
Ethikkommission
Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät beurteilt Forschungsvorhaben ethisch und rechtlich und berät Forschende. Antragsberechtigt und -pflichtig ist jedes forschende Mitglied der LMU, das Forschungsvorhaben am Menschen oder mit personenbezogenen Biomaterialien oder Daten durchführen möchte.
Eine Studie – Ein Votum
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen. Für multizentrische medizinische Studien soll ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission ausreichen. Hierfür ist eine Harmonisierung und Standardisierung der Bewertungsmaßstäbe und Antragsunterlagen erforderlich, die derzeit noch nicht abgeschlossen ist.
Für Antragsteller der EK der LMU München, die ein Projekt zur Erst-Votierung vorlegen, sind die in diesem Konsentierungsprozess bisher verabschiedeten Verfahrensweisen und Unterlagen ab 01.07.2025 verbindlich. Die bisherigen Vorlagen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Informationen und Unterlagen zum Verfahren „Eine Studie – Ein Votum“ finden Sie hier:
https://www.akek.de/sonstige-studien/
Anträge auf Zweitvoten werden ab dem 01.07.2025 im Anzeigeverfahren angenommen, sofern das Erstvotum nach den vom AKEK beschlossenen Verfahrensvorgaben erstellt wurde. Für alle anderen Studien mit Vorvotum bleibt es beim bisherigen Verfahren: Es sind die üblichen Unterlagen, insbes. Studienprotokoll, Patienteninformation(en) und Einwilligungserklärung(en) inkl. Votum der vorvotierenden Ethikkommission einzureichen.
Die Einreichung der Anträge erfolgt weiterhin über ethikPool
Wissenswertes zu Antragstellung
Ethische und rechtliche Grundlagen, DFG-Forschungsprojekte, Dissertationen, Beratungspflicht der Forschenden etc.