility for Placements = SMP)" organisiert. Nur ganze Tertiale (16 Wochen, evtl. mit Fehltagen) können gefördert werden.
Nächste Schritte:
1. Sofern Sie vom Programmbeauftragten ausgewählt werden, nominiert das Auslandsreferat Medizin Sie entprechend der PJ-Termine an der Partneruniversität.Um das Stipendium "Erasmus Praktikum" zu erhalten, senden Sie bitte schnellstmöglich nach Nominierung die Kurzinfo an den Career Service der LMU, siehe Der Stipendienprozess im Überblick – 1. Zusenden der Kurzinfo Erasmus+ Praktika - LMU MünchenZusätzlich müssen Sie sich an der Zieluniversität entsprechend der dortigen Richtlinien anmelden, siehe "Erasmus Incoming" der Website der Zieluniversität.
2. Die SMP-Unterlagen der LMU sowie evtl. zusätzliche der Zielinstitution müssen bestätigt werden: Bitte lassen Sie das "Learning Agreement for Traineeships" zuerst von der Receiving Institution bestätigen. Neben der Bestätigung des akademischen Lehrkrankenhauses ist auch die Bestätigung durch entsprechende Universität erforderlich (Universitätsstempel).
2. Schicken Sie das Learning Agreement danach zur Bestätigung durch die Sending Institution per E-Mail an das Auslandsreferat Medizin der LMU.Das Auslandsreferat prüft, insbesondere anhand des Universitätsstempels, ob die individuelle universitäre Bindung gegeben ist.
Bitte beachten Sie die Richtlinien des Prüfungsamts Medizin zur Anrechnung von Auslands-PJ
2. Selbst organisierte PJ-Abschnitte an Nicht-Partneruniversitäten
Auch selbst organisierte PJ-Abschnitte in den Erasmus-Ländern können über das Programm "Erasmus Praktikum (Student Mobility for Placements = SMP)" gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Zusage der Receiving Institution über mind. 60 Praktikumstage.
Nächste Schritte für ein PJ an nicht-Partneruniversitäten:
- Senden Sie die Kurzinfo an den Career Service der LMU, siehe Von der Bewerbung bis zu den Abschlussunterlagen – Kurzinfo
- Bitte lassen Sie das "Learning Agreement for Traineeships" zuerst von der Receiving Institution bestätigen. Neben der Bestätigung des akademischen Lehrkrankenhauses ist auch die Bestätigung durch entsprechende Universität erforderlich (Universitätsstempel).
- Schicken Sie das Learning Agreement danach zur Bestätigung durch die Sending Institution per E-Mail an das Auslandsreferat Medizin der LMU.
Das Auslandsreferat prüft, insbesondere anhand des Universitätsstempels, ob die individuelle universitäre Bindung gegeben ist.
Bitte beachten Sie die Richtlinien des Prüfungsamts Medizin zur Anrechnung von Auslands-PJ.
Erfahrungsberichte zu selbst organisierten Auslandspraktika finden Sie hier.
Hinweis: An einigen Universitäten ist das Erasmus-Praktikumsprogramm für Medizinstudierende anders organisiert (z.B. Bestätigung des Learning Agreements erst durch die Sending, danach durch die Receiving Institution). Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte rechtzeitig das Auslandsreferat Medizin.
Hinweis:
Für die Förderung im Rahmen von Erasmus (über das Auswahlverfahren oder selbstorganisiert) ist ein Learning Agreement auszufüllen. Hier sind die tatsächlichen Rotationsdaten anzugeben. Der letzte Arbeitstag ist normalerweise der Freitag, sofern nicht auch am Wochenende gearbeitet werden muss (Nachweis ist zu erbringen und mit einzureichen). Diese Angabe ist relevant für die Berechnung des Stipendiums.
Für die PJ-Bescheinigung durch die Zielinstitution ist allerdings darauf zu achten, dass auf dieser gemäß Vorgabe des Prüfungsamts die tatsächlichen Tertialdaten oder korrekten Daten der halben Tertiale angegeben werden (also einschließlich Wochenende). Dies ist direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern vor Ort zu klären. Die PJ-Unterlagen müssen zum Nachweis der universitären Bindung mit Unisiegel versehen sein.