Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät der LMU

Um die Promovierenden der Humanmedizin und Zahnmedizin an der LMU während der Vollzeitforschung zu unterstützen, bietet die Fakultät die Möglichkeit ein 8-monatiges Promotionsstipendium zu beantragen.

Ein paar kleine Reagenzgläser stehen nebeneinander und haben Flüssigkeiten in sich.

Das Promotionsstipendium der Medizinischen Fakultät

Um die Promovierenden der Humanmedizin und Zahnmedizin an der LMU während der Vollzeitforschung zu unterstützen, bietet die Fakultät die Möglichkeit ein 8-monatiges Promotionsstipendium zu beantragen.

Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um antragsberechtigt zu sein:

  1. Sie müssen Ihr Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie vom 27.09.2018 angemeldet haben.
  2. Sie haben Ihr 2. Staatsexamen noch nicht abgelegt bzw. Ihr Studium noch nicht abgeschlossen.
  3. Sie absolvieren die 8-monatige Vollzeitforschung am Stück. (Bitte beachten Sie, dass eine Unterbrechung nur für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin zulässig ist! Sollten Sie Ihre Vollzeitforschung wegen des Blockpraktikums Allgemeinmedizin unterbrechen müssen, legen Sie bitte Ihre Bestätigung über die Kursplatzzusage Ihrem Antrag auf das Promotionsstipendium bei.)
  4. Sie erhalten für Ihre Forschungsleistung kein Entgelt.
  5. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät oder des Klinikums der LMU München.
  6. Immatrikulation an der LMU (falls Sie nicht bereits an der LMU zum Studium immatrikuliert sind, beachten Sie unbedingt die Immatrikulationsfristen für Promovierende und schreiben sich rechtzeitig ein).

  • Antragsberechtigt sind alle Promovierenden der Medizinischen Fakultät der LMU, die ihr Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie vom 27.09.2018 angemeldet haben.
  • Nicht antragsberechtigt sind Promovierende, die bereits durch Programme der Medizinischen Fakultät der LMU gefördert werden oder wurden (z.B. FöFoLe).

  • maximal 500 € monatlich für einen Zeitraum von acht Monaten

  • Vollständige und abgeschlossene Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens im Campus Portal.
  • Während des Promotionsstipendiums muss sich der/die Promovierende in der Vollzeitforschung befinden und sich voll auf das jeweilige Forschungsvorhaben konzentrieren.
  • Wird ein Zugang zur Infrastruktur am Klinikum der LMU und eine entsprechende Versicherung benötigt, stellt die Personalabteilung eine Hospitationsgestattung aus.
  • Verträge als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft können parallel laufen, wenn diese eine Wochenstundenzahl von max. 10 Wochenstunden nicht überschreiten und eine eindeutige zeitliche und räumliche Abgrenzbarkeit zwischen Promotionsstipendium und Hilfskrafttätigkeit gegeben ist, d.h. dass die Hilfskrafttätigkeit idealerweise in einem anderen Bereich/ Institut/ Klinik als das Promotionsstipendium stattfindet. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten zu dieser Regelung im Vorfeld Ihrer Antragstellung bei Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner/in in der Personalabteilung.
  • Der Antrag auf Erhalt des Stipendiums muss spätestens 8 Wochen nach Beginn der Vollzeitforschung beim Promotionsbüro eingereicht werden. Die rückwirkende Antragsstellung über diese Frist hinaus oder eine Verlängerung dieser Frist sind nicht zulässig. Es gilt das Datum des Posteingangsstempels. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Eine erneute Antragsstellung ist ausgeschlossen.
  • Für die Bearbeitung ist das Vorliegen der unterschriebenen Zielvereinbarung Voraussetzung.
  • Um antragsberechtigt zu sein, muss ein Promotionsvorhaben zum Erwerb des Dr. med. oder Dr. med. dent. gemäß der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie vom 27.09.2018 erfolgreich angemeldet sein. Anträge, die ohne erfolgreiche Anmeldung eines Promotionsvorhabens eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und nicht aufbewahrt. Eine erneute Antragsstellung ist ausgeschlossen.
  • Die Datenerhebung muss ausschließlich an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät bzw. des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgen.
  • Sie müssen an der LMU immatrikuliert sein (Nachweis mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung)

  • Der Stipendienantrag (PDF, 6.233 KB) muss in 2-facher Ausfertigung (2 unterschriebene Originale) im Promotionsbüro eingereicht werden.
  • Bitte senden Sie die Unterlagen an: Promotionsbüro, Dekanat der Medizinischen Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München, Bavariaring 19, 80336 München

Bitte prüfen Sie Ihren Antrag sorgfältig, bevor Sie ihn einreichen. Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge können berücksichtigt werden. Stellen Sie sicher, dass alle folgenden Punkte erfüllt sind:

Ist die Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens vollständig im Campus Portal abgeschlossen?

Liegt der Antrag in zweifacher Ausfertigung vor?

Stimmen alle Angaben (Name, Adresse, Bankverbindung usw.) auf beiden Exemplaren?

Haben Sie und Ihr 1. TAC-Mitglied beide Anträge im Original (also von Hand) unterschrieben?

Erfolgt Ihre 8-monatige Vollzeitforschung durchgehend und stimmen die Angaben mit Ihrer Zielvereinbarung überein?

Halten Sie sich mit Ihrer Nebentätigkeit während der Vollzeitforschung an die Grenze von maximal 10 Stunden pro Woche oder üben keine Nebentätigkeit aus?

Haben Sie den Antrag rechtzeitig spätestens 8 Wochen nach Beginn der Vollzeitforschung eingereicht? (Achtung: Es gilt das Datum des Posteingangsstempels. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Verlängerungen dieser Frist sind nicht möglich.)

Liegt die vollständig unterschriebene Zielvereinbarung vor?

Erfolgt die Datenerhebung ausschließlich an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät oder des Klinikums der LMU?

Liegt dem Antrag Ihre Immatrikulationsbescheinigung der LMU bei?

Nur wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können, sind Sie antragsberechtigt.
Anträge, die nicht alle Voraussetzungen erfüllen, werden abgelehnt. Eine erneute Antragstellung ist in diesem Fall ausgeschlossen.