Das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät
Um die Promovierenden der Humanmedizin und Zahnmedizin an der LMU während der Vollzeitforschung zu unterstützen, bietet die Fakultät die Möglichkeit ein 8-monatiges Promotionsstipendium zu beantragen.
Bitte prüfen Sie Ihren Antrag sorgfältig, bevor Sie ihn einreichen. Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge können berücksichtigt werden. Stellen Sie sicher, dass alle folgenden Punkte erfüllt sind:
Ist die Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens vollständig im Campus Portal abgeschlossen?
Liegt der Antrag in zweifacher Ausfertigung vor?
Stimmen alle Angaben (Name, Adresse, Bankverbindung usw.) auf beiden Exemplaren?
Haben Sie und Ihr 1. TAC-Mitglied beide Anträge im Original (also von Hand) unterschrieben?
Erfolgt Ihre 8-monatige Vollzeitforschung durchgehend und stimmen die Angaben mit Ihrer Zielvereinbarung überein?
Halten Sie sich mit Ihrer Nebentätigkeit während der Vollzeitforschung an die Grenze von maximal 10 Stunden pro Woche oder üben keine Nebentätigkeit aus?
Haben Sie den Antrag rechtzeitig spätestens 8 Wochen nach Beginn der Vollzeitforschung eingereicht? (Achtung: Es gilt das Datum des Posteingangsstempels. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Verlängerungen dieser Frist sind nicht möglich.)
Liegt die vollständig unterschriebene Zielvereinbarung vor?
Erfolgt die Datenerhebung ausschließlich an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät oder des Klinikums der LMU?
Liegt dem Antrag Ihre Immatrikulationsbescheinigung der LMU bei?
Nur wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können, sind Sie antragsberechtigt.
Anträge, die nicht alle Voraussetzungen erfüllen, werden abgelehnt. Eine erneute Antragstellung ist in diesem Fall ausgeschlossen.