Studienzuschusskommission
Seit 2013 erhält die LMU sogenannte Studienzuschüsse, die ausschließlich zur Verbesserung der Studien- und Lehrbedingungen eingesetzt werden. Diese werden von der Studienzuschusskommission verteilt.
Seit 2013 erhält die LMU sogenannte Studienzuschüsse, die ausschließlich zur Verbesserung der Studien- und Lehrbedingungen eingesetzt werden. Diese werden von der Studienzuschusskommission verteilt.
Seit 2013 erhält die LMU, zur Kompensation der bisherigen Einnahmen aus Studienbeiträgen, sogenannte Studienzuschüsse. Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Verbesserung der Studien- und Lehrbedingungen (gem. Verwaltungsvorschrift 2018 (PDF, 92 KB) des Staatsministeriums) eingesetzt werden und sollen möglichst Angebote und Maßnahmen über das aus Grundmitteln mögliche bzw. erwartbare Maß hinaus umfassen.
Anträge können sowohl durch Mitglieder der Fakultät als auch durch weitere Personen/Gruppen mit Bezug zur Fakultät gestellt werden, solange sie im Sinne der Förderziele sind.
Manuela Davis
Administration Studienzuschüsse
E-Mail
Jährlich finden 2 Kommissionssitzungen für die Verteilung der Studienzuschüsse im jeweiligen Folgejahr statt.
Die 1. Sitzung findet im Frühjahr (Mai/Juni) eines jeden Jahres, die 2. Sitzung im Herbst (Oktober/November) eines jeden Jahres statt.
Die Anträge werden auf 4 Bereiche aufgeteilt: 1. Abschnitt Humanmedizin Vorklinik, 2. Abschnitt Humanmedizin Klinik, Masterstudiengänge und Zahnmedizin.
Fristen der jeweiligen Bereiche für die nächste Sitzung (Frühjahrssitzung 2025)
Vorklinik: 10.04.2025
Klinik: 06.04.2025
Masterstudiengänge: 15.01.2025
Zahnmedizin: 25.03.2025
Für die Frühjahrssitzung werden Anträge für Daueraufgaben Personal gesammelt. Hier können lediglich Folgeanträge des darauffolgenden Jahres für bereits über Studienzuschüsse finanzierte TV-L-Beschäftigte gestellt werden.
Für die Herbstsitzung werden Neuanträge, Anträge für Hilfskraft- und Sachmittel gesammelt.
Bitte ausschließlich das aktuelle Formular (DOCX, 33 KB) für die Antragstellung verwenden und im Word-Format an die jeweiligen Bereiche senden.
Anträge, die mehrere Bereiche der Fakultät betreffen (siehe Auflistung der Bereiche), sind mit entsprechendem Hinweis ggf. mehrfach und entsprechend sinnvoll aufgeteilt zu stellen. Fakultätsübergreifende Projekte sollten entsprechend an den beteiligten Fakultäten gemeinsam oder direkt bei der Kommission für die Vergabe zentraler Studienzuschussmittel gestellt werden.
Beantragte Projekte und Maßnahmen können auf die Bereiche
zielen.
Hinweise der Kommission
Die Kommission bittet darum, die Anträge gut detailliert und das Formular vollständig ausgefüllt zu stellen. Ebenfalls empfiehlt die Kommission den Antragstellenden den Anträgen jegliche ggf. vorhandenen Evaluationen, Ausfertigungen, Bedarfsermittlungen sowie sonstige Ausarbeitungen und Beispiele etc. als gesonderten Anhang beizufügen, insbesondere bei fortlaufenden Anträgen. Nur so kann sich die Kommission einen guten Eindruck für die vorgesehene Verbesserung der Studien- und Lehrbedingungen verschaffen und adäquat Entscheidungen treffen.
Die Kommission behält sich vor, unzureichend gestellte Anträge abzulehnen. Sie weist außerdem darauf hin, dass sie sich vorbehält, den Antragstellenden vor der Entscheidung Rückfragen zu stellen.
In den letzten Jahren wurden u.a. folgende Projekte/Praktika gefördert:
Die Kommission besteht ausSatzung 2013 (PDF, 1.247 KB)
Der jeweilige Dekan oder Dekanin kann an den Sitzungen der Fakultätskommission beratend teilnehmen.
Siehe hierzu auch Satzung 2013 (PDF, 1.247 KB), Satzung 2014 (PDF, 22 KB) und Verwaltungsvorschrift 2018 (PDF, 92 KB)