Mildred Scheel Doktorandenprogramm
Deutsche Krebshilfe fördert Promovierende in der Medizin
Mit diesem Programm möchte die Deutsche Krebshilfe wissenschaftlich interessierte junge Medizinstudierende finanziell unterstützen, um eine exzellente wissenschaftliche Doktorarbeit in der Krebsforschung in einem ausgewiesenen Forschungslabor in Deutschland durchführen zu können (Promotionsstipendium).
Den aktuellen Termin für die Einreichung von Anträgen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Krebshilfe.
Die Antragsstellung erfolgt durch die Promovierenden gemeinsam mit dem 1. TAC-Mitglied als Ko-Antragssteller.
Stipendiaten und Stipendiatinnen sollten - wenn möglich - am jeweiligen Standort in einem Graduiertenkolleg oder einer Graduiertenschule integriert werden, um ein "strukturiertes Promovieren" zu ermöglichen. Angestrebt werden sollte zudem eine Erstautorpublikation der Promovierenden als Abschluss der Promotion.
Stipendienhöhe / Stipendienleistungen
Die Stipendienhöhe beträgt €1.000 pro Monat (steuerfrei, nicht sozialversicherungspflichtig). Auf begründeten Antrag können zur Durchführung des Vorhabens Mittel für Verbrauchsmaterialien und / oder Mittel zur Beschaffung und Haltung von Versuchstieren in Höhe von zusammen bis zu insgesamt €5.000 für 1 Jahr (ca. €415 pro Monat) beantragt werden.
Wird ein Förderungszeitraum unter einem Jahr beantragt, werden bei einer Bewilligung auch die Mittel für Verbrauchsmaterialien und/ oder Mittel zur Beschaffung und Haltung von Versuchstieren entsprechend der Projektlaufzeit angepasst. Investitionsmittel (zur Finanzierung von Geräten), Reisemittel, Mittel für Publikationskosten und Mittel für Aufträge an Dritte werden von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen dieses Förderinstrumentes aus grundsätzlichen Erwägungen nicht finanziert. Studien-, Fortbildungs- sowie Overheadgebühren können nicht über das Stipendium finanziert oder zusätzlich von der Deutschen Krebshilfe übernommen werden.
Die von der Deutschen Krebshilfe gewährten Mittel werden von der Verwaltung der aufnehmenden Einrichtung verwaltet, so dass die Zuwendungen bei der Vergabe der vor Ort vergegebenen "leistungsorientierten Mittel" (LOM) berücksichtigt werden können.
Das Stipendium ist dazu vorgesehen, den Lebensunterhalt der Stipendiaten zu decken. Falls ein Bewerber bei Antragsstellung ein regelmäßiges Einkommen aus anderen Quellen erhält, muss vor Antritt des Stipendiums zugesichert werden, dass dieses Einkommen während der Stipendienlaufzeit entfällt. Zudem muss der Deutschen Krebshilfe die Höhe der Stipendienraten weiterer Stipendien mitgeteilt werden. Weitere Einkünfte / Stipendien werden ggf. mit dem Stipendium der Deutschen Krebshilfe verrechnet. Erhält ein Bewerber ein Stipendium eines weiteren Drittmittelgebers, so müssen die Leistungen der Deutschen Krebshilfe bei einer Bewilligung bei diesem Drittmittelgeber angegeben werden.
Versicherungen jeglicher Art sind nicht im Stipendium eingeschlossen. Für ausreichenden privaten Versicherungsschutz (z.B. Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung) hat ein Stipendiat bzw. eine Stipendiatin für sich und ggf. seine bzw. ihre Familie selbst zu sorgen.
Voraussetzungen des Projektes für die Antragstellung:
- Anträge, die zeitgleich bzw. während der Begutachtung durch die Deutsche Krebshilfe auch bei anderen Förderinstitutionen eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
- Für jede Klinik / jedes Institut besteht die Möglichkeit, maximal einen Antrag je Ausschreibungsrunde einzureichen. Werden mehrere Anträge aus einer Klinik oder einem Institut zu einer Einreichungsfrist eingereicht, so werden diese ungeprüft mit der Bitte um Priorisierung an die Antragsteller zurückgesendet.
Voraussetzungen für Stipendienbewerber:
- Studium der Medizin (Humanmedizin) in Deutschland oder äquivalenter Abschluss im Ausland (Notendurchschnitt beim Auslandsstudium: ≤2,5).
- In der Regel nicht älter als 25 Jahre.
- Abgeschlossenes erstes Staatsexamen.
- Es muss während der Förderung ein Zeitraum von mindestens einem Semester in Form einer Freistellung von Studienpflichten (Frei- / Urlaubssemester) eingeplant werden. Bitte beachten Sie den frühestmöglichen Förderungsbeginn zu jedem Abgabetermin.
- Die Promovierenden verpflichten sich, während des Förderungszeitraumes ihre gesamte Arbeitszeit für die Bearbeitung des Projektes einzusetzen. Eine Nebentätigkeit ist daher nicht möglich.
- Die Promotion darf maximal drei Monate vor Einreichungsfrist begonnen worden sein.
Voraussetzungen für Ko-Antragstellende (1. TAC-Mitglied der Doktorarbeit):
- Betreuungsberechtigte Person mit einem Background in Medizin oder einer Naturwissenschaft mit onkologischem Forschungsschwerpunkt.
- Leitung einer eigenen Arbeitsgruppe.
- Eigene Postdoc-Zeit von mindestens 2 Jahren - mit überwiegender wissenschaftlicher Tätigkeit.
- Mindestens 2 extern begutachtete und aktuell durch extramurale Drittmittelförderungen unterstützte Forschungsprojekte (z.B. gefördert durch die Deutsche Krebshilfe, die DFG, das BMBF oder die EU). Durch diesen Punkt soll die kontinuierliche Forschungstätigkeit der Arbeitsgruppe nachgewiesen werden. Falls derzeit keine laufenden extramuralen Drittmittelförderungen der Arbeitsgruppe vorliegen, sollten die ausgelaufenen Förderungen der letzten 5 Jahre aufgelistet werden.
- Permanente Anwesenheit zumindest eines Postdocs und einer Techn. Assistenz im Labor.
Begutachtungsdauer:
Förderungszeitraum:
- Maximal 12 Monate; eine Verlängerung ist nicht möglich
Beginn des Stipendiums:
- Das Stipendium muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung angetreten werden.
Kontakt:
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an die Förderabteilung der Deutschen Krebshilfe.
Förderprogramme der Deutschen Krebshilfe
Dr. Matthias Serwe
Telefon: 0228 - 7 29 90 223
serwe@krebshilfe.de