Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät der LMU

Um die Promovierenden der Humanmedizin und Zahnmedizin an der LMU während der Vollzeitforschung zu unterstützen, bietet die Fakultät die Möglichkeit ein 8-monatiges Promotionsstipendium zu beantragen.

Ein paar kleine Reagenzgläser stehen nebeneinander und haben Flüssigkeiten in sich.

Das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät

Um die Promovierenden der Humanmedizin und Zahnmedizin an der LMU während der Vollzeitforschung zu unterstützen, bietet die Fakultät die Möglichkeit ein 8-monatiges Promotionsstipendium zu beantragen.

Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um antragsberechtigt zu sein:

  1. Sie müssen Ihr Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie vom 27.09.2018 angemeldet haben
  2. Sie haben Ihr 2. Staatsexamen noch nicht abgelegt bzw. Ihr Studium noch nicht abgeschlossen
  3. Sie absolvieren die 8-monatige Vollzeitforschung am Stück
  4. Sie erhalten für Ihre Forschungsleistung kein Entgelt
  5. Die Datenerhebung erfolgt an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät oder des Klinikums der LMU München.

  • Antragsberechtigt sind alle Promovierenden der Medizinischen Fakultät der LMU, die ihr Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie vom 27.09.2018 angemeldet haben.
  • Nicht antragsberechtigt sind Promovierende, die bereits durch Programme der Medizinischen Fakultät der LMU gefördert werden oder wurden (z.B. FöFoLe).

  • maximal 500 € monatlich für einen Zeitraum von acht Monaten

  • Während des Promotionsstipendiums muss sich der/die Promovierende in der Vollzeitforschung befinden und sich voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren.
  • Wird ein Zugang zur Infrastruktur am Klinikum der LMU und eine entsprechende Versicherung benötigt, stellt die Personalabteilung eine Hospitationsgestattung aus.
  • Verträge als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft können parallel laufen, wenn diese eine Wochenstundenzahl von max. 10 Wochenstunden nicht überschreiten und eine eindeutige zeitliche und räumliche Abgrenzbarkeit zwischen Promotionsstipendium und Hilfskrafttätigkeit gegeben ist, d.h. dass die Hilfskrafttätigkeit idealerweise in einem anderen Bereich/ Institut/ Klinik als das Promotionsstipendium stattfindet. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten zu dieser Regelung im Vorfeld Ihrer Antragstellung bei Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner/in in der Personalabteilung.
  • Der Antrag auf Erhalt des Stipendiums muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Vollzeitforschung beim Promotionsbüro eingereicht werden. Die rückwirkende Antragsstellung ist nicht zulässig.
  • Für die Bearbeitung ist das Vorliegen der unterschriebenen Zielvereinbarung Voraussetzung.
  • Um antragsberechtigt zu sein, muss ein Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie vom 27.09.2018 erfolgreich angemeldet sein. Anträge, die ohne erfolgreiche Anmeldung eines Promotionsvorhabens eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und nicht aufbewahrt.
  • Die Datenerhebung muss an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät bzw. des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgen.

  • Der Stipendienantrag (PDF, 6.175 KB) muss in 2-facher Ausfertigung (2 unterschriebene Originale) im Promotionsbüro eingereicht werden.
  • Bitte senden Sie die Unterlagen an: Promotionsbüro, Dekanat der Medizinischen Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München, Bavariaring 19, 80336 München