Einschreibung für Promovierende an der LMU

Promovierende in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Humanbiologie oder Naturwissenschaften können sich für bis zu 6 Semester an der LMU immatrikulieren. Für Promovierende im Ph.D. Medical Research ist die Immatrikulation verpflichtend.

Studierende am Campus Großhadern/Martinsried

Einschreibung für Promovierende an der LMU

  • Optionale Immatrikulation: Promovierende in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Humanbiologie oder Naturwissenschaften können sich für 6 Semester an der LMU immatrikulieren.
  • Verpflichtende Immatrikulation: Für Promovierende im Ph.D. Medical Research ist die Immatrikulation verpflichtend.

Ob Sie sich bei der Studentenkanzlei oder im International Office immatrikulieren, hängt davon ab, wo Sie Ihren qualifizierenden Abschluss erhalten haben.

  • Wenn Sie Ihren promotionsqualifizierenden Abschluss in Deutschland gemacht haben, schreiben Sie sich bei der Studentenkanzlei ein.
  • Wenn Sie Ihren promotionsqualifizierenden Abschluss im Ausland gemacht haben, schreiben Sie sich beim International Office ein.

Ihre Zulassung zum Promotionsstudium bzw. den Letter of Acceptance können Sie aus dem Campus Portal herunterladen, wenn Sie Ihre Arbeit erfolgreich angemeldet haben.

Immatrikulation für Bildungsinnländer (wenn Sie Ihren promotionsqualifizierenden Abschluss in Deutschland gemacht haben)

Ihr Letter of Acceptance bzw. Ihre Promotionsberechtigung

  • Nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung können Sie Ihre Dissertation im Campus Portal anmelden.
  • Nachdem alle Unterlagen zur Anmeldung erfolgreich eingereicht und geprüft wurden, können Sie aus dem Campus Portal Ihren "Letter of Acceptance" bzw. Ihre "Promotionsberechtigung". herunterladen.

Wenn Sie Ihren promotionsqualifizierenden Abschluss in Deutschland abgeschlossen haben, dann können Sie sich direkt bei der Studentenkanzlei immatrikulieren.

Alle Informationen zur Immatrikulation bei der Studentenkanzlei finden Sie hier. Alle relevanten Fristen zur Immatrikulation finden Sie hier.

  • der von der Studentenkanzlei geforderte "Bescheid über das erfolgreiche Bestehen der Eignungsprüfung bzw. Bescheinigung über das Vorliegen der Qualifikationsvoraussetzungen" ist Ihr "Letter of Acceptance" bzw. Ihre "Promotionsberechtigung".

Kandidaten, die bereits an der LMU studiert haben, können sich umschreiben. Alle Infos zur Umschreibung finden Sie hier.

Immatrikulation für internationale Promovierende (wenn Sie Ihren promotionsqualifizierenden Abschluss im Ausland gemacht haben)

Ihr Letter of Acceptance bzw. Ihre Promotionsberechtigung

  • Nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung können Sie Ihre Dissertation im Campus Portal anmelden.
  • Nachdem alle Unterlagen zur Anmeldung erfolgreich eingereicht und geprüft wurden, können Sie aus dem Campus Portal Ihren "Letter of Acceptance" bzw. Ihre "Promotionsberechtigung". herunterladen.

Anmeldung beim Referat Internationale Angelegenheiten

  • Promovierende, die ihren promotionsqualifizierenden Abschluss im Ausland gemacht haben, müssen sich für die Immatrikulation zunächt an das International Office wenden.
  • Frist: jeweils der 15. Januar bzw. 15. Juli für das folgende Semester, Nachmeldefrist für das jeweilige Semester bis 21. April bzw. 21. Oktober

Alleaktuellen Informationen zur Einschreibung für internationale Kandidaten finden Sie hier!

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten per Post einreichen:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF, 170 KB)
  • Alle Hochschul- und Universitätszeugnisse und -diplome, Abschlussurkunden und Transcripts of Records
  • Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen aller bislang besuchten deutschen Hochschulen
  • Zulassung / Annahmebescheid zum Promotionsstudium durch den zuständigen Promotionsausschuss
  • Betreuungszusage der Betreuungsperson
  • Aktueller Lebenslauf
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde und offizieller Nachweis über Namensänderungen
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse: Beachten Sie bitte die allgemeinen Regelungen zu Deutschkenntnissen. In vielen Fällen erlässt der Promotionsausschuss den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.

Erhalt eines offiziellen Zulassungsbescheids des Referats Internationale Angelegenheiten

  • Dieser Bescheid ist ein wichtiges offizielles Dokument für die Vorlage bei Behörden.
  • Bitte beachten Sie, dass der Zulassungsbescheid des Referats für Internationale Angelegenheiten durch das Referats für Internationale Angelegenheiten ausgestellt wird und nicht das gleich ist, wie der "Letter of Acceptance" bzw. Ihre "Promotionsberechtigung"

Immatrikulation beim Referat Internationale Angelegenheiten

Mit dem Zulassungsbescheid können Sie sich zu den angegebenen Fristen und mit allen nötigen Unterlagen (auf dem Zulassungsbescheid aufgeführt) immatrikulieren.

Länderspezifische Besonderheiten (z. B. Vorlage APS-Bescheinigung) entnehmen sie bitte den detaillierten Bewerbungsinformationen.